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   OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04, 2 W 220/04   

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https://dejure.org/2005,8745
OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04, 2 W 220/04 (https://dejure.org/2005,8745)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2005 - 2 W 204/04, 2 W 220/04 (https://dejure.org/2005,8745)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 2 W 204/04, 2 W 220/04 (https://dejure.org/2005,8745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1364, 1365 Abs. 1, GBO § 18
    Prüfungsrecht und-pflicht des Grundbuchamtes bei der Eigentumsumschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumsumschreibung bei dem Grundbuchamt; Grundsätzliche Voraussetzungen für ein Gesamtvermögensgeschäft; Gegenstand der Überprüfung im Beschwerdeverfahren; Eigentumsumschreibung in Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks ohne Abzug der Belastungen

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Antrags auf Eigentumsumschreibung oder Erlass einer Zwischenverfügung durch das Grundbuchamt bei Anhaltspunkte hinsichtlich des Vorliegens eines Gesamtvermögensgeschäfts; Höhe des Geschäftswerts für eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1364, 1365 Abs. 1 BGB; § 18 GBO
    Prüfungsrecht und -pflicht des Grundbuchamtes bei der Eigentumsumschreibung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Ehegattenverfügung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1365 Abs. 1 ; GBO § 18
    Verhalten des Grundbuchamts bei Möglich eines Gesamtvermögensgeschäfts; Umfang der Überprüfung im Beschwerdeverfahren; Geschäftswert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1364, 1365 Abs. 1 BGB; § 18 GBO
    Prüfungsrecht und -pflicht des Grundbuchamtes bei der Eigentumsumschreibung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 105
  • Rpfleger 2005, 356
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kiel, 30.07.2004 - 24 T 6/04

    Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04
    hat der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 20.02.2004 gegen den Geschäftswertbeschluss der 24. Zivilkammer vom 6.01.2004 (24 T 20/03), soweit die Kammer ihr nicht im Beschluss vom 30.07.04 abgeholfen hat, und auf ihre weitere Beschwerde vom 17.08.2004 gegen den Beschluss der 24. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 30.07.2004 (24 T 6/04) am 24.01.2005 beschlossen: .

    Das Landgericht hat durch Beschluss vom 30.07.2004 (24 T 6/04), auf den zur weiteren Sachdarstellung ebenfalls verwiesen wird, die Beschwerde zurückgewiesen.

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04
    Bei der Abwägung, ob ein veräußertes Grundstück, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im wesentlichen das gesamte Vermögen des verfügenden Ehegatten darstellt, ist der Wert der verbleibenden Vermögensstücke und des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen in Höhe der Valutierung zu vermindern (BGH NJW 1980, 2350).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04
    a) Bei größeren Vermögen - wie vorliegend - ist der Tatbestand des § 1365 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht erfüllt, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögen verbleiben (BGH NJW 1991, 1739, 1740).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87

    Antrag auf Erbscheinserteilung; Bindung des Gerichts an den nicht angefochtenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit das Beschwerdegericht - auch außerhalb der Fälle der Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. insoweit BGH NJW 1955, 21; KG MDR 1980, 766; BayObLG Rpfleger 1974, 148, 149; OLG Hamm OLGZ 1968, 80, 82) - in Fällen der Zurückweisung der Beschwerde gegen ein ablehnende Entscheidung grundsätzlich an seine Entscheidung gebunden ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Hamm NJW 1970, 2118).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit das Beschwerdegericht - auch außerhalb der Fälle der Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. insoweit BGH NJW 1955, 21; KG MDR 1980, 766; BayObLG Rpfleger 1974, 148, 149; OLG Hamm OLGZ 1968, 80, 82) - in Fällen der Zurückweisung der Beschwerde gegen ein ablehnende Entscheidung grundsätzlich an seine Entscheidung gebunden ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Hamm NJW 1970, 2118).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 21/90

    "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrens-

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04
    Die Frage, ob der Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder als Scheingeschäft (§ 117 BGB) - wie von der Beteiligten zu 2. vorgetragen sowie vom Amts- und Landgericht angesprochen - unwirksam ist, war nicht Gegenstand der Zwischenverfügung - anders wäre die Fristsetzung zur Behebung des Eintragungshindernisses nicht verständlich - und deshalb nicht Gegenstand der Überprüfung im Beschwerdeverfahren (vgl. BayObLGZ 1990, 51, 56; Demharter, GBO. 24. Aufl., § 77 Rn. 12).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139 ff.; BayObLGZ 67, 87, 90 f.; BayOblG, MittBayNot 2000, 439; OLG Celle, NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249; OLG Schleswig, MittBayNot 2006, 38).
  • OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    Geht es um die Eintragung eines Eigentümers, kann der Wert des Grundstücks als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; BayObLG JurBüro 1995, 259; BayObLGZ 1993, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 37 zu § 77 GBO).

    Der Senat bemisst den Geschäftswert der Beschwerde angesichts der Schwierigkeit der Behebung des Hindernisses dementsprechend hier in Höhe des Verkehrswert des Grundstücks (OLG Schleswig, FGPrax 2005, 105; Demharter, GBO, § 77 Rn. 37: "voller Verkehrswert"), den der Senat nach dem Wert der valutierenden Grundschuld für die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, die die Beteiligte zu 2) unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat, geschätzt hat.

  • OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16

    Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der

    Eine Bindung besteht erst Recht nicht, wenn sich aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ein anderer Sachverhalt ergibt (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; Demharter § 77 Rn. 3), der dazu führen könnte, dass der Nachweis in Form des Erbscheins überflüssig wird.
  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 74/12

    Rechtsbeschwerdeentscheidung im Grundbuchverfahren: Antrag auf Beschlussergänzung

    In diesen Fällen ist eine Ergänzung des Beschlusses um eine Kostenentscheidung nicht mehr möglich, weil die Vorschrift in § 43 Abs. 1 FamFG das Gericht nicht ermächtigt, seine Entscheidung, an die es mit der Bekanntgabe gebunden ist (vgl. OLG Hamm, NJW 1970, 2118, 2219; OLG Schleswig, FGPrax 2005, 105), auf Antrag eines Beteiligten nachträglich zu ändern (vgl. Bahrenfuss/Rüntz, FamFG, § 43 Rn. 10; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 43 Rn. 9; Simon in Kemper/Schreiber, FamFG, 2. Aufl., § 43 Rn. 6; vgl. zur gleichartigen Bestimmung zur Urteilsergänzung in § 321 ZPO: Senat, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351, 1352 Rn. 9; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57, NJW 1959, 291, 292).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Allerdings ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots gemäß § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind (BayObLG aaO.; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; OLG Frankfurt vom 9.9.2010, 20 W 302/10, bei juris).

    Ein derartiges Restvermögen kann nach der Verkehrsauffassung nicht mehr als unwesentlich bezeichnet werden (vgl. OLG Jena FamRZ 2010, 1733; OLG München FamRZ 2004, 272; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; J. Mayer in Bamberger/Roth BGB 2. Aufl. § 1365 Rn. 15).

  • OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 56/09

    Grundbuchverfahren: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation und

    dessen, was an wirtschaftlichem Interesse besteht, um das Eintragungshindernis zu beseitigen (vgl. auch OLG Schleswig FGPrax 2005, 105/106).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22

    Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des

    Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - V ZB 15/12, MDR 2013, 701; Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, NJW 1961, 1301; Senat, Beschluss vom 1. August 2017 - 5 W 58/17; BayObLGZ 67, 87, 90 f.; BayOblG, MittBayNot 2000, 439; OLG Celle, NJW-RR 2000, 384; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 249; OLG Schleswig, MittBayNot 2006, 38).
  • OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12

    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem

    Das Grundbuchamt ist zu einer Beanstandung gemäß § 18 GBO berechtigt und verpflichtet, wenn es von Umständen, die der Eintragung entgegenstehen - wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB - Kenntnis hat oder wenn aus den Eintragungsunterlagen oder aufgrund bekannter bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegender Umstände begründeter Anlass zu einer solchen Annahme besteht (BGH FamRZ 2013, 948; OLG Schleswig-Holstein FGPrax 2005, 105; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249; BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Celle NJW-RR 2000, 384).
  • OLG München, 30.07.2020 - 34 Wx 145/20

    Nachweis der Vertretungsmacht eines Gemeindebeamten für den Vollzug von

    Beanstandungen, die nicht Gegenstand der Zwischenverfügung sind, sind auch nicht Gegenstand der Überprüfung im Beschwerdeverfahren (OLG Schleswig Rpfleger 2005, 356).
  • OLG Schleswig, 03.06.2021 - 2 Wx 43/20

    Konkludente Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts am Restbesitz

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