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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06   

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https://dejure.org/2006,7798
OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,7798)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.02.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,7798)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,7798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines gemeinsamen Streitwertes für mehrere nicht verbundene Verfahren; Verbindung mehrerer Verfahren durch Erörterung in einem gemeinsamen Termin

  • Judicialis

    ZPO § 147

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 147
    Streitwertfestsetzung - Förmlicher Verfahrensverbindungsbeschluss als Voraussetzung für Zusammenrechnung der Gegenstandswerte selbständiger Klageverfahren?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gemeinsame Erörterung mehrere Klagen ohne Verbindungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.11.1993 - 11 WF 440/93
    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Dem steht bereits entgegen, dass die Streitwertfestsetzung nicht zur Disposition der Parteien bzw. ihrer Vertreter steht, sondern von Amts wegen objektiv vom Gericht anhand des Sach- und Streitstandes zu bestimmen ist (OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 ff.).
  • BFH, 15.02.1984 - II E 1/84

    Kostenberechnung - Revisionsinstanz - Behandlung der Revisionsbegehren -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Der Grundsatz des Ansatzes von Kosten für das jeweils einzelnen Verfahren ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen, kommt jedoch in seiner Systematik (vgl. hierzu § 45 GKG) zum Ausdruck (ebenso BFH, Beschluss vom 15. Februar 1984 II E 1/84 - zitiert bei Juris).
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Selbst einem Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer konkret beabsichtigen Streitwertfestsetzung kommt deshalb auch weder die Bedeutung eines Rechtsmittelverzichts zu noch entfällt dadurch die Beschwer (OLG Köln, OLG-R Köln 2000, 119 sowie OLG Celle, Nds. Rechtspflege 2005, 324).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06
    Die weitergehenden Wirkungen einer echten Prozessverbindung nach § 147 ZPO sind damit jedoch nicht gewollt und treten auch nicht ein (vgl. BGH NJW 1957, 183; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 157 Rn. 5), solange nicht das Gericht die Verfahren gemäß § 147 ZPO miteinander verbindet.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08

    Anwaltsgebühren bei Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien

    Die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich nach dem Streitwert der getrennten Prozesse, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass nur eine "zur tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme" beabsichtigt war (vgl. OLG Braunschweig OLGR 2006, 342; OLG München JurBüro 1990, 393).
  • OLG Köln, 04.05.2012 - 4 WF 18/12

    Entstehung der Erörterungsgebühr bei Verbindung mehrerer Angelegenheiten

    Bis dahin bleibt es kostenmäßig bei getrennt zu behandelnden Angelegenheiten (vgl. Geroldt/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 3100 Rz. 93, 94; Schneider/Wolf, RVG, Vorb. vor VV 3100 Rz. 62) Die Vorschriften über die Kostenberechnung und den Kostenansatz gestatten es nicht, mehrere von einem erkennenden Gericht als selbständig behandelte Verfahren beim Kostenansatz als Einheit zu betrachten (vgl. OLG Braunschweig vom 22.02.2006, OLGR Braunschweig 2006, 342).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.07.2006 - 2 W 21/06   

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https://dejure.org/2006,19527
OVG Saarland, 26.07.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,19527)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.07.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,19527)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,19527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Gewährung von Abschiebungsschutz im ausländerrechtlichen Verfahren - Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes i.S.d. § 42 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) im Hinblick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse und eine drohende politische Verfolgung im Heimatland; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 42 S. 1; VwGO § 123
    D (A), zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ausländerbehörde, abgelehnte Asylbewerber, Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung

Verfahrensgang

  • VG Saarlouis - 1 F 27/06
  • OVG Saarland, 26.07.2006 - 2 W 21/06
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf in diesen Fällen den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) nur und erst dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Saarland, 08.02.2008 - 2 A 16/07

    Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo; Abschiebungsschutz wegen

    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2007, - 2 B 461/07 -, vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78, dazu auch BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 83).
  • OVG Saarland, 26.11.2007 - 2 B 461/07

    Abschiebungsschutz wegen Heiratsabsicht

    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung ehemaliger oder aktueller Asylbewerber den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung ehemaliger oder aktueller Asylbewerber den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
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Rechtsprechung
   KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33136
KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,33136)
KG, Entscheidung vom 18.04.2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,33136)
KG, Entscheidung vom 18. April 2006 - 2 W 21/06 (https://dejure.org/2006,33136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 28.10.1997 - 1 W 1070/97

    Berechnung der einem von mehreren - gemeinsam durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06
    Dass dies - wie vom Rechtspfleger im Schreiben vom 3. Februar 2006 zutreffend angekündigt - jedenfalls eine anteilige Reduzierung der Umsatzsteuer um ein Viertel erfordert hätte (vgl. OLGR Karlsruhe 2000, 335-336; KG JurBüro 1998, 197-198), liegt mit Blick auf das insoweit maßgebliche Innenverhältnis der Beklagten auf der Hand.
  • OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05

    Grundsätzliche Bindung des Kostenbeamten an Erklärung des RA zur

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06
    Grundsätzlich ist dann die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten, weil das Verfahren der Kostenfestsetzung nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes belastet werden soll (vgl. BVerfG NJW 1996, 382-383).Die Erklärung ist ausnahmsweise aber dann unbeachtlich, wenn ihre offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines vom Antragsgegner geführten Nachweises oder infolge anderer, dem Gericht insbesondere aus dem Akteninhalt bekannter Umstände feststeht (vgl. BVerfG a.a.O.; OLGR Naumburg 2005, 934-935).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 13/03

    Erstattung von Anwaltsgebühren bei unterschiedlichem Obsiegen und Unterliegen von

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06
    Diese steuerrechtlichen Erwägungen bedürfen hier jedoch keiner Entscheidung, da im Rahmen der Kostenfestsetzung im Innenverhältnis der Streitgenossen bestehende Umstände generell von Bedeutung sind; denn nach § 91 Abs. 1 ZPO ist allein entscheidend, welche Kosten die obsiegende Partei bzw. die obsiegenden Streitgenossen tatsächlich aufwenden mussten (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1507).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZB 16/04

    "Umsatzsteuererstattung"; Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Beklagten mit Schriftsatz vom 9. Februar 2005 ihre Angaben hinsichtlich der Beklagten zu 1) inhaltlich korrigiert und - im Einklang mit § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG und der herrschenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2005, 363-364 und die dortigen Nachweise) - darauf hingewiesen hatten, dass es sich bei der Prozessvertretung der Beklagten zu 1) in eigener Sache um ein nicht der Umsatzsteuer unterfallendes Innengeschäft handelt.
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06
    Grundsätzlich ist dann die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten, weil das Verfahren der Kostenfestsetzung nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes belastet werden soll (vgl. BVerfG NJW 1996, 382-383).Die Erklärung ist ausnahmsweise aber dann unbeachtlich, wenn ihre offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines vom Antragsgegner geführten Nachweises oder infolge anderer, dem Gericht insbesondere aus dem Akteninhalt bekannter Umstände feststeht (vgl. BVerfG a.a.O.; OLGR Naumburg 2005, 934-935).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen; Erklärung

    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 W 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.09.1998 - 6 W 232/98; jew. zit. nach juris).
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