Rechtsprechung
OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beseitigung von Trittschallmängeln bei dadurch hervorgerufenen Belästigungen in der unteren Wohnung; Berechtigung eines Wohnungseigentümers zum freien Gebrauch seines Sondereigentums
- Judicialis
BGB § 1004; ; WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Wohnungseigentümers zum Einbau einer Trittschalldämmung auf Grund von Störungen in der darunter liegenden Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Trittschallbelästigungen durch Veränderung des Bodenbelags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Teppichboden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trittschalldämmung: Wer die Mindestanforderungen ändert, ist Störer! (IMR 2007, 354)
Verfahrensgang
- AG Lübeck - 2 II 2/06
- LG Lübeck, 12.01.2007 - 3 T 198/05
- OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1942
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01
Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung - …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598). - OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
Schallschutzmängel in Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598). - OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05
Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598).
- BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93
WEG : Trittschallschutz)
Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598). - OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01
Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598). - OLG Schleswig, 21.12.1998 - 2 W 100/98
Wohnungseigentumsverfahren bei Anfechtung eines Nichtbeschlusses - Ansprüche der …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07
Ihnen kommt in Verbindung mit den Schallschutznormen jedoch entscheidendes tatsächliches Gewicht zu (Senatsbeschluss vom 21.12.1998 - 2 W 100/98 - SchlHA 1999, 51).
- BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14
Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
(1) Dass ein besonderes Gepräge der Wohnanlage die Schallschutzanforderungen erhöhen kann, entspricht allerdings einer verbreiteten Auffassung (OLG München, NZM 2005, 509, 510; NJW 2008, 592 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 682; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 14 Rn. 13;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 110;… Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 22;… Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 10).Gestützt wird dies im Kern auf die Überlegung, dass ein im Zeitpunkt der Errichtung vorhandener Ausstattungsstandard nicht unterschritten werden dürfe und die maßgeblichen DIN-Normen daher nur ergänzend herangezogen werden könnten (so etwa OLG München, NZM 2005, 509 f.; NJW 2008, 592, 593; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
Auf die Beibehaltung der dadurch geschaffenen Schallsituation haben die Kläger schon deshalb keinen Anspruch, weil sich die Ausstattung im Hinblick darauf, dass der Eigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG in der Wahl des Bodenbelags frei ist, letztlich als zufällig erweist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 682; LG München I, NZM 2005, 590, 591; AG Hamburg, ZMR 2010, 406; Hogenschurz, MDR 2008, 786, 788; aA OLG Schleswig, OLGR 2007, 935, 936). - LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
Zivilrechtsstreit im Wohnungseigentümerrecht zur Belästigung durch Trittschall …
Die Wohnungseigentümer dürfen zumindest auf die Fortdauer des infolge des Bauzustands vorgeprägten Schallschutzniveaus vertrauen (OLG Schleswig, Beschluss v. 08.08.2007 - 2 W 33/07, BeckRS 2007, 15921).
- OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …
Dann sind die DIN-Werte heranzuziehen, die im Zeitpunkt des Umbaus gelten (OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69; BayObLG NZM 2000, 504/505; auch OLG Schleswig vom 8.8.2007, 2 W 33/07 = WuM 2007, 591 - Ls - ferner Hogenschurz MDR 2003, 201/202). - OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 3 Wx 115/07
Zulässigkeit einer nachteiligen Veränderung des Trittschallschutzes in einer …
Dies bedeutet, dass der zulässige Trittschall unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln ist (…OLG München OLGR München 2007, S. 694 f; SchlHolstOLG, Beschluss vom 8. August 2007 in Sachen 2 W 33/07), wobei - vorbehaltlich nachträglicher Veränderungen - der schallschutztechnische Standard einer Wohnanlage im einzelnen durch den bei Begründung des Wohnungseigentums bestehenden Zustand bestimmt wird (…SaarlOLG ZMR 2006, S. 802 f). - OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch …
Der Wohnungseigentümer darf zumindest auf die Fortdauer des tatsächlich vorgeprägten Schallschutzniveaus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MietRB 2008, 48), den Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (OLG München NZM 2008, 133) vertrauen.