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   OLG Braunschweig, 30.10.2000 - 2 W 237/00   

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https://dejure.org/2000,22183
OLG Braunschweig, 30.10.2000 - 2 W 237/00 (https://dejure.org/2000,22183)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.10.2000 - 2 W 237/00 (https://dejure.org/2000,22183)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 2 W 237/00 (https://dejure.org/2000,22183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht des Vormundes, mit Beteiligung an Erwerbsgeschäft verbundenes Risilo fernzuhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Vormundes, mit Beteiligung an Erwerbsgeschäft verbundenes Risilo fernzuhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.10.2000 - 2 W 237/00
    Dies setzt notwendig zugleich eine mit gewissen Ermessens- und Beurteilungsspielräumen durchsetzte Prognose voraus, in deren Rahmen die mit dem zu genehmigenden Geschäft verbundenen unternehmerischen und wirtschaftlichen Risiken zu bewerten sind, um auf diese Weise vermeidbare und/oder nicht (mehr) zumutbare Risiken vom Pflegling fernzuhalten (BayObLG 05.03.1997 NJW-RR 1997, 1163, 1164) [BayObLG 05.03.1997 - 1 Z BR 210/96] .
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.10.2000 - 2 W 237/00
    Im Gegenteil läßt die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung unübersehbar erkennen, daß solche Risiken bei Vorschaltung einer entsprechenden vormundschaftsgerichtlichen Kontrolle, wie sie etwa in § 1822 BGB vorgesehen ist, ohne Verfassungsverstoß gehandhabt werden können (BVerfG 13.05.1986 MDR 1986, 728).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 148/88

    Genehmigungsbedürftigkeit der Übertragung eines GmbH-Anteils

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.10.2000 - 2 W 237/00
    Soweit es den Anteilserwerb an der GbR anbelangt, ist das Entgeltlichkeitserfordernis nicht auf den Abschluß von Gesellschaftsverträgen bezogen und kann hierauf angesichts einer formal zu handhabenden, eng am Gesetzeswortlaut orientierten Auslegung auch nicht bezogen werden (vgl. BGH 20.02.1989 MDR 1989, 610, 611) [BGH 20.02.1989 - II ZR 148/88] , so daß es letztlich einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung entspricht, daß jedweder Vertrag, der auf den Eintritt eines Minderjährigen in eine mit unbeschränkter persönlicher Haftung für ein Erwerbsgeschäft verbundene Gesellschafterstellung gerichtet ist, als ein nach § 1822 Nr. 3 BGB genehmigungspflichtiger Gesellschaftsvertragsschluß anzusprechen ist (Palandt/Diederichsen, BGB 59, § 1822 Rz. 14 m.w.N.; Erman/Holzhauer, BGB 10, Bd. 11, § 17, 19).
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