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   OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96   

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https://dejure.org/1996,3251
OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96 (https://dejure.org/1996,3251)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.10.1996 - 2 W 30/96 (https://dejure.org/1996,3251)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 2 W 30/96 (https://dejure.org/1996,3251)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Unteilbarkeit; Rücknahme; Teilrücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBOLBO (1996) § 77; VwVfG § 44 Abs. 1, § 48

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 283
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin, 22.05.1992 - 2 B 22.90

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Außenaufzug,

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96
    Nach wohl überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auch der Senat vertritt, ist eine Baugenehmigung, sofern sie sich nicht ausnahmsweise auf mehrere selbständige Bauvorhaben bezieht, nicht teilbar, weil sie - soweit hier wesentlich - die Feststellung trifft, daß das bestimmte, im Bauantrag und in den Bauvorlagen beschriebene Bauvorhaben den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht, und diese Aussage nicht gewissermaßen als "minus" auf ein - ohne die ausgenommenen Bauteile - nicht sinnvoll existenzfähiges (und vom Bauherrn so auch nicht gewolltes) "Teilvorhaben" beschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.1973, BRS 27 Nr. 178 - zur Geschoßzahl - OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992, DVBl. 1993, 120, das allerdings von einer teilweisen Aufhebbarkeit im Nachbarrechtsprozeß ausgeht; OVG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.1978 - II R 5/78 -, und vom 5.10.1979 - II R 2 und 3/79 - BRS 35 Nr. 171; Beschlüsse vom 16.8.1991 - 2 W 6/91 - AS 23, 281, und vom 23.2.1994 - 2 W 5/94 - 56 Nr. 184; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 78 Rdnr. 34 - Seite 219 -, Art. 79 Rdnr. 3 - Seite 20 - mit weiteren Nachweisen).

    Eine Baugenehmigung dieses Inhaltes aber wiese offenkundige wesentliche Unvollständigkeiten und Rechtsmängel auf und wäre daher ihrerseits unwirksam (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992, DVBl. 1993, 120; Laubinger, Die Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen, Verwaltungsarchiv Band 73, 345, Fußn. 55, zum Beispielsfall einer Baugenehmigung für ein Gebäude, bei der die Ausgestaltung der Dachform offenbleibt).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96
    Diese Höhenunterschiede bewirken bei Gebäudeabständen von 18 m beziehungsweise - bezogen auf das am nächsten gelegene Treppenhaus - von rund 20 m keine unzumutbaren Beeinträchtigungen unter dem Gesichtspunkt einer unzumutbaren räumlichen Beengung beziehungsweise erdrückenden Wirkung (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 186, die Errichtung eines zwölfgeschossigen Gebäudes in einer Entfernung von rund 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus; Urteil vom 23.5.1986, BRS 46 Nr. 176, betreffend die Errichtung einer 11, 50 m hohen Siloanlage bei 3 m Grenz- und 6 m Gebäudeabstand; außerdem Beschluß vom 20.9.1984, soweit hier von Interesse abgedruckt in DVBl. 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Gebäudeabstand von 8 m und einer Höhendifferenz von 2, 20 m; VGH München, Urteil vom 7.2.1994, BayVBl. 1994, 307: keine erdrückende Wirkung bei einer Höhendifferenz von einem Geschoß und einem Gebäudeabstand von 10 bis 12 m).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96
    Diese Höhenunterschiede bewirken bei Gebäudeabständen von 18 m beziehungsweise - bezogen auf das am nächsten gelegene Treppenhaus - von rund 20 m keine unzumutbaren Beeinträchtigungen unter dem Gesichtspunkt einer unzumutbaren räumlichen Beengung beziehungsweise erdrückenden Wirkung (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 186, die Errichtung eines zwölfgeschossigen Gebäudes in einer Entfernung von rund 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus; Urteil vom 23.5.1986, BRS 46 Nr. 176, betreffend die Errichtung einer 11, 50 m hohen Siloanlage bei 3 m Grenz- und 6 m Gebäudeabstand; außerdem Beschluß vom 20.9.1984, soweit hier von Interesse abgedruckt in DVBl. 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Gebäudeabstand von 8 m und einer Höhendifferenz von 2, 20 m; VGH München, Urteil vom 7.2.1994, BayVBl. 1994, 307: keine erdrückende Wirkung bei einer Höhendifferenz von einem Geschoß und einem Gebäudeabstand von 10 bis 12 m).
  • VGH Bayern, 07.02.1994 - 2 B 89.1918
    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96
    Diese Höhenunterschiede bewirken bei Gebäudeabständen von 18 m beziehungsweise - bezogen auf das am nächsten gelegene Treppenhaus - von rund 20 m keine unzumutbaren Beeinträchtigungen unter dem Gesichtspunkt einer unzumutbaren räumlichen Beengung beziehungsweise erdrückenden Wirkung (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 186, die Errichtung eines zwölfgeschossigen Gebäudes in einer Entfernung von rund 15 m von einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus; Urteil vom 23.5.1986, BRS 46 Nr. 176, betreffend die Errichtung einer 11, 50 m hohen Siloanlage bei 3 m Grenz- und 6 m Gebäudeabstand; außerdem Beschluß vom 20.9.1984, soweit hier von Interesse abgedruckt in DVBl. 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Gebäudeabstand von 8 m und einer Höhendifferenz von 2, 20 m; VGH München, Urteil vom 7.2.1994, BayVBl. 1994, 307: keine erdrückende Wirkung bei einer Höhendifferenz von einem Geschoß und einem Gebäudeabstand von 10 bis 12 m).
  • OVG Saarland, 23.02.1994 - 2 W 5/94

    Grenzbebauung; Nachbar; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Gauben;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96
    Nach wohl überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auch der Senat vertritt, ist eine Baugenehmigung, sofern sie sich nicht ausnahmsweise auf mehrere selbständige Bauvorhaben bezieht, nicht teilbar, weil sie - soweit hier wesentlich - die Feststellung trifft, daß das bestimmte, im Bauantrag und in den Bauvorlagen beschriebene Bauvorhaben den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht, und diese Aussage nicht gewissermaßen als "minus" auf ein - ohne die ausgenommenen Bauteile - nicht sinnvoll existenzfähiges (und vom Bauherrn so auch nicht gewolltes) "Teilvorhaben" beschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.1973, BRS 27 Nr. 178 - zur Geschoßzahl - OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992, DVBl. 1993, 120, das allerdings von einer teilweisen Aufhebbarkeit im Nachbarrechtsprozeß ausgeht; OVG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.1978 - II R 5/78 -, und vom 5.10.1979 - II R 2 und 3/79 - BRS 35 Nr. 171; Beschlüsse vom 16.8.1991 - 2 W 6/91 - AS 23, 281, und vom 23.2.1994 - 2 W 5/94 - 56 Nr. 184; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 78 Rdnr. 34 - Seite 219 -, Art. 79 Rdnr. 3 - Seite 20 - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Saarland, 16.08.1991 - 2 W 6/91

    Baueinstellungsverfügung; Gesamtvorhaben; Abtrennbarer Gebäudeteil;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96
    Nach wohl überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auch der Senat vertritt, ist eine Baugenehmigung, sofern sie sich nicht ausnahmsweise auf mehrere selbständige Bauvorhaben bezieht, nicht teilbar, weil sie - soweit hier wesentlich - die Feststellung trifft, daß das bestimmte, im Bauantrag und in den Bauvorlagen beschriebene Bauvorhaben den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht, und diese Aussage nicht gewissermaßen als "minus" auf ein - ohne die ausgenommenen Bauteile - nicht sinnvoll existenzfähiges (und vom Bauherrn so auch nicht gewolltes) "Teilvorhaben" beschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.1973, BRS 27 Nr. 178 - zur Geschoßzahl - OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992, DVBl. 1993, 120, das allerdings von einer teilweisen Aufhebbarkeit im Nachbarrechtsprozeß ausgeht; OVG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.1978 - II R 5/78 -, und vom 5.10.1979 - II R 2 und 3/79 - BRS 35 Nr. 171; Beschlüsse vom 16.8.1991 - 2 W 6/91 - AS 23, 281, und vom 23.2.1994 - 2 W 5/94 - 56 Nr. 184; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 78 Rdnr. 34 - Seite 219 -, Art. 79 Rdnr. 3 - Seite 20 - mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 03.10.1979 - II R 5/78

    Vermietung - Eigenheim - Aufgabe des begünstigten Zwecks - Eigenwohnliche Nutzung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96
    Nach wohl überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auch der Senat vertritt, ist eine Baugenehmigung, sofern sie sich nicht ausnahmsweise auf mehrere selbständige Bauvorhaben bezieht, nicht teilbar, weil sie - soweit hier wesentlich - die Feststellung trifft, daß das bestimmte, im Bauantrag und in den Bauvorlagen beschriebene Bauvorhaben den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht, und diese Aussage nicht gewissermaßen als "minus" auf ein - ohne die ausgenommenen Bauteile - nicht sinnvoll existenzfähiges (und vom Bauherrn so auch nicht gewolltes) "Teilvorhaben" beschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.1973, BRS 27 Nr. 178 - zur Geschoßzahl - OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992, DVBl. 1993, 120, das allerdings von einer teilweisen Aufhebbarkeit im Nachbarrechtsprozeß ausgeht; OVG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.1978 - II R 5/78 -, und vom 5.10.1979 - II R 2 und 3/79 - BRS 35 Nr. 171; Beschlüsse vom 16.8.1991 - 2 W 6/91 - AS 23, 281, und vom 23.2.1994 - 2 W 5/94 - 56 Nr. 184; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 78 Rdnr. 34 - Seite 219 -, Art. 79 Rdnr. 3 - Seite 20 - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03

    Rechtswidrige Rückbauverfügung

    OVG Saarl., Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 30/96 -, BRS 58 Nr. 146; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2005, § 75 Rdnr. 66.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Soweit der Beklagte die auf einen Teil der Stützmauer beschränkte Baugenehmigung nicht hätte erteilen dürfen, weil dieser Teil mit den übrigen Teilen der u-förmigen Mauer in einem untrennbaren funktionalen Zusammenhang steht, hat dies zwar möglicherweise die (objektive) Rechtswidrigkeit oder nach § 44 Abs. 1 VwVfG gar die Nichtigkeit (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 22.10.1996 - 2 W 30/96 -, BauR 1997, 283 [284]) der Genehmigung zur Folge.
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232

    Wohnfläche bei Spargelanbau

    Die Baugenehmigung ist grundsätzlich nicht teilbar, da sie die einheitliche und deshalb grundsätzlich unteilbare Feststellung enthält, dass das im Bauantrag beschriebene und zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben in seiner Gesamtheit nicht gegen zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2012 - 15 CS 12.1147 - juris Rn. 14; OVG Saarl, B.v. 22.10.1996 - 2 W 30/96 - BauR 1997, 283; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand Januar 2016, Art. 68 Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 10 B 332/01

    Vereinbarkeit eines Bauvorhabens im emittierenden Bereich eines Schießstandes mit

    vgl. zu einzelnen Aspekten der Einheitlichkeit eines Bauvorhabens BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1974 - IV C 10.71 -, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 109, und 5. März 1999 - 4 B 62.98 -, BRS 62 Nr. 178; OVG NRW, Urteile vom 12. Dezember 1991 - 7 A 172/89 -, BRS 54 Nr. 180, und 12. November 1998 - 10 A 1038/97 - sowie Beschlüsse vom 30. Januar 1997 - 7 B 79/97 - und 17. Februar 1997 - 7 B 209/97 -,; OVG Bremen, Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 BA 73/83 -, BRS 42 Nr. 162; OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 2 W 30/96 -, BRS 58 Nr. 146; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Kommentar, Loseblatt, Stand: April 2001, § 75 Rn. 65 ff. mit Rechtsprechungsnachweisen.

    vgl. hierzu OVG NW, Urteile vom 12. Dezember 1991 - 7 A 172/89 -, a.a.O., und 12. November 1998 - 10 A 1038/97 - sowie Beschluss vom 17. Februar 1997 - 7 B 209/97 - sowie OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 2 W 30/96 -, a.a.O.

  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Kfz-Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung,

    Die Baugenehmigung ist grundsätzlich nicht teilbar, da sie die einheitliche und deshalb grundsätzlich unteilbare Feststellung enthält, dass das im Bauantrag beschriebene und zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben in seiner Gesamtheit nicht gegen zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; B.v. 7.8.2012 - 15 CS 12.1147 - juris Rn. 14; OVG Saarl, B.v. 22.10.1996 - 2 W 30/96 - BauR 1997, 283; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2023, Art. 68 Rn. 50).
  • VG Gera, 08.12.1997 - 4 E 1908/97

    Rechtmäßigkeit des Neubaus eines Einfamilienhaus mit Carport; Teilbarkeit einer

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05

    Zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Anlage im Außenbereich am Standort einer

    Denn sowohl ein Bauantrag als auch eine Bauvoranfrage sind regelmäßig unteilbar (s. Saarl. OVG, BRS 58 Nr. 146); anderes gilt dann, wenn sich aus der Natur der Sache (mehrere selbständige Vorhaben in einem Antrag) in Verbindung mit entsprechenden Erklärungen des Bauherrn gegenteiliges ergibt (s. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, BRS 64 Nr. 151).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

    Liegt - wie hier - eine solche Ausnahme nicht vor, kommt eine auf den Teil einer im Baunachbarstreit angefochtenen Baugenehmigung beschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, NVwZ-RR 2013, 14; OVG Saarland, Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 30/96 -, BauR 1997, 283; Hornmann, a.a.O., § 64 Rn. 203 m.w.N.).
  • VG München, 13.08.2019 - M 8 SN 19.2706

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Baugenehmigung aufgrund der

    Das Gericht ist, auch im Rahmen eines von einem Nachbarn initiierten Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, nicht befugt, gleichsam an Stelle des Bauherrn das von diesem zur Genehmigung gestellte Vorhaben zu ändern und damit gleichsam umzuplanen (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 22.10.1996 - 2 W 30/96 - juris Rn. 5; Dirnberger, in: Simon/Busse, BayBO, Art. 66 Rn. 612 ).
  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

    Eines Eingehens auf die aus Sicht des Bauherrn in weiten Teilen günstigeren und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren in die Betrachtung einzubeziehenden, - vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit für den Bauherrn günstiger Rechtsänderungen im Verlaufe des Nachbaranfechtungsverfahrens etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.10.1989 - 2 R 144/88 -, juris, Beschlüsse vom 6.9.1989 - 2 W 4/89 -, vom 18.10.1989 - 2 W 37/89 - zur LBO 1988, und vom 22.10.1996 - 2 W 30/96 - zum Inkrafttreten der LBO 1996 zum 1.9.1996 mit dem insoweit günstigeren Abstandsflächenrecht (0,4 H); BVerwG, Urteile vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174, unter Hinweis auf die Urteile vom 17.2.1971 - IV C 2.68 -, Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 6, und vom 15.2.1985 - 4 C 42.81 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 65 = NVwZ 1986, 205, Beschluss vom 23.4.1998 - 4 B 40.98 -, BRS 60 Nr. 178 - zum 1.6.2004 in Kraft getretenen neuen Abstandsflächenbestimmungen der Neufassung der Landesbauordnung (§§ 7 und 8 LBO 2004) - vgl. Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544 zur Neuregelung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrechts, Landesbauordnung (LBO) vom 18.2.2004, Amtsblatt 2004, 822 ff., - bedarf es daher nicht.
  • BVerwG, 08.10.2001 - 4 B 71.01

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung als Revisionszulassungsgrund - Möglichkeit

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