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OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hamburg
§ 2270 Abs 2 Alt 2 BGB, § 2271 Abs 1 BGB, § 2271 Abs 2 BGB
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung hinsichtlich der Befugnis zur freien Verfügung über das Erbe des Erstversterbenden) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Gemeinschaftliches Testament - Verfügungsbefugnis des überlebenden Ehegatten
- erbrechtsiegen.de
Gemeinschaftliches Testament - Verfügung über das Erbe des Erstversterbenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2270
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Befugnis zur freien Verfügung über das Erbe des Erstversterbenden - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 22.03.2017 - 571 VI 46/17
- OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 486
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 22.08.1990 - 2 Wx 31/90
Inhalt einer Auflage
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17
Schließlich stellt die nachträgliche Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch eine der Bindungswirkung der wechselbezüglichen Regelungen im Testament zuwiderlaufende Beschränkung - hier: der Schlusserbeneinsetzung der Kinder - dar (OLG Köln, FamRZ 1990, 1402; BayObLG, … - OLG Frankfurt, 18.01.1993 - 4 U 173/91
Rechtmäßigeit der Weigerung der Abrechnung eines Wertpapierdepots; Beschränkung …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17
1a Z 34/90|LG Lüneburg; 02.07.1990; 5 T 54/89|AG Solingen; 23.05.1990; 15 C 61/89|KG; 27.07.1990; 3 U 3530/90|OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein; 02.07.1990; 5 T 54/89">FamRZ 1991, 111; OLG Frankfurt, WM 1993, 803). - OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17
Dies entspricht nicht nur der üblichen Auslegung entsprechender Klauseln (BayObLG, FamRZ 1985, 209; FamRZ 2002, 1434; OLG München, NJW-RR 2012, 338 m.w.N.), sondern ergibt sich im vorliegenden Fall insbesondere auch daraus, dass es sich bei der in Rede stehenden Formulierung um den zweiten Teil eines Satzes handelt, in dessen ersten Teil auf die Nichtanordnung einer Nacherbfolge hingewiesen wird. - BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 46/01
Aufhebung des Erbvertrages durch nachfolgendes Ehegattentestament - Auslegung …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2018 - 2 W 22/17
Dies entspricht nicht nur der üblichen Auslegung entsprechender Klauseln (BayObLG, FamRZ 1985, 209; FamRZ 2002, 1434; OLG München, NJW-RR 2012, 338 m.w.N.), sondern ergibt sich im vorliegenden Fall insbesondere auch daraus, dass es sich bei der in Rede stehenden Formulierung um den zweiten Teil eines Satzes handelt, in dessen ersten Teil auf die Nichtanordnung einer Nacherbfolge hingewiesen wird.