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   OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 26/92   

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https://dejure.org/1992,5521
OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 26/92 (https://dejure.org/1992,5521)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.07.1992 - 2 W 26/92 (https://dejure.org/1992,5521)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 1992 - 2 W 26/92 (https://dejure.org/1992,5521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; Anforderungen an die Streitwertfestsetzung; Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes für eine Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 191
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 15 W 21/06

    Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes im Zivilprozess

    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich aus der Entscheidung des OLG Bremen vom 01.07.1992 (NJW-RR 1993, 191) nichts anderes.

    Auch das OLG Bremen erkennt in der zitierten Entscheidung ausdrücklich an, dass die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes nicht mit einer Beschwerde anfechtbar ist (OLG Bremen, NJW-RR 1993, 191, 192).

    Das OLG Bremen hält in der zitierten Entscheidung die Wertfestsetzung nur insoweit für beschwerdefähig, als gleichzeitig mit dem Zuständigkeitsstreitwert auch über den Gebührenstreitwert entschieden wird (vgl. OLG Bremen a.a.O.; der in NJW-RR 1993, 191 veröffentlichte Leitsatz entspricht insoweit nicht den Gründen der Entscheidung).

  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    In einem besonders gelagerten Fall, in dem es um die Unterbindung eines Parkverstoßes zur Verhinderung einer Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs nach wiederholten vergeblichen Abmahnungen ging, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen den geltend gemachten Unterlassungsanspruch mit 5.000,00 DM bewertet (Beschluss vom 1. Juli 1992, 2 W 26/92, juris Rn. 10).
  • OLG Bremen, 01.02.2007 - 2 W 80/06

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des

    Diese Ansicht steht nicht in Widerspruch zu der vom Senat im Beschluss vom 1. Juli 1992 - 2 W 26/92 - NJW-RR 1993, 191/192 - vertretenen Rechtsauffassung, wonach der Festsetzung des Gebührenstreitwerts eine Doppelfunktion zukomme, da mit ihr zugleich der Gebührenstreitwert bestimmt werde, denn seinerzeit war im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde gegen die landgerichtliche Festsetzung bereits eine vom Landgericht ausgesprochene, an das Amtsgericht gerichtete und dieses bindende Verweisungsentscheidung ergangen.

    Die Entscheidung des Senats vom 01.07.1992 (Az. 2 W 26/92 = NJW-RR 1993, 191 f) steht dieser Auffassung nicht entgegen, auch wenn man in der Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes durch Beschluss zugleich die Festsetzung des Gebührenstreitwertes sieht ("Doppelfunktion der Festsetzung", so der Senat in dem erwähnten Beschluss auf Seite 192).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 1 W 49/06

    Streitwertfestsetzung: Anfechtbarkeit der gesonderten Festsetzung des

    a) Die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts in einem gesonderten Beschluss (§ 329 ZPO) ist nach ganz überwiegender Meinung unanfechtbar (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1222 = MDR 1994, 709; OLG Karlsruhe MDR 2003, 1071; OLG Köln NJW-RR 1998, 279 = VersR 1998, 387; OLG München MDR 1998, 1242; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, RN 7 zu § 3 ZPO; anders wohl nur OLG Bremen, NJW-RR 1993, 191).
  • OLG Koblenz, 10.02.2004 - 5 W 108/04

    Anfechtbarkeit der Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts mit der Beschwerde

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  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 4 W 72/05

    Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen den

    Davon ist eine Ausnahme auch nicht für die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes gerechtfertigt (Pukall, in Mayer/Kroiß, RVG, 2004, § 32 Rz. 91; anderer Auffassung zu § 9 II BRAGO: OLG Bremen AnwBl 1988, 71, OLG Bremen NJW-RR 1993, 191; unklar Hartmann, a.a.O., § 32 RVG Rz. 19).
  • LG Stuttgart, 01.04.2008 - 10 T 125/08

    Streitwertbeschwerde: Zur selbstständigen Anfechtbarkeit der

    Die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts gem. § 62 GKG in einem gesonderten Beschluss (§ 329 ZPO) ist nach ganz überwiegender Auffassung unanfechtbar (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.12.2004 - 5 W 62/04 = NJW-RR 2005, 942; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 1 W 49/06 = JurBüro 2007, 145; OLG Koblenz MDR 2004, 709; OLG Köln NJW-RR 1998, 279; OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 363; Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 7 m.w.N.; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 22 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 62 GKG Rdnr. 1, § 68 GKG Rdnr. 1, Anh § 48 (Einf) GKG Rdnr. 10 m.w.N.; anders wohl nur OLG Bremen NJW-RR 1993, 191).
  • OLG Koblenz, 28.02.2005 - 3 W 84/05

    Voraussetzung für die Bindung an die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts

    Mit einer solchen Entscheidung wird das Gericht jedoch regelmäßig zugleich den Gebührenstreitwert festsetzen wollen (ebenso OLG Bremen NJW-RR 1993, 191 f.).
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