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   OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91   

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OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91 (https://dejure.org/1992,2076)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.02.1992 - 2 W 35/91 (https://dejure.org/1992,2076)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Februar 1992 - 2 W 35/91 (https://dejure.org/1992,2076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauschein; Sofortige Vollziehung; Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Nachbarrecht; Zumutbarkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben (IBR 1992, 415)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1993, 124
  • BauR 1992, 489
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 59/90
    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Sie enthält vielmehr eine Gewichtungsvorgabe zugunsten der möglichst umgehenden Ausnutzung von Wohnbaugenehmigungen, um so den auf die alsbaldige Behebung der Wohnungsknappheit gerichteten Gesetzeszweck zu fördern (Beschluß des Senats vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 -).

    Den danach nötigen Grad an Wahrscheinlichkeit sieht er als erreicht an, wenn an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit des Bauprojekts gewichtige Zweifel bestehen (so etwa die Beschlüsse vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 - und vom 23.1.1991 - 2 W 62/90 - ähnlich noch VGH BW, Beschluß vom -23.10.1990 - 8 S 2237/90 -, DVBl 1991, 223 , wo auf ernstliche Zweifel an der Nachbarrechtsgemäßheit der Baugenehmigung abgehoben wurde).

    Bei geringeren Erfolgschancen im Hauptsacheverfahren ist dem Drittbetroffenen ein Vollziehungsaussetzungsanspruch in Anlehnung an § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO lediglich dann zuzuerkennen, wenn das vorzeitige Gebrauchmachen von der Bauerlaubnis für ihn aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (Beschluß des Senats vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 -).

  • OVG Saarland, 27.01.1989 - 2 R 246/87
    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Unter eingehender Auseinandersetzung mit dem ein am Westende der Narzissenstraße gelegenes Bauprojekt mit ähnlicher Zufahrt betreffenden Urteil des Senats vom 27.1.1989 - 2 R 246/87 - hat das Verwaltungsgericht ein den Umständen nach unzumutbares Ausmaß dieser Störungen indessen zu Recht verneint.

    In nachfolgenden Urteilen (vom 27.1.1989 - 2 R 346/86 - und - 2 R 246/87 -) hat er indessen offen gelassen, ob aus den betreffenden Planfestsetzungen nachbarliche Schutzansprüche abgeleitet werden können, und nochmalige Betrachtung ergibt für diese vom Senat zunächst in Betracht gezogene Annahme letztlich keine tragfähige Grundlage.

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Trotz Anerkennung eines durch die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses unter ausschlaggebender Betonung des Allgemeinbelangs der Schaffung von Wohnraum gewandelten rechtlichen Ansatzes wird eine grundlegende Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Prüfung im Vollziehungsaussetzungsverfahren von der Rechtsprechung allerdings teilweise abgelehnt (vgl. BayVGH, Beschluß vom 14.1.1991 - 14 CS 90.3166 -, BauR 1991, 182, und VGH BW, Beschluß vom 3.6.1991 - 8 S 1190/91 -, UPR 1991, 358 , die bei offener Rechtslage regelmäßig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung als geboten ansehen; unentschieden insoweit BayVGH, Beschluß vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 -, BayVBl. 1991, 629).

    Nicht überzeugend erscheint jedoch die Betrachtungsweise, gegenüber einem sofort vollziehbaren Bauschein sei in aller Regel allein der vorläufige Rechtsschutz im Hinblick darauf wirksam, daß anderenfalls Tatsachen geschaffen würden, deren Rückgängigmachung der belastete Dritte in der Regel nicht (BayVGH, Beschluß vom 14.1.1991, aaO) oder doch nur schwer ( VGH BW, Beschluß vom 3.6.1991, aaO) durchsetzen könne.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 8 S 1190/91

    Unzulässigkeit von Wohngebäuden im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Trotz Anerkennung eines durch die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses unter ausschlaggebender Betonung des Allgemeinbelangs der Schaffung von Wohnraum gewandelten rechtlichen Ansatzes wird eine grundlegende Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Prüfung im Vollziehungsaussetzungsverfahren von der Rechtsprechung allerdings teilweise abgelehnt (vgl. BayVGH, Beschluß vom 14.1.1991 - 14 CS 90.3166 -, BauR 1991, 182, und VGH BW, Beschluß vom 3.6.1991 - 8 S 1190/91 -, UPR 1991, 358 , die bei offener Rechtslage regelmäßig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung als geboten ansehen; unentschieden insoweit BayVGH, Beschluß vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 -, BayVBl. 1991, 629).

    Nicht überzeugend erscheint jedoch die Betrachtungsweise, gegenüber einem sofort vollziehbaren Bauschein sei in aller Regel allein der vorläufige Rechtsschutz im Hinblick darauf wirksam, daß anderenfalls Tatsachen geschaffen würden, deren Rückgängigmachung der belastete Dritte in der Regel nicht (BayVGH, Beschluß vom 14.1.1991, aaO) oder doch nur schwer ( VGH BW, Beschluß vom 3.6.1991, aaO) durchsetzen könne.

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Nichts Gegenteiliges ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220, 229).
  • OVG Saarland, 21.10.1991 - 2 R 56/88

    Nachbarschützende Wirkung; Verunstaltungsverbot; Doppelgaragenhälfte;

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Während eine Erstreckung des Schutzzwecks auf private Belange bei solchen örtlichen Bauvorschriften erwogen werden kann, die gemäß § 113 Abs. 1 Nr. 2 LBO 1974 besondere Anforderungen zum Schutz bestimmter Bauten oder Ortsteile stellen, muß nämlich eine nachbarschützende Funktion der - wie hier - nur der Schönheit des Ortsbildes im allgemeinen dienenden Gestaltungsvorschriften im Sinne des § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974 verneint werden (vgl. Urteil des Senats vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Ergibt sich dabei ein Gleichgewicht zwischen dem Sofortvollzugs- und dem Suspensivinteresse, so gebührt im Falle der behördlichen Vollziehungsanordnung letzterem, im Falle des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung aber dem Vollzugsinteresse der Vorrang (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Randnr. 448, und speziell zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG HessVGH, Beschluß vom 1.8.1991 - 4 TH 1244/91 -, DVBl 1992, 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1990 - 8 S 2237/90

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Den danach nötigen Grad an Wahrscheinlichkeit sieht er als erreicht an, wenn an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit des Bauprojekts gewichtige Zweifel bestehen (so etwa die Beschlüsse vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 - und vom 23.1.1991 - 2 W 62/90 - ähnlich noch VGH BW, Beschluß vom -23.10.1990 - 8 S 2237/90 -, DVBl 1991, 223 , wo auf ernstliche Zweifel an der Nachbarrechtsgemäßheit der Baugenehmigung abgehoben wurde).
  • VGH Bayern, 20.03.1991 - 1 CS 91.493
    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    Trotz Anerkennung eines durch die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses unter ausschlaggebender Betonung des Allgemeinbelangs der Schaffung von Wohnraum gewandelten rechtlichen Ansatzes wird eine grundlegende Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Prüfung im Vollziehungsaussetzungsverfahren von der Rechtsprechung allerdings teilweise abgelehnt (vgl. BayVGH, Beschluß vom 14.1.1991 - 14 CS 90.3166 -, BauR 1991, 182, und VGH BW, Beschluß vom 3.6.1991 - 8 S 1190/91 -, UPR 1991, 358 , die bei offener Rechtslage regelmäßig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung als geboten ansehen; unentschieden insoweit BayVGH, Beschluß vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 -, BayVBl. 1991, 629).
  • OVG Saarland, 27.01.1989 - 2 R 346/86
    Auszug aus OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
    In nachfolgenden Urteilen (vom 27.1.1989 - 2 R 346/86 - und - 2 R 246/87 -) hat er indessen offen gelassen, ob aus den betreffenden Planfestsetzungen nachbarliche Schutzansprüche abgeleitet werden können, und nochmalige Betrachtung ergibt für diese vom Senat zunächst in Betracht gezogene Annahme letztlich keine tragfähige Grundlage.
  • OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81

    Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG §

  • OLG Bremen, 28.06.1990 - 2 W 62/90
  • OVG Saarland, 03.06.1980 - II R 110/79

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen die Festsetzungen eines

  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Hiervon ausgehend verlangt der Senat in Fällen des behördlicherseits angeordneten Sofortvollzugs, daß nach dem Ergebnis der in dem Antragsverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage die ernstzunehmende Möglichkeit der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des antragstellenden Nachbarn besteht (vgl. zusammenfassend Beschluß des Senats v. 3.2. 19921) - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489).

    Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß die auf der Grundlage einer Vollzugsanordnung mögliche (vorläufige) Bauausführung, obwohl- wie hervorzuheben ist - mit dem Risiko späterer Beseitigungsforderungen behaftet, namentlich in Fällen wie dem vorliegenden zu einer Veränderung der Verhältnisse unter nicht unerheblichem Mitteleinsatz führt, die auch im Falle eines Obsiegens des Nachbarn in der Hauptsache nur unter Schwierigkeiten wieder rückgängig zu machen ist, und erweist sich als Konsequenz von § 80 Abs. 1 VwGO, demzufolge die aufschiebende Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs die gesetzliche Regel darstellt (vgl. Beschluß des Senats v. 3.2. 1992 - 2 W 35/91 - a. a. O., auch zu der von dieser Regel abweichenden gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit von Wohnbaugenehmigungen).

  • OVG Saarland, 09.08.2001 - 2 V 4/01

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung einer planerisch

    Abweichend hiervon hat der Senat im Anwendungsbereich von § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG, in dem das öffentliche Interesse an einer zügigen Beseitigung der für den Erlaß jenes Zeitgesetzes maßgeblich gewesenen Wohnungsknappheit zum Ausdruck kam, die Anordnung der hier kraft gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung in Anlehnung an § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO davon abhängig gemacht, daß die überschlägige Rechtskontrolle im Antragsverfahren gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Baugenehmigung im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihrer Aufhebung im Hauptsacheverfahren ergab (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 - sowie ausführlich unter Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen Senatsbeschluß vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489).

    Wie bereits im Beschluß vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 - (BauR 1992, 489) noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG dargelegt, verkennt der Senat hierbei nicht, daß auch dem von einem kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Verwaltungsakt Betroffenen gemäß Art. 19 Abs. 4 GG effektiver Rechtsschutz gewährt werden muß.

  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

    - vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 -, juris, vom 24.6.1998 - 2 V 13/98 -, SKZ 1998, 248, Leitsatz Nr. 10, vom 23.6.1995 - 2 W 21/95 -, vom 22.2.1995 - 2 W 6/95 -, SKZ 1995, 253, Leitsatz Nr. 20 (jeweils Vollgeschosszahl), vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489, vom 10.2.1992 - 2 W 38/91 -, SKZ 1992, 242, Leitsatz Nr. 9, und vom 19.1.1983 - 2 W 2044/82 -, SKZ 1983, 245, Leitsatz Nr. 9 -.
  • VG Saarlouis, 14.03.2007 - 5 K 96/06

    Zum Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen einen Betonzaun, der nicht nach

    (Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, XI Rdnr. 122 (S. 517) und Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.02.1995 - 2 W 6/95 -, vom 23.06.1995 - 2 W 21/95 - ständige Rechtspr,, Urteile vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -, vom 14.02.1980 - II R 100/79 -, SKZ 1980, 254 Ls. 12, Beschluss vom 03.02.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489, SKZ 1992, 220).
  • VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung

    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 01.09.1989 - 2 R 25/89 -, und Beschluss vom 03.02.1992 - 2 W 35/91 -] Schließlich sei vorliegend auch kein Verstoß gegen die Abstandsflächenbestimmungen zu verzeichnen.
  • OVG Saarland, 21.09.1998 - 2 W 6/98

    Baugenehmigung; Gewerbliche Zwecke; Anlage; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung

    Die Beurteilung von Nachbaranträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Baugenehmigungen, die in Anwendung der §§ 80 Abs. 2 S 1 Nr. 3 VwGO , 212a Abs. 1 BauGB sofort ausnutzbar sind, erfolgt nach den Grundsätzen, die der Senat für den Anwendungsbereich von § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG (BauGBMaßnG) entwickelt hat (vgl hierzu Beschluß vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489.
  • OVG Saarland, 23.04.1993 - 2 W 1/93

    Abstandsfläche; Schmalseitenprivileg; Abstandsflächentiefen; Abrundung

    Die gerichtliche Anordnung der durch die bundesrechtliche Regelung des Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Baugenehmigungen für Vorhaben, die - wovon auch hier aus den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung auszugehen ist - ausschließlich Wohnzwecken dienen, setzt in Anbetracht der in der genannten Bestimmung enthaltenen Gewichtungsvorgabe zugunsten der möglichst umgehenden Ausnutzung von Wohnbaugenehmigungen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats voraus, daß gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit des Vorhabens bestehen (vgl. zusammenfassend Beschluß des Senats vom 3 2.1992 - 2 W 35/91 -DÖV 1993, 124).
  • OVG Saarland, 25.06.1998 - 2 W 3/98

    Anforderungen an Rechtsschutzinteresse bei Antrag auf Aussetzung der sofortigen

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  • OVG Saarland, 13.10.1998 - 2 W 7/98

    Nachbaranträge; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Eilrechtsschutzverfahren;

    Nachbaranträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sind auch im Anwendungsbereich von § 212a Abs. 1 BauGB idF a BauROG 1998 nach den Grundsätzen zu beurteilen, die der Senat für Eilrechtsschutzverfahren betreffend § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG (BauGBMaßnG) unterfallende Baugenehmigungen entwickelt hat (vgl zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG (BauGBMaßnG) Beschlüsse des Senats vom 28.12.1990 - 2 W 59/90 - und vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489).
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