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   OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04   

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https://dejure.org/2004,3377
OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04 (https://dejure.org/2004,3377)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2 W 355/04 (https://dejure.org/2004,3377)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2 W 355/04 (https://dejure.org/2004,3377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 91a ZPO; § 13 Abs. 2 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches; Auslegung des Begriffs des Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 13 Abs. 2 (a.F.)
    Prozessführungsbefugnis des Inhabers eines Online-Shops

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnungsbefugnis auch für Kleinunternehmer?

  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ein Kleinunternehmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Gewerbeeigenschaft des Betreibers eines Onlineshops

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ein Kleinunternehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Abmahnbefugnis für Kleinunternehmer

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).

    Wollte man solches annehmen und dadurch die Mitbewerbereigenschaften von beliebig vielen Onlineshopnutzern eröffnen, deren geschäftliche und gewerbliche Tätigkeit gar nicht genau nachvollzogen werden kann, würde der Kreis der klagebefugten Mitbewerber entgegen der gesetzlichen Zielsetzung, missbräuchliches Verhalten im Abmahnwesen zu erschweren (vgl. BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner), viel zu groß gezogen.

  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95

    Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).
  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75

    Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).
  • OLG Köln, 04.12.1998 - 6 U 81/98

    Unlautere Werbung für Computerartikel Flachbettscanner "Konzersalve III"

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Vielmehr hätte er zur Entkräftung konkreten Vortrag zu seiner gewerblichen Tätigkeit halten müssen, um klarzustellen, dass allein seine gewerbliches Interesse am Handel im Multimediabereich im Vordergrund steht und nicht ein Gewinnerzielungsinteresse durch Abmahntätigkeit, mithin seine Prozessführungsbefugnis gegeben ist (vgl. OLG Köln WRP 1999, 357, 361).
  • OLG Zweibrücken, 02.06.2005 - 4 U 256/04

    E-Commerce: Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis zur Geltendmachung eines

    Hierfür genügt weder die von ihm vorgelegte Gewerbeanmeldung vom 17. Juni 2004 (vgl. BGH GRUR 1995, aaO; Köhler aaO), noch die Eröffnung eines "Internetshops" (vgl. Thüringer OLG Jena Beschluss vom 18. August 2004 - 2 W 355/04 -).
  • OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 1076/05
    Der Senat bleibt insoweit bei seinen im Beschluss vom 18.08.2004, 2 UW 355/04 (MMR 2005, 184) aufgestellten Grundsätzen, die bereits auch Anerkennung durch andere Oberlandesgerichte gefunden haben (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.06.2005, Az. 4 U 256/04).
  • LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08

    Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber durch die Eröffnung eines

    Die - zwischen den Verfahrensbeteiligten als solches unstreitige - Eröffnung eines "Internetshops" durch die Verfügungsklägerin genügt zur Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.06.2005 - 4 U 256/04 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 27.09.2006 - 2 U 1076/05 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Beschluss vom 18.08.2004, 2 W 355/04 ).
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