Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5394
OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05 (https://dejure.org/2005,5394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 W 197/05 (https://dejure.org/2005,5394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 W 197/05 (https://dejure.org/2005,5394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Rechenschaftsanspruchs durch einen Betreuer erst nach Rechtshängigkeit der Klage auf Auskunft; Kostenentscheidung nach Erfüllung der Pflicht zur Rechenschaftslegung; Anspruch auf ergänzende Auskunft trotz Verweis auf Betreuungsakte

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Rechenschaftslegung und Überprüfung

  • Judicialis

    BGB § 1890; ; BGB § 1909 i Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1839 § 1890 § 1908i Abs. 1
    Überprüfung der Rechenschaftslegung des Betreuers - ergänzendes Auskunftsverlangen des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht wird nicht vom Vormundschaftsgericht geprüft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 85/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05
    Der Umfang dieser Pflicht bestimmt sich nach §§ 259 ff. BGB; der Betreuer hat Auskunft über die Führung des Amtes zu erteilen, die Entwicklung des Vermögens darzulegen und eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben zu fertigen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374; Jürgens/Klüsener, § 1890 Rn. 5).

    Die Verpflichtung des Betreuers umfasst neben einer formell und sachlich richtigen Schlussrechnung und der Vorlage von Belegen auch die Erteilung von Auskünften zur sachlichen Rechtfertigung der Vermögensdispositionen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374; MünchKomm/Wagenitz, § 1890 Rn. 6).

  • OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von

    Danach hat ein Betreuer nach Beendigung seines Amtes dem Betreuten das verwaltete Vermögen herauszugeben und über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen (OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.2005 -2 W 197/05, FamRZ 2006, 574, zitiert nach BeckRS 2006, 00567).
  • LG Saarbrücken, 23.04.2009 - 5 T 12/09

    Rechenschaftspflicht des Betreuers

    Diese erst nach Ende der Betreuung durch den Betreuer entstehende Vorlagepflicht des Betreuers kann das Betreuungsgericht durch die Verhängung von Zwangsgeld durchsetzen (OLG München v. 26.10.2005 - 33 Wx 171/05 - juris - OLGR München 2006, 15; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 25.10.2000 - 3Z BR 229/00 - juris Rn 7 - Rpfleger 2001, 74; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.12.2005 - 2 W 197/05 - juris Rn. 17 - FamRZ 2006, 574; Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1837 BGB, Rn 11; Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1837 BGB Rn 32; Palandt-Diederichsen, § 1890 Rn 4).

    Ist streitig, ob der Betreuer seiner Rechenschaftspflicht sachlich richtig und umfänglich nachgekommen ist, so ist nicht das Betreuungsgericht, sondern das ordentliche Prozessgericht zur Entscheidung berufen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.12.2005 - 2 W 197/05 - juris Rn. 17 - FamRZ 2006, 574; Staudinger/ Helmut Engler (2004), § 1890 BGB Rn 22; Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1890 BGB, Rn 9 mwN; Klüsener in Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1890 BGB, Rn 4).

  • LG Flensburg, 19.07.2019 - 2 O 365/16

    Rechtliche Betreuung: Rechtsweg für Schadensersatzanspruch zwischen Betreutem und

    Sofern sich von dem Kläger benötigte Informationen aus der gegenüber dem Betreuungsgericht erfolgten Rechnungslegung nicht ergeben, bleibt ein ergänzender Auskunftsanspruch bestehen (vgl. OLG S., Beschluss vom 1.12.2005, Az. 2 W 197/05, BeckRS 200, 00567).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht