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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - I-2 W 33/12   

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OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - I-2 W 33/12 (https://dejure.org/2013,7012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2013 - I-2 W 33/12 (https://dejure.org/2013,7012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - I-2 W 33/12 (https://dejure.org/2013,7012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vollstreckung bei Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Zwar ist der Einwand der Unmöglichkeit auch im Vollstreckungsverfahren statthaft und sogar unabhängig davon beachtlich, ob die Unmöglichkeit ggf. sogar zu dem Zweck herbeigeführt worden ist, den Rechnungslegungsanspruch des Gläubigers zu vereiteln (BGH, GRUR 2009, 794 - Auskunft über Tintenpatronen).

    Der Schuldner muss im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der geschuldeten Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. Nachw.).

    Dementsprechend hat der Schuldner, wenn die Kenntnisse, die er zur Erteilung der geschuldeten Auskunft benötigt, nicht bei ihm selbst vorhanden sind, sondern bei einem Dritten vorliegen, alles ihm Zumutbare zu tun, um sich diese Kenntnisse von dem Dritten zu verschaffen, und daher insoweit gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794, 796 - Auskunft über Tintenpatronen m. w. N.; Senat, Beschluss v. 20.9.2011 - I-2 W 38/11).

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Nach verbreiteter und zutreffender Auffassung handelt es sich bei § 888 ZPO um eine abschließende Regelung zur Erzwingung einer geschuldeten Auskunft, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, Beschluss v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. N.).

    Im Einzelfall kann auch in einer negativen Erklärung eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (sog. "Null-Auskunft": BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Nach verbreiteter und zutreffender Auffassung handelt es sich bei § 888 ZPO um eine abschließende Regelung zur Erzwingung einer geschuldeten Auskunft, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, Beschluss v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. N.).

    Dem steht vorliegend nicht etwa die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 28.10.2010 - 2 BvR 535/10) entgegen, wonach die Verhängung eines Zwangsmittels regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn der Schuldner Unmöglichkeit einwendet, wobei die Frage, ob er tatsächlich zur Auskunftserteilung außerstande ist, in der Regel keiner tatrichterlichen Aufklärung bedarf, weil dem Gläubiger in Fällen behaupteter Unmöglichkeit als milderes und deswegen allein verhältnismäßiges Mittel eine Klage gegen den Schuldner auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit seiner Behauptung zusteht.

  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Die Verhängung von Zwangsmitteln verbietet sich erst dann, wenn eindeutig feststeht, dass der Vollstreckungsschuldner erfolglos alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zur Mitwirkung zu bewegen (BGH, MDR 2009, 468).

    Bereits auf der Basis des eigenen Vorbringens der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Schuldnerin (vgl. BGH, MDR 2009, 468) ist der Unmöglichkeitseinwand nicht in erheblicher Weise vorgebracht worden.

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Nach verbreiteter und zutreffender Auffassung handelt es sich bei § 888 ZPO um eine abschließende Regelung zur Erzwingung einer geschuldeten Auskunft, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, Beschluss v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. N.).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Im Einzelfall kann auch in einer negativen Erklärung eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (sog. "Null-Auskunft": BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 6 W 39/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Von daher kann für die Schuldnerin nicht infrage stehen, ob Dritte (einschließlich ihrer eigenen Konzernunternehmen) einen unmittelbaren Gebrauch vom Klagepatent gemacht haben oder nicht (vgl. OLG Karlsruhe, InstGE 11, 61 - Multifeed II).
  • LG Wuppertal, 18.08.1999 - 4 O 181/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12
    Die Beurteilung, ob in solchen Unterstützungshandlungen ggf. ein die deliktsrechtliche Haftung des Schuldners als Mittäter oder Teilnehmer begründendes Verhalten liegt, erfordert grundsätzlich materiell rechtliche Erwägungen, die nicht im Zwangsmittelverfahren möglich sind, sondern nur in einem (neuen) Erkenntnisverfahren getroffen werden können (LG Düsseldorf, Beschluss v. 14.7.2003 - 4 O 181/99 (ZV)).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Derartige Erwägungen sind indes im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht anzustellen, sofern sie über dasjenige hinausgehen, was im Erkenntnisverfahren Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 - Scheibenbremse).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 2 W 9/20
    § 887 ZPO]; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.02.2015, Az.: I-2 W 29/14; Beschl. v. 26.05.2015, Az.: I-2 W 9/15, BeckRS 2016, 5567; Beschl. v. 21.01.2016, Az.: I-15 W 12/15, BeckRS 2016, 6336; Beschl. v. 13.01.2019, Az.: I-2 W 5/19; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. H, Rz. 224).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

    Auskünfte über Handlungen und andere Umstände, welche im Urteilstenor keinen Niederschlag gefunden haben, können im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erzwungen werden, und auch für materiell-rechtliche Erwägungen außerhalb des Erkenntnisverfahrens ist im Zwangsmittelverfahren kein Raum (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; BGH NJW-RR 2007, 1475, 1476 [betr. § 887 ZPO]; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Beschl. v. 3. Februar 2015 - I-2 W 29/14 u. Beschl. v. 26. Mai 2015 - I-2 W 9/15; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. H, Rdnrn. 193, 197; Cepl/Voß/Haft, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, § 888 ZPO, Rdnr. 21; Schulte/Voß/Kühnen, PatG mit EPÜ, 9. Aufl., § 139 PatG, Rdnr. 395; Haedicke/Timmann/Chakraborty, Handbuch des Patentrechts, § 11 Rdnr. 674).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 W 5/19

    Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Verpflichtung zur

    Im Einzelfall kann auch in einer negativen Erklärung eine Erfüllung des Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs zu sehen sein (sog. "Null-Auskunft": BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 148, 26 = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse).

    Die Verhängung von Zwangsmitteln verbietet sich jedoch erst dann, wenn eindeutig feststeht, dass der Vollstreckungsschuldner erfolglos alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat, um seine Auskunftspflicht zu erfüllen (BGH, MDR 2009, 468; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 273, 275 - Scheibenbremse).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21

    Schadensersatz wegen Patentverletzung Anspruch auf Auskunftserteilung und

    § 887 ZPO]; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.02.2015, Az.: I-2 W 29/14; Beschl. v. 26.05.2015, Az.: I-2 W 9/15, BeckRS 2016, 5567; Beschl. v. 21.01.2016, Az.: I-15 W 12/15, BeckRS 2016, 6336; Beschl. v. 13.01.2019, Az.: I-2 W 5/19; GRUR 2020, 734 - Cholesterinsenker; Beschl. v. 09.08.2021, Az.: I-2 W 15/21, GRUR-RS 2021, 22988; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. H, Rz. 241).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 25/19
    § 887 ZPO]; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.02.2015, Az.: I-2 W 29/14; Beschl. v. 26.05.2015, Az.: I-2 W 9/15, BeckRS 2016, 5567; Beschl. v. 21.01.2016, Az.: I-15 W 12/15, BeckRS 2016, 6336; Beschl. v. 13.01.2019, Az.: I-2 W 5/19; Beschl. v. 29.04.2020, Az.: I-2 W 9/20; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. H, Rz. 224).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

    Es müssen formal zu sämtlichen Einzelheiten, über die der Urteilsausspruch den Schuldner zu Angaben verpflichtet, Auskünfte vorhanden sein, wobei die Entscheidungsgründe zur Auslegung des Vollstreckungstitels über den Umfang der geschuldeten Rechnungslegung heranzuziehen sind (BGH, GRUR 2014, 605, 606 Rn. 18 - Flexitanks II; OLG Düsseldorf, GRUR 2020, 734 - Cholesterinsenker; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2016 - I-15 W 12/15; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. H. Rn. 224).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines

    § 887 ZPO]; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.02.2015, Az.: I-2 W 29/14; Beschl. v. 26.05.2015, Az.: I-2 W 9/15, BeckRS 2016, 5567; Beschl. v. 21.01.2016, Az.: I-15 W 12/15, BeckRS 2016, 6336; Beschl. v. 13.01.2019, Az.: I-2 W 5/19; GRUR 2020, 734 - Cholesterinsenker; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. H, Rz. 241).
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   OLG Naumburg, 11.10.2012 - 2 W 33/12   

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OLG Naumburg, 11.10.2012 - 2 W 33/12 (https://dejure.org/2012,49455)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.10.2012 - 2 W 33/12 (https://dejure.org/2012,49455)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 2 W 33/12 (https://dejure.org/2012,49455)
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  • OLG Hamm, 15.02.2017 - 30 U 149/15

    Ausgleichsansprüche; Belastungsausgleich; Bilanzkreis;

    Eine Stromlieferantin hat zu diesem Zweck gegen ihre Stromabnehmerin aus dem zwischen beiden bestehenden vertraglichen Lieferverhältnis grundsätzlich - als Nebenrecht - einen Anspruch auf Auskunft über diejenigen Daten, die sie für die Erfüllung der ihr nach dem EEG obliegenden Pflichten gegenüber der vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiberin benötigt (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 2 W 33/12 -, Rn. 7, juris).
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