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   OLG Schleswig, 16.11.2005 - 2 W 267/04   

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https://dejure.org/2005,4474
OLG Schleswig, 16.11.2005 - 2 W 267/04 (https://dejure.org/2005,4474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.11.2005 - 2 W 267/04 (https://dejure.org/2005,4474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. November 2005 - 2 W 267/04 (https://dejure.org/2005,4474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 25 I, 23 IV, 24 III, 29; BGB § 138
    Nichtigkeit einer Wahl oder Abberufung durch die Wohnungseigentümerversammlung bei rechtswidriger Ausnutzung der Stimmenverhältnisse (treuwidriges Zusammenwirken mit dem Verwalter, um in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung eines Beschlussanfechtungsverfahrens in einer Wohnungseigentumssache durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters; Rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse in der Wohnungseigentümerversammlung; Nichtigkeit eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; BGB § 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 § 24 Abs. 3; ZPO § 240; BGB § 138 Abs. 1
    Kollusives Zusammenwirken eines Wohnungseigentümers mit dem Verwalter - Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Wirkung der Verwalterinsolvenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 594
  • NZM 2006, 384
  • FGPrax 2006, 66
  • ZMR 2006, 315
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 27.04.2005 - 24 W 26/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Beschlussanfechtungsverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.11.2005 - 2 W 267/04
    Das Verfahren ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beteiligten zu 1. nicht analog § 240 ZPO unterbrochen worden, weil es sich um ein Beschlussanfechtungsverfahren handelt, das für die Wohnungseigentümer von elementarer Wichtigkeit ist und deshalb nicht durch eine Unterbrechung auf unabsehbare Dauer hinausgezögert werden darf (KG NZM 2005, 667, 668 m.w.Nw.) Die sofortige weitere Beschwerde ist nach §§ 45 Abs. 2 WEG; 27, 29, 22 WEG zulässig.
  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86

    Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.11.2005 - 2 W 267/04
    Die rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse kann ausnahmsweise nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses führen, wenn der begünstigte Wohnungseigentümer treuwidrig mit dem Verwalter zusammenwirkend in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt (vgl. BayObLG WE 1990, 67, 68; BayObLGZ 1986, 10, 14; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 23 Rn. 25, § 25 Rn. 25).
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