Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 23.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15288
OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06 (https://dejure.org/2006,15288)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 2 W 29/06 (https://dejure.org/2006,15288)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 2 W 29/06 (https://dejure.org/2006,15288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsangebot eines Schuldners an einen Gläubiger zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages und Nichtannahme seitens des Gläubigers; Zahlung eines bestimmten Geldbetrages durch den Schuldner und Rücküberweisung durch den Gläubiger wegen Nichtbilligung des Vergleichs; ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 276 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlass zur Klageerhebung bei bedingtem Vergleichsangebot des Zahlungsschuldners?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    Dies gilt auch dann, wenn sich die vom Schuldner gesetzten Bedingungen nicht auf den Bestand der Forderung selbst, sondern auf den Eintritt weiterer, außerhalb der Forderung liegender Umstände beziehen (s. BGH NJW 1985, 376, 377; OLG Dresden NJW-RR 1996, 625, 626; Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 362 Rdn. 11).

    bb) Ob zusätzliche Erklärungen des Schuldners bei der Leistungshandlung tatsächlich als Bedingungen gemeint sind und deshalb den Eintritt des Leistungserfolges zunächst verhindern, kann nur im jeweiligen Einzelfall anhand aller tatsächlichen Umstände entschieden werden (s. BGH NJW 1985, 376, 377).

    Infolgedessen war die Klägerin als Gläubigerin berechtigt, die Leistung (Überweisung) ohne Rechtsnachteile zurückzuweisen und von ihrem Vertragspartner, dem Beklagten, die unbedingte Erfüllung des Bürgschaftsvertrages zu verlangen (s. BGH NJW 1985, 376, 377; OLG Dresden NJW-RR 1996, 625, 626).

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    Denn ein Beklagter kann jedenfalls dann, wenn er innerhalb der Frist gemäß § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst nur seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, jedoch keinen Sachantrag ankündigt, noch innerhalb der anschließenden Frist zur Klageerwiderung "sofort" anerkennen (so ausdrücklich BGH NJW 2006, 2490, 2491 m.w.N.).

    a) Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (s. BGH NJW 2006, 2490, 2491; BGH NJW-RR 2005, 1005, 1006; BGH NJW-RR 2004, 999; BGH NJW 1979, 2040).

  • OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1551/94

    Stellung des Leasinggebers beim Finanzierungsleasing

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    Dies gilt auch dann, wenn sich die vom Schuldner gesetzten Bedingungen nicht auf den Bestand der Forderung selbst, sondern auf den Eintritt weiterer, außerhalb der Forderung liegender Umstände beziehen (s. BGH NJW 1985, 376, 377; OLG Dresden NJW-RR 1996, 625, 626; Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 362 Rdn. 11).

    Infolgedessen war die Klägerin als Gläubigerin berechtigt, die Leistung (Überweisung) ohne Rechtsnachteile zurückzuweisen und von ihrem Vertragspartner, dem Beklagten, die unbedingte Erfüllung des Bürgschaftsvertrages zu verlangen (s. BGH NJW 1985, 376, 377; OLG Dresden NJW-RR 1996, 625, 626).

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    a) Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (s. BGH NJW 2006, 2490, 2491; BGH NJW-RR 2005, 1005, 1006; BGH NJW-RR 2004, 999; BGH NJW 1979, 2040).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    a) Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (s. BGH NJW 2006, 2490, 2491; BGH NJW-RR 2005, 1005, 1006; BGH NJW-RR 2004, 999; BGH NJW 1979, 2040).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    Mit diesem Vergleich wäre allerdings, entgegen der Auffassung der Klägerin, im Zweifel keine Schuldumschaffung verbunden gewesen, sondern der Vergleich hätte lediglich den Bestand und die Höhe der Bürgschaftsverpflichtung dem Streit der Parteien entzogen (vgl. BGH NJW 2003, 3345, 3346; BGH NJW 2002, 1503; BGH NJW-RR 1987, 1426, 1427 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    Mit diesem Vergleich wäre allerdings, entgegen der Auffassung der Klägerin, im Zweifel keine Schuldumschaffung verbunden gewesen, sondern der Vergleich hätte lediglich den Bestand und die Höhe der Bürgschaftsverpflichtung dem Streit der Parteien entzogen (vgl. BGH NJW 2003, 3345, 3346; BGH NJW 2002, 1503; BGH NJW-RR 1987, 1426, 1427 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    a) Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (s. BGH NJW 2006, 2490, 2491; BGH NJW-RR 2005, 1005, 1006; BGH NJW-RR 2004, 999; BGH NJW 1979, 2040).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06
    Mit diesem Vergleich wäre allerdings, entgegen der Auffassung der Klägerin, im Zweifel keine Schuldumschaffung verbunden gewesen, sondern der Vergleich hätte lediglich den Bestand und die Höhe der Bürgschaftsverpflichtung dem Streit der Parteien entzogen (vgl. BGH NJW 2003, 3345, 3346; BGH NJW 2002, 1503; BGH NJW-RR 1987, 1426, 1427 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.10.2006 - 2 W 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44890
OVG Saarland, 23.10.2006 - 2 W 29/06 (https://dejure.org/2006,44890)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.10.2006 - 2 W 29/06 (https://dejure.org/2006,44890)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 2 W 29/06 (https://dejure.org/2006,44890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,44890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 36 S. 1; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2; RL 2003/86/EG Art. 5 Abs. 3; RL 2003/86/EG Art. 5 Abs. 5; GG Art. 6; EMRK Art. 8; VwGO § 123
    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Familienzusammenführung, sonstige Familienangehörige, außergewöhnliche Härte, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet, Anspruch, Kinder, Sorgerecht, Schutz von Ehe und Familie, ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    (vgl. entsprechend für die Anrufung des Petitionsausschusses im Landtag des Saarlandes durch den von der Abschiebung bedrohten Ausländer OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.10.2006 - 2 W 29/06 -) Dabei mag dahinstehen, ob in anderen Fällen der Einschaltung der Kommission - wie die Antragsteller behaupten - tatsächlich eine entsprechende Übung besteht, die im Übrigen nur dann als Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) gewertet werden könnte, wenn sie bei der konkret entscheidenden Ausländerbehörde, also hier der Antragsgegnerin, feststellbar wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht