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   OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10   

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https://dejure.org/2010,2350
OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10 (https://dejure.org/2010,2350)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2 W 266/10 (https://dejure.org/2010,2350)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2 W 266/10 (https://dejure.org/2010,2350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr bei einem Vergleich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Abschluss eines Vergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Abschluss eines Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Abschluss eines Vergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anrechnung des Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Worauf wird angerechnet?

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2300 VV RVG
    Kettenanrechnung außerg. Vertretung - Mahnverfahren - Klage

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Problematik der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr bei Vergleichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Stuttgart, 16.07.2010 - 8 W 317/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Jedenfalls für die Fälle, in denen sich der Vergleich nicht ausdrücklich dazu verhält, inwieweit auch die Geschäftsgebühr mit abgegolten worden ist (zu der anderen Konstellation, dass die Abgeltungsklausel ausdrücklich die Geschäftsgebühr mit umfasst siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juli 2010 (Az.: 8 W 317/10), zitiert nach JURIS sowie OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2010, Az.: 14 W 460/10, zitiert nach ibr-online), schließt sich der Senat der zuletzt genannten überwiegenden Rechtsprechung an.

    In Anbetracht dessen vermag auch die Begründung des Oberlandesgerichts Stuttgart in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2010 (Az.: 8 W 317/10) nicht zu überzeugen, in der von der Anwendbarkeit des § 364 Abs. 1 BGB im Hinblick auf einen zustande gekommenen Prozessvergleich ausgegangen worden ist.

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 18. Dezember 2002 (JurBüro 2003, 268), der einen gänzlich anders gelagerten Sachverhalt betrifft und in der eine vollkommen andere Rechtsfrage geklärt wird.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Denn die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr können bei materieller Betrachtung niemals gleichzeitig Gegenstand des Kostenfestsetzungverfahrens nach Abschluss eines zivilrechtlichen Verfahrens sein, weil vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten wie z. B. die Geschäftsgebühr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zu den Kosten des Rechtsstreits zählen und daher auch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103, 104 ZPO festgesetzt werden können (vgl. BGH JurBüro 2006, 586 f.; JurBüro 2006, 140 f.; BGH, Beschluss vom 14. August 2008, Az. I ZR 103/07; Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Denn die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr können bei materieller Betrachtung niemals gleichzeitig Gegenstand des Kostenfestsetzungverfahrens nach Abschluss eines zivilrechtlichen Verfahrens sein, weil vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten wie z. B. die Geschäftsgebühr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zu den Kosten des Rechtsstreits zählen und daher auch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103, 104 ZPO festgesetzt werden können (vgl. BGH JurBüro 2006, 586 f.; JurBüro 2006, 140 f.; BGH, Beschluss vom 14. August 2008, Az. I ZR 103/07; Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 103/07

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften II

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Denn die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr können bei materieller Betrachtung niemals gleichzeitig Gegenstand des Kostenfestsetzungverfahrens nach Abschluss eines zivilrechtlichen Verfahrens sein, weil vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten wie z. B. die Geschäftsgebühr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zu den Kosten des Rechtsstreits zählen und daher auch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103, 104 ZPO festgesetzt werden können (vgl. BGH JurBüro 2006, 586 f.; JurBüro 2006, 140 f.; BGH, Beschluss vom 14. August 2008, Az. I ZR 103/07; Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07).
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Die Erstattung solcher Kosten richtet sich ausschließlich nach prozessrechtlichen Gründsätzen (vgl. BGH WM 1987, 247 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 30).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Das Erlöschen eines Gebührenanspruches durch eine Kombination aus Erlass und Erfüllung kann schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht als eine Erfüllung i. S. von § 15 a Abs. 2 Alt. 1 RVG angesehen werden, wenn der im Vergleich liegende Erlassvertrag nicht hinreichend deutlich macht, in welchem Umfang die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr hiervon berührt ist (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379, wonach ein Vergleich, der die Zahlung eines bestimmten Betrages zur Abgeltung der Klageforderung vorsehe, lediglich einen Verzicht der Klägerseite darstelle, nicht aber dahingehend ausgelegt werden könne, dass mit der Vergleichssumme die geltend gemachten Ansprüche in voller Höhe erfüllt gelten.).
  • BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05

    Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Denn die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr können bei materieller Betrachtung niemals gleichzeitig Gegenstand des Kostenfestsetzungverfahrens nach Abschluss eines zivilrechtlichen Verfahrens sein, weil vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten wie z. B. die Geschäftsgebühr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zu den Kosten des Rechtsstreits zählen und daher auch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103, 104 ZPO festgesetzt werden können (vgl. BGH JurBüro 2006, 586 f.; JurBüro 2006, 140 f.; BGH, Beschluss vom 14. August 2008, Az. I ZR 103/07; Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Die Vorschrift des § 15 a RVG ist nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auch auf sog. Altfälle, d. h. die Fälle unbedingter Auftragserteilung vor Inkrafttreten des § 15 a RVG anwendbar (vgl. BGH -II. Zivilsenat- ZIP 2009, 1927; BGH -XII. Zivilsenat- AGS 2010, 106); BGH - IX. Zivilsenat - Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 82/08 - sowie BGH -V. Zivilsenat - NJW-Spezial 2010, 605).
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2010 - 9 W 338/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbarkeit der neu geschaffenen Anrechnungsvorschrift

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
    Das Oberlandesgericht Saarbrücken (AGS 2010, 60 ff. = JurBüro 2010, 194 ff. = BeckRS 2010, 01777) vertritt die Auffassung, dass eine Anrechnung zu erfolgen habe, weil durch den Begriff der "Abgeltung" hinreichend zum Ausdruck gebracht werde, dass mit der vereinbarten Zahlung eben auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten abgegolten würden, d. h. die Zahlung diene auch der Erfüllung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr und sei somit Gegenstand des titulierten (Zahlungs-)Anspruches.
  • OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10

    Begriff der Titulierung einer Erstattungsforderung i.S. von § 15a Abs. 2 RVG

  • OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10

    Geltendmachung der als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagten Geschäftsgebühr

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 82/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZB 68/06

    Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits nach Aufnahme in der Insolvenz

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

  • OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10

    Anwendbarkeit des § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Altfällen

  • OLG Naumburg, 23.02.2010 - 2 W 13/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reduzierung des Gesamtbetrages wegen Anrechnung

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 176/09

    Kostenfestsetzungsverfahren in Altfällen: Anteilige Anrechnung einer

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren haben materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich unbeachtlich zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. September 2010 - 2 W 266/10, juris Rn. 30-33 m.w.N.).

    Jedoch lehnt die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung eine Anrechnung in diesen Fällen ab (vgl. etwa OLG München, JurBüro 2010, 23, 24; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 299, 300; OLG Celle, Beschluss vom 29. September 2010 - 2 W 266/10, juris Rn. 23-28; OLG Karlsruhe, AGS 2010, 209 Rn. 29-32 in juris).

  • OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13

    Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche

    Das Erlöschen eines Gebührenanspruchs durch eine Kombination aus Erlass und Erfüllung kann schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht als eine Erfüllung im Sinne von § 15 a Abs. 2 Alt. 1 RVG angesehen werden, wenn der im Vergleich liegende Erlassvertrag nicht deutlich macht, in welchem Umfang die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr hiervon berührt ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az. 2 W 266/10 - juris).
  • OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Geschäftsgebühr bei Abschluss eines

    Ob dieser Wortlaut, auf den das Oberlandesgericht Stuttgart sich ausdrücklich gestützt hat, tatsächlich die Annahme einer Erfüllung im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG rechtfertigt (ablehnend OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 29 ff., zitiert nach juris), kann hier dahingestellt bleiben.

    aa) Zutreffender Ansicht nach bildet ein Prozessvergleich selbst dann keinen auf die Geschäftsgebühr bezogenen Vollstreckungstitel, wenn diese Gebühr ausdrücklich zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist, es sei denn, der Vergleich verhält sich unmissverständlich dazu, in welcher Höhe die Geschäftsgebühr mit abgegolten werden soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 26 f., zitiert nach juris m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 2 W 5/10, JurBüro 2010, S. 298, 299; a. A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.01.2010, Az.: 9 W 338/09, JurBüro 2010, S. 194, 195 mit Blick auf eine Gestaltung, in der mit der Klage ausdrücklich auch die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend gemacht worden war).

    Denn dasselbe Verfahren im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG wird nicht bereits dadurch begründet, dass im Erkenntnisverfahren eine Geschäftsgebühr klageweise geltend gemacht worden ist und sodann im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren die Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az.: 2 W 266/10, Tz. 34 ff., zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 11 W 2244/09, JurBüro 2010, S. 23, 24).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2011 - 18 W 27/11

    Zum Anwendungsbereich von § 15a RVG

    Dabei kann in der vorliegenden Konstellation dahinstehen, ob es sich bei Klage - und angeschlossenem Kostenfestsetzungsverfahren um dasselbe Verfahren im Sinne von § 15 a II RVG handelt (was in Ansehung des Gesetzeszweckes nicht der Fall sein dürfte; z.B. OLG Stuttgart, AGS 2010, 25; OLG Celle, RVGreport 2010, 465).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.01.2011 - 202 C 159/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr bei

    Dieser Meinung haben sich in jüngster Zeit auch einige OLG"s angeschlossen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.07.2010, 8 W 317/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2010, 13 W 159/09 = AGS 2010, 209-211; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2010, 8 W 132/10; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2010, 2 W 13/10 = JurBüro 2010, 299-300; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2010, 17 W 86/10; OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, 2 W 266/10; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, 25 W 113/10).
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