Rechtsprechung
   OVG Saarland, 21.12.2005 - 2 W 28/05   

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OVG Saarland, 21.12.2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,18761)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.12.2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,18761)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,18761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aussetzung des Sofortvollzugs einer Ausweisungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen; Durchbrechung der Regel des Vorliegens eines schwerwiegenden Grundes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Voraussetzung für eine Ausweisung; Ausweisung bei nicht mehr feststellbarer Wiederholungsgefahr; ...

  • Judicialis

    AufenthG § 11 I 1; ; AufenthG § 11 I 3; ; AufenthG § 53 Nr. 2; ; AufenthG § 56 I 2; ; AufenthG § 56 I 3; ; AufenthG § 56 I 4; ; VwGO § 146 IV 6

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 K 266/09

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung;

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 21.12.2005, 2 W 28/05, ebenfalls zurückgewiesen, und hierzu in den Gründen unter anderem ausgeführt, dass weder das Bemühen des Klägers um eine Therapie noch sein beanstandungsfreies Vollzugsverhalten sowie die Ankündigung, nach einer Entlassung für seinen Unterhalt und den seiner Lebensgefährtin sowie seiner beiden Kinder arbeiten zu wollen, die Annahme einer Ausnahme von der nach Maßgabe der §§ 53, 56 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 AufenthG regelmäßig auszusprechenden Ausweisung rechtfertigten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 12 F 21/05, 2 F 3/06, 2 K 60/00, 2 K 64/06, 2 W 28/05, 2 W 5/06, sowie die Verfahrensakten 46 VRs 24 Js 1433/01 und 11 Js 3386/95 - 44 VRs 87/96 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die Gefangenen-Personalakte der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • OVG Saarland, 04.02.2011 - 2 A 227/10

    Begrenzung von Ausweisungswirkungen

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.12.2005 - 2 W 28/05 - und vom 16.3.2006 - 2 W 5/06 -) Daraufhin wurde er im Mai 2006 aus der Haft heraus nach Marokko abgeschoben.
  • VG Saarlouis, 04.05.2010 - 10 L 400/10

    Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Fehlen einer gesetzlichen

    dazu etwa Urteil des EGMR vom 11.07.2002, 56811/00 (Amrollahi), InfAuslR 2004, 180; ferner OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.12.2005, 2 W 28/05, und vom 30.06.2004, 2 W 23/04, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 23.01.2009 - 2 L 1790/08

    Ausweisung eines wiederholt straffällig gewordenen Ausländers trotz Kenntnis

    dazu OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.12.2005 - 2 W 28/05 -.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.10.2005 - 2 W 28/05   

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OLG Bremen, 24.10.2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,28230)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.10.2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,28230)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,28230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung eines Ordnungsmittelantrags; Unzulässigkeit der Vollstreckung nach Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    ZPO § 927; ; ZPO § 936; ; ZPO § 775 Nr. 1; ; ZPO § 776 Satz 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 18.09.2002 - 2 W 64/02

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.2005 - 2 W 28/05
    Soweit das Landgericht ausführt, der Ordnungsmittelantrag sei rechtsmissbräuchlich, kann offen bleiben, ob es im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung im Wege des § 890 ZPO ausreicht, wenn das im Aufhebungsverfahren ergangene Urteil des Landgerichts vom 03.03.2005 auf einer bloßen Glaubhaftmachung des seitens der Schuldnerin vorgetragenen Vertragsverstoßes des Gläubigers beruht (so der Senat, Beschl. v. 18.09.2002, MDR 2003, 233) oder ob in jedem Vollstreckungsfall der volle Beweis zu erbringen ist (Hartmann in Baumbach/Hartmann, ZPO 63. Aufl., Rdnr. 5 zu § 891 ZPO; Schilken in MüKo-ZPO, Rn. 14 zu § 890; Stöber in Zöller, 25. Aufl., Rn. 1 zu § 891 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.08.2005 - 2 W 28/05, 2 W 28/2005   

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OLG Bremen, 08.08.2005 - 2 W 28/05, 2 W 28/2005 (https://dejure.org/2005,31642)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.08.2005 - 2 W 28/05, 2 W 28/2005 (https://dejure.org/2005,31642)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. August 2005 - 2 W 28/05, 2 W 28/2005 (https://dejure.org/2005,31642)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 03.07.2008 - 2 U 27/08

    Einstweilige Verfügung: Rechtschutzinteresse des Verfügungsschuldners im

    cc) Zudem wird vertreten, dass mit Verkündung des Urteils nach § 927 ZPO die weitere Vollstreckung aus der einstweiligen Verfügung unzulässig wird (Vollkommer a.a.O. § 927, 14; Büscher a.a.O. 124; Piper a.a.O. 161; Spätgens a.a.O. 13; Bremen OLG-Report 2006, 108, 109 [dort allerdings offen gelassen für den Fall, dass der Verstoß begangen wurde, als die veränderten Umstände, die zu der späteren Aufhebung nach § 927 ZPO führten, noch nicht vorlagen]).
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   OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 W 28/05   

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https://dejure.org/2005,34521
OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,34521)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.10.2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,34521)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 2 W 28/05 (https://dejure.org/2005,34521)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 18.09.2002 - 2 W 64/02

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Bremen, 13.10.2005 - 2 W 28/05
    Soweit das Landgericht ausführt, der Ordnungsmittelantrag sei rechtsmissbräuchlich, kann offen bleiben, ob es im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung im Wege des § 890 ZPO ausreicht, wenn das im Aufhebungsverfahren ergangene Urteil des Landgerichts vom 03.03.2005 auf einer bloßen Glaubhaftmachung des seitens der Schuldnerin vorgetragenen Vertragsverstoßes des Gläubigers beruht (so der Senat, Beschl. v. 18.09.2002, MDR 2003, 233 [OLG Bremen 18.09.2002 - 2 W 64/02] ) oder ob in jedem Vollstreckungsfall der volle Beweis zu erbringen ist (Hartmann in Baumbach/Hartmann, ZPO 63. Aufl., Rdnr. 5 zu § 891 ZPO; Schilken in MüKo-ZPO, Rn. 14 zu § 890; Stöber in Zöller, 25. Aufl., Rn. 1 zu § 891 ZPO ).
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