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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.10.2012 - 2 W 25/12   

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OLG Bremen, 12.10.2012 - 2 W 25/12 (https://dejure.org/2012,50310)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.10.2012 - 2 W 25/12 (https://dejure.org/2012,50310)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - 2 W 25/12 (https://dejure.org/2012,50310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Abfindung für Minderheitsaktionäre beim Wechsel vom regulierten Markt in den qualifizierten Freihandel ("Frosta")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 821
  • NZG 2013, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14

    Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über

    Diese Rechtsprechung wurde durch die Oberlandesgerichte überwiegend insoweit nicht fortgesetzt, als diese eine Anwendung der Macrotron-Grundsätze für ein Downgrading in den Bereich der Qualitätssegmente des Freihandels, die allerdings erst nach der Macrotron-Entscheidung entstanden, verneinten (vgl. OLG München 31 Wx 62/07, BB 2008, 1303; KG 2 W 119/08, BB 2009, 1496; OLG Bremen 2 W 25/12, NZG 2013, 749; OLG Frankfurt 21 W 8/11, ZIP 2012, 371: obiter dictum).
  • BayObLG, 09.02.2024 - 101 W 169/23

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Nachbesserungsansprüche, unangemessene

    Der Statthaftigkeit der durch Anwaltsschriftsatz eingelegten Beschwerde steht daher nicht entgegen, dass das Landgericht den Antrag auf Durchführung des Spruchverfahrens bereits als unstatthaft abgelehnt hat (vgl. z. B. auch OLG Bremen, Beschluss vom 12. Oktober 2012, 2 W 25/12, juris Rn. 23; Drescher in BeckOGK, Stand: 1. Oktober 2023, SpruchG § 1 Rn. 32; Simons in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl. 2022, SpruchG § 1 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 26 W 20/12

    Keine Fortsetzung eines Spruchverfahrens nach Änderung der Rechtsprechung zur

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2013 ist in den sogenannten "Delisting"-Verfahren kein Spruchverfahren durchzuführen und keine Barabfindung mehr festzusetzen (vgl. nur Wieneke, NZG 2014, 22; Schockenhoff, ZIP 2013, 2429; Wasmann/Glock, DB 2014, 105; Paschos/Klaaßen, AG 2014, 33; OLG Bremen, Beschluss vom 12.10.2012, 2 W 25/12; kritisch: Stöber, BB 2014, 9).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - I-2 W 25/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,83472
OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - I-2 W 25/12 (https://dejure.org/2012,83472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2012 - I-2 W 25/12 (https://dejure.org/2012,83472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - I-2 W 25/12 (https://dejure.org/2012,83472)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Ebenso setzt die Festsetzung eines Zwangsmittels wegen der Nichtvornahme einer nicht vertretbaren Handlung voraus, dass die Schuldner zu ihrer Vornahme tatsächlich in der Lage sind (vgl. BGH, GRUR 2009, 794, 795 f. - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

    Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn die geschuldete Handlung nicht vorgenommen werden kann, und zwar selbst dann, wenn der Schuldner sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. N.).

    Der Schuldner muss im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der geschuldeten Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

    Dementsprechend hat der Schuldner, wenn die Kenntnisse, die er zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt, nicht bei ihm selbst vorhanden sind, sondern bei einem Dritten vorliegen, alles ihm Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse von dem Dritten zu verschaffen, und daher insoweit gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Nach verbreiteter und zutreffender Auffassung handelt es sich bei § 888 ZPO um eine abschließende Regelung zur Erzwingung einer geschuldeten Auskunft, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, Beschluss v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. Nachw.).

    Im Einzelfall kann auch in einer negativen Erklärung eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (sog. "Null-Auskunft": BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Im Einzelfall kann auch in einer negativen Erklärung eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (sog. "Null-Auskunft": BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

    Eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs dann nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 f. = GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif; BGHZ 148, 26, 36 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Nach verbreiteter und zutreffender Auffassung handelt es sich bei § 888 ZPO um eine abschließende Regelung zur Erzwingung einer geschuldeten Auskunft, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, Beschluss v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. Nachw.).

    Gegen diese Rechtsprechung bestehen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 28. Oktober 2010 (2 BvR 535/10, juris) ausgeführt hat, prinzipiell keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Nach verbreiteter und zutreffender Auffassung handelt es sich bei § 888 ZPO um eine abschließende Regelung zur Erzwingung einer geschuldeten Auskunft, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, Beschluss v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs dann nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 f. = GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif; BGHZ 148, 26, 36 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 12.11.2008 - XII ZR 134/04

    Nachträgliche Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Ob der unlösbare Widerspruch auf Verschulden der Schuldner beruhte, ist für die Unzulässigkeit des widersprüchlichen Verhaltens der Schuldner unerheblich (vgl. BGH, NJW 2009, 1343).
  • OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12
    Allerdings gilt es zu beachten, dass der Tenor eines Anerkenntnisurteils, wenn - wie im hier zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren - nach § 313b ZPO Tatbestand und Entscheidungsgründe fehlen, einer Auslegung unter Berücksichtigung des jeweiligen Parteivortrages zugänglich ist, wobei in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen ist, dass die Verurteilung auf der eigenen Einverständniserklärung des Beklagten mit dem Inhalt des gestellten Antrages beruht (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1407).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2022 - 15 U 51/21

    Ansprüche wegen Verletzung eines aus einer Patentanmeldung abgezweigten

    Entscheidend ist, dass die Auskunft ernst gemeint und nicht von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRURRS 2021, 34289 - Trocknungsanlage II; Beschl. v. 30.10.2012 - 2 W 25/12, BeckRS 2014, 23375; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 90; BeckOK PatR/Voß/Fricke, 25. Ed. 15.07.2022, PatG § 140b Rn. 30 m.w.N.).
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