Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenfestsetzung: (Un-)Anwendbarkeit der neuen Anrechnungsregelung auf Altfälle

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in Übergangsfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte - Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 15a, 60 RVG
    § 15a RVG doch nicht auf Altfälle anwendbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Neuregelung zur Anrechnung einer Gebühr stellt eine Gesetzesänderung dar, auf welche die Übergangsvorschrift anwendbar ist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Anrechnungsvorschrift auf Altfälle nicht anwendbar! (IBR 2009, 1302)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle vom 26.08.2009, Az.: 2 W 240/09 (Anwendbarkeit des § 15a Abs. 2 RVG)" von Vors. RiLG Heinz Hansens, original erschienen in: RVGreport 2009, 389 - 391.

Verfahrensgang

  • LG Hannover, 09.07.2009 - 19 O 219/08
  • OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2010, 228
  • IBR 2009, 1302



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07  

    Rechtsanwälte - § 15a RVG gilt auch für Altfälle!

    b) Nach der Gegenansicht ist durch § 15a RVG die Rechtslage geändert worden, so dass diese Vorschrift gemäß § 60 Abs. 1 RVG für Altfälle keine Anwendung findet (vgl. OLG Celle Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 2 W 280/09 - juris, Tz. 8 ff.; OLG Celle (2. ZS) OLGR 2009, 749, 751 f.; OLG Hamm Beschluss vom 25. September 2009 - 25 W 333/09 - juris, Tz. 36, 48 ff.; OLG Bamberg Beschluss vom 15. September 2009 - 4 W 139/09 - n.v.; KG Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 - 27 W 98/09 - juris, Tz. 16 ff. und vom 10. September 2009 - 27 W 68/09 - juris, Tz. 12 f.; KG Beschluss vom 13. August 2009 - 2 W 128/09 - juris, Tz. 6; OLG Frankfurt Beschluss vom 10. August 2009 - 12 W 91/09 - juris, Tz. 6, 8; VG Ansbach Beschluss vom 23. September 2009 - AN 19 M 08.30392 - juris, Tz. 3; siehe auch OLG Hamm (6. FamS) AGS 2009, 445 sowie LAG Hessen AGS 2009, 373).
  • BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09  

    Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die

    Die Anrechnungsbestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß der gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 VV RVG und ist damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht anwendbar; es verbleibt mithin bei dem Ansatz der vollen Verfahrensgebühr (so auch OLG Frankfurt am Main AnwBl. 2009, 310; OLG Stuttgart AGS 2009, 214 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).

    Daher kann dahinstehen, ob § 15a RVG rückwirkend auch auf Altfälle (so OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.2009 -8 W 339/09; Hansens, RVGreport 2009, 306) oder nur auf nach dem Inkrafttreten dieser Regelung erteilte Aufträge zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG anzuwenden ist (so OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.8.2009 - 12 W 91/09; KG, Beschl. v. 13.8.2009 - 2 W 128/09; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).

  • OLG Braunschweig, 10.09.2009 - 2 W 155/09  

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (Beschluss vom 11.8.2009 8 W 339/09 zitiert nach Juris) beinhaltet § 15 a RVG eine Gesetzesänderung und stellt nicht lediglich eine Klarstellung des Gesetzgebers zu den bisherigen Anrechnungsregeln in Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG dar, um die in Folge der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. Beschluss vom 22.1.2008 NJW 2008, 1323) entstandenen vielfältigen Probleme in Bezug auf die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu beheben (anderer Ansicht als OLG Stuttgart auch: OLG Frankfurt Beschluss vom 10.8.2009 12 W 91/09; KG Beschluss vom 13.8.2009 2 W 128/09; OLG Celle Beschluss vom 26.8.2009 2 W 240/09 alle zitiert nach Juris).

    Damit nimmt der Gesetzgeber selbst nicht in Anspruch, dass der mit der Gesetzesänderung eingetretene Regelungsgehalt bereits in der bisherigen Fassung der Anrechnungsvorschrift enthalten gewesen sei (ebenso: KG Beschluss vom 13.8.2009 2 W 128/09; OLG Celle Beschluss vom 26.8.2009 2 W 240/09 alle zitiert nach Juris).

    Der Umstand, dass eine Gesetzesänderung vorliegt, führt jedoch nicht dazu, dass die Übergangsvorschrift des § 60 I RVG auch für diesen Fall Anwendung findet (so aber ohne nähere Begründung: OLG Frankfurt Beschluss vom 10.8.2009 12 W 91/09; KG Beschluss vom 13.8.2009 2 W 128/09; OLG Celle Beschluss vom 26.8.2009 2 W 240/09 alle zitiert nach Juris).

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