Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - I-2 W 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,50711
OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - I-2 W 26/11 (https://dejure.org/2011,50711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2011 - I-2 W 26/11 (https://dejure.org/2011,50711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2011 - I-2 W 26/11 (https://dejure.org/2011,50711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,50711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Auch in einer negativen Erklärung kann eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

    Danach genügt eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 f. = GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif; BGHZ 148, 26, 36 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Auch in einer negativen Erklärung kann eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

    Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; WM 1980, 318, 319; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. Nachw.).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Hier kann der Vollstreckungsschuldner im Falle einer arbeitsteiligen Organisation gehalten sein, das betreffende Drittunternehmen notfalls sogar gerichtlich auf Erteilung derjenigen Auskünfte in Anspruch zu nehmen, die es dem Schuldner erlauben, seiner Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Gläubiger ordnungsgemäß nachzukommen (Senat, InstGE 9, 179 - Druckerpatrone, bestätigt durch BGH, GRUR 2009, 794 - Auskunft über Tintenpatronen).

    Der Vorbehalt führt nicht zu einer gemäß § 888 Abs. 2 ZPO unzulässigen Androhung von Zwangsmitteln (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen).

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; WM 1980, 318, 319; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. Nachw.).

    Gegen diese Rechtsprechung bestehen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 28. Oktober 2010 (2 BvR 535/10, juris) ausgeführt hat, im Prinzip auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Danach genügt eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 f. = GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif; BGHZ 148, 26, 36 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04

    "Miss 17"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Geschäftsführer einer GmbH aufgrund seiner satzungsgemäßen Funktion in der Regel selbst Täter und nicht nur Gehilfe ist (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182, 183 - Miss 17; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 743).
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; WM 1980, 318, 319; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59

    Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; WM 1980, 318, 319; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 2 W 20/10

    Festetzung eines Zwangsgelds im Rahmen der Verpflichtung eines Schuldners zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
    Entsprechend den Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten, erstreckt sich auch die Rechnungslegungspflicht auf derartige Abwandlungen; insoweit gelten prinzipiell dieselben Überlegungen, wie für ein Ordnungsmittelverfahren (vgl. Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 05.05.2010 - I-2 W 20/10; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1861 u. 1862).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Zwar kann auch in einer solchen negativen Erklärung eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 406 - Nullauskunft).
  • OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18

    Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

    Ist dagegen die Auskunft in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, steht aber ihre Richtigkeit in Zweifel, kann dem nicht durch eine Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 ZPO begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. September 2011 - I-2 W 26/11 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2004 - 5 W 574/04 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Beseitigungs- und

    Auch in einer negativen Erklärung kann die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs zu sehen sein; hiervon ist grundsätzlich auszugehen, sofern nicht die zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 8.9.2011 -I-2 W 26/11, GRUR-RR 2012, 406, Rzn. 4/5 bei juris m.w.N. zur höchstrichterl. Rsp. - Nullauskunft ).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21

    Schadensersatz wegen Patentverletzung Anspruch auf Auskunftserteilung und

    Auch in einer solchen negativen Erklärung kann eine Erfüllung des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein, soweit die abgegebene Erklärung ernst gemeint und nicht von vornherein unglaubhaft und/oder unvollständig ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 406, 407 - Nullauskunft unter Verweis auf: BGH, GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer; GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15

    Zwangsgeld gegen Gesellschaft und Geschäftsführer

    Das sind in erster Linie die durch die GmbH begangenen Handlungen, können aber auch weitere Benutzungshandlungen sein, für die er als Täter in anderer Weise verantwortlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - I-2 W 26/11 Rn. 21 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines

    Ob ein wegen Patentverletzung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verurteilter Schuldner auch hinsichtlich einer Ausführungsform Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat, die nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens gewesen ist, beurteilt sich prinzipiell nach denselben Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 123 = BeckRS 2006, 30367021 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 05.05.2010, Az.: I-2 W 20/10, BeckRS 2012, 21309; Beschl. v. 09.09.2011, Az.: I-2 W 26/11, GRUR-RR 2012, 406, 409 - Nullauskunft; Beschl. v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 1175; Beschl. v. 17.12.2012, Az.: I-2 W 28/12, BeckRS 2015, 5480; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. H, Rz. 271).
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12

    Sortenschutz: Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs des

    Soweit die Klägerin Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft hat, steht ihr zur Nachprüfung und zur Erzwingung der materiellen Wahrheit ausschließlich die eidesstattliche Versicherung zur Verfügung (vgl. BGH LM 1958, § 254 ZPO Nr. 3 = GRUR 1958, 149 mit Anm. Bußmann und BGH LM 1958, § 254 ZPO Nr. 6; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 406, 407).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht