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   OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04   

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https://dejure.org/2005,32357
OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04 (https://dejure.org/2005,32357)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2005 - 2 W 311/04 (https://dejure.org/2005,32357)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 2 W 311/04 (https://dejure.org/2005,32357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EG-VO Nr. 343/2003; AuslG § 57; AuslG § 61; AuslG § 57 Abs. 2 S. 3
    D (A), Abschiebungshaft, Zurückschiebung, Frankreich (A), Rückübernahmeersuchen, Freiwillige Ausreise

  • frsh.de PDF

    Zu Sinn und Zweck von Zurückschiebungshaft

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04
    Die gemäß §§ 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BverfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 311/04
    Die gemäß §§ 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG, 3, 7 FEVG, 22, 27, 29, 20 FGG, Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Vollzug der Zurückschiebung und der vorangegangenen Haft mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung zulässige (BverfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2004, 53) sofortige weitere Beschwerde ist begründet.
  • OLG Schleswig, 10.11.2005 - 2 W 187/05

    Ausländerrecht: Anordnung der Zurückschiebungshaft bei beabsichtigter

    Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es jedenfalls an einem Zurückschiebungsgrund, wenn der Betroffene freiwillig und auf direktem Wege in das Land ausreisen will, in das er zurückgeschoben werden soll (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 - 2 W 311/04).
  • LG Aurich, 21.04.2010 - 1 T 122/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Zurückschiebungshaft mangels freiwilliger Ausreise

    13 Nur wenn der Betroffene freiwillig und auf direktem Wege in das Land ausreisen will, in das er zurückgeschoben werden soll, ist die Zurückschiebungshaft nicht erforderlich (OLG Schleswig-Holstein, Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 - 2 W 311/04).
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