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   OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07   

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https://dejure.org/2007,4414
OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07 (https://dejure.org/2007,4414)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2007 - 2 W 202/07 (https://dejure.org/2007,4414)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 2 W 202/07 (https://dejure.org/2007,4414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Teilungserklärung; Möglichkeit zur Regelung des Gebrauchs des Sondereigentums durch Vereinbarung durch die Wohnungseigentümer

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • prewest.de PDF, S. 60

    § 15 WEG; § 1004 BGB
    Verpachtetes Teileigentum; Diskothek-Gaststätte in der Wohnanlage; Verwendungszweck; Gebrauchsregelung; Funktionsbezeichnung; störender Lärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
    Auslegung einer Teilungserklärung hinsichtlich der Teilung und der Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Diskrepanzen zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Was gilt? (IMR 2008, 418)

Verfahrensgang

  • AG Niebüll - 9 II 38/06
  • LG Flensburg - 5 T 290/06 AG Niebüll - 9 II 38/06
  • OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 990
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88

    Nutzungsbeschränkung für Teileigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07
    a) TE der Auslegung des Landgerichts, die mit der von ihm bereits angeführten einhelligen Rechtsprechung übereinstimmt (vgl. ibs. BayObLG DNotz 1989, 426 und OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 202 - jew. m.w.Nw.; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 15 Rn. 12).

    In einem solchen Fall spricht eine allgemeine Vermutung dafür, dass Gebrauchsregelungen in der GO enthalten sind und Funktionsbezeichnungen für Räume in der TE eher der Abgrenzung des Sondereigentums zum Wohnungseigentum als einer Festlegung des Verwendungszwecks dienen (BayObLG DNotZ 1989, 426).

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn der Eintragung sowie der darin in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung samt Anlagen - etwa den Aufteilungsplan - abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben (§ 133 BGB; BayObLG DNotZ 2000, 205).

    Nach der deutlichen Gliederung der TE, wie sie sich schon aus ihren Überschriften ergibt, regelt § 1 TE die (sachenrechtliche) "Teilung" unter besonderer Hervorhebung der Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums vom Sondereigentum (vgl. auch die Bezugnahme auf den Aufteilungsplan gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG, BayObLG DNotz 2000, 205), während § 4 TE im Abschnitt über das Gemeinschaftsverhältnis (vgl. § 3 TE) "Art und Umfang des Gebrauchs" betrifft.

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07
    Nach Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des WEG und anderer Gesetze vom 26.03.2007 und § 62 Abs. 1 WEG n. F. sind für das vorliegende Verfahren grundsätzlich die bis zum 1.07.2007 geltenden Vorschriften anzuwenden (vgl. BGH NJW 2007, 3492; Elzer WuM 2007, 295, 305).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07
    Ihr Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 2004, 3413 liegt neben der Sache.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02

    Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07
    a) TE der Auslegung des Landgerichts, die mit der von ihm bereits angeführten einhelligen Rechtsprechung übereinstimmt (vgl. ibs. BayObLG DNotz 1989, 426 und OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 202 - jew. m.w.Nw.; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 15 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Der unbefangene Betrachter darf sich nicht darauf verlassen, dass von den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten nur die am engsten begrenzte zulässig sei, er muss vielmehr davon ausgehen, dass die kraft Gesetzes umfassende Nutzungsmöglichkeit eines Teileigentums nur bei einer eindeutig ausgewiesenen Einschränkung entfällt (Oberlandesgericht Stuttgart 1999, 190; Senat OLGZ 1993, 299; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2004, 448, 449; Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2008, 990; Bärmann/Klein: WEG, 11. Aufl., § 15, Rdnr. 11; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 15, Rdnr. 4).
  • LG Itzehoe, 28.04.2009 - 11 S 27/08

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter?

    Für diesen Fall gilt grundsätzlich, dass die dinglichen Regelungen gegenüber den Regelungen der Gemeinschaftsordnung nachrangig sind, da generell Gebrauchsregelungen in der Gemeinschaftsordnung enthalten sind, während Funktionszuweisungen für Räume des Teileigentums in dem dinglichen Teil der Teilungserklärung eher der Abgrenzung des Sondereigentums zum Wohnungseigentum als einer Festlegung des Verwendungszweckes dienen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 07.07.1988, zitiert nach JURIS; OLG Schleswig, Beschluss v. 04.01.2008, 2 W 202/07, S 6 der Anlage B 2 ).
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