Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.03.2004 - 2 W 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15427
OLG Bremen, 15.03.2004 - 2 W 24/04 (https://dejure.org/2004,15427)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.03.2004 - 2 W 24/04 (https://dejure.org/2004,15427)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. März 2004 - 2 W 24/04 (https://dejure.org/2004,15427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Streitwert bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen unerwünschte E-Mail-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Unterlassung der Übermittlung von unverlangter Werbung im E-Mail-Wege

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Übermittlung von unverlangter E-Mail-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3
    Streitwert für einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Übermittlung unverlangter Werbung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02

    Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail

    Auszug aus OLG Bremen, 15.03.2004 - 2 W 24/04
    Der Wert von EUR 7.500,00 bewegt sich durchaus im Rahmen des für diese Art der Belästigung festzusetzenden Streitwerts (vgl. KG NJW-RR 2003, 1505).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.03.2002 - 2 W 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25930
OLG Schleswig, 27.03.2002 - 2 W 24/02 (https://dejure.org/2002,25930)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2002 - 2 W 24/02 (https://dejure.org/2002,25930)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2002 - 2 W 24/02 (https://dejure.org/2002,25930)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1587
  • FamRZ 2003, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an

    Der bestellte Ergänzungspfleger ist nach seiner juristischen Ausbildung und Praxis als Rechtsanwalt berufen, die Rechte des Minderjährigen entsprechend wahrzunehmen (OLG Schleswig, FamRZ 2003, 117).
  • OLG Bremen, 18.10.2012 - 4 UF 123/12

    Auswahlermessen des Familiengerichts bei der Anordnung einer

    Allerdings gelten nach § 1916 BGB nicht die Vorschriften über die Berufung zur Vormundschaft (§§ 1776 bis 1778 BGB), sondern § 1779 BGB (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.03.2002, FamRZ 2003, 117; OLG Köln, Beschluss vom 24.02.2011, FamRZ 2011, 1305).
  • OLG Köln, 24.02.2011 - 4 UF 43/11

    Gerichtliche Auswahl eines Ergänzungspflegers bei Genehmigung eines

    Dabei ist die Feststellung eines konkreten Interessenkonflikts nicht erforderlich (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2011, § 181 Rnr. 2; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 1587 - 1588).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2022 - 13 UF 16/22

    Beschwerde gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Fehlende

    Die Regelung in § 1916 BGB, wonach die Regelungen über die Berufung zur Vormundschaft für die Ergänzungspflegschaft nach § 1909 BGB nicht gelten, bezieht sich nicht auf § 1779 Abs. 2 BGB, der die Auswahl durch das Familiengericht regelt (OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2015, 7133; OLG Köln JAmt 2011, 350; Düsseldorf BeckRS 2011, 11302; OLG Schleswig FamRZ 2003, 117; BeckOGK/Schöpflin BGB § 1916 Rn. 6).
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