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   OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04   

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https://dejure.org/2005,14476
OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04 (https://dejure.org/2005,14476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.04.2005 - 2 W 250/04 (https://dejure.org/2005,14476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. April 2005 - 2 W 250/04 (https://dejure.org/2005,14476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 § 1908b Abs. 3; FGG § 69g Abs. 2
    Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung neuen Betreuers, Beschwerdeberechtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 214
  • FamRZ 2006, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Im Rahmen von § 1908 b Abs. 3 BGB ist auch § 1897 Abs. 4 BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigten (BayObLG FamRZ 1994, 1353, 1354).

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn er sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebraucht gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1261 m.w.Nw.).

  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 205/95

    Beschwerderecht der Mutter eines Betreuten bei Ablehnung ihres Antrags, als

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).

    Sie folgt auch nicht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG , weil diese Norm nicht - auch nicht entsprechend - im Betreuungsrecht anwendbar ist (BGH aaO.; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; Keidel/Kayser, FGG , 15. Aufl., § 69 g Rn. 8 m.w.Nw.).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98

    Beschwerderecht des Bruders eines Betroffenen gegen die Ablehnung seiner

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    Auch wenn dieser Wunsch des Betroffenen nicht schlechthin verbindlich ist, hat das Gericht bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen, dass Wünschen des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers besonderes Gewicht zukommt (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1260 f. und FamRZ 1994, 322; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214, 215; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235), andererseits ein Betreuerwechsel - auch unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der Konstanz einer Betreuung und der Abwehr von Einflussnahmen interessierter Dritter - dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderlaufen darf.
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Aus der Gesetzesformulierung, dass der Betreuer und der Vorsorgebevollmächtigte Beschwerde "auch" im Namen des Betroffenen einlegen kann, folgt nicht, dass der Vorsorgebevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde einlegen kann (zutreffend Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 11; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 53, 41; aA Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 303 FamFG Rn. 171; Bassenge in Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 303 Rn. 8; Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 303 FamFG Rn. 52 f.; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 59 Rn. 50; OLG Hamm FamRZ 2001, 373; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214 jeweils zu § 69 g Abs. 2 FGG zum Betreuer; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69 g Rn. 20).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers

    2 W 250/04.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 8 W 101/05

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach übereinstimmender

    Er schließt sich aber insofern der ablehnenden Auffassung wie der des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 21.7.2005 - 16 W 37/05 - OLGR Schleswig 2005, 503) und den dort im Einzelnen aufgeführten, aus Sicht des Senats überzeugenden Gründen an, wonach zum einen über § 494 a Abs. 2 ZPO hinausgehende Ausnahmen problematisch erscheinen und zum anderen eine Ermessensentscheidung nach § 91 a ZPO auch deswegen nicht in Betracht kommt, weil eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren ohnehin ausgeschlossen ist.
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