Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 17.06.2014

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   OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14   

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https://dejure.org/2014,29227
OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14 (https://dejure.org/2014,29227)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.06.2014 - 2 W 36/14 (https://dejure.org/2014,29227)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 2 W 36/14 (https://dejure.org/2014,29227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3, Satz 3, § 66 Abs. 4, § 67 Abs. 3 Satz 1; FamFG § 382 Abs. 4
    Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf Ausschlussgründe für seine Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 96
  • FGPrax 2014, 273
  • NZG 2015, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland:

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH in seinen Beschlüssen vom 17.5.2010 ( FGPrax 2010, 246 ) und vom 7.6.2011 ( FGPrax 2011, 237 ) ist es erforderlich, dass der Geschäftsführer bzw. der Liquidator eine Versicherung abgibt, in der das Vorliegen konkreter Tatsachen verneint wird, die der Bestellung entgegenstehen würden (1).

    Die Versicherung hat den Zweck, dem Registergericht auf einfache und schnelle Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten - unter erhöhtem Verwaltungsaufwand - durch Auskunftsersuchen selbst verschaffen müsste (BGH, FGPrax 2010, 246 , unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 8/1347, S. 34).

    Die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nach dem Willen des Gesetzgebers zum einen dadurch sichergestellt, dass der Geschäftsführer/Liquidator einer strafrechtlichen Verantwortung nach § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG unterworfen ist (BGH, FGPrax 2010, 246 , unter Bezugnahmeauf BT-Drucks. 8/1347, S. 34).

    Eventuell verbleibende Unklarheiten über Umfang und Bedeutung der zu versichernden Umstände hat der Geschäftsführer zur Vermeidung von Haftungsrisiken durch Inanspruchnahme rechtlicher Beratung zu klären (BGH, FGPrax 2010, S. 246).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 20 W 246/11

    Handelsregister: Zur Frage des Inhalts der nach § 8 Absatz 3 Satz 1 abzugebenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Insbesondere in Bezug auf das Bestellungshindernis nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbH wird deutlich, dass eine bloße Wiedergabe des Gesetzestextes nicht zur umfassenden Information des Registergerichts führt, weil das Registergericht und nicht der Geschäftsführer/Liquidator die Wertung zu treffen hat, ob der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Berufsverbotes übereinstimmt(OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 1156 ; GmbHR 2010, 918 ; Rowedder/SchmidtLeithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 8 Rdnr. 24).

    Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 3, § 39 Abs. 3, § 67 Abs. 3 GmbHG keine Formulierung des erforderlichen bzw. ausreichenden Wortlauts der Versicherung vorgegeben, sondern lediglich eine inhaltliche Vorgabe dahingehend gemacht, dass sich aus der Versicherung ergeben muss, dass keine Umstände vorliegen, die der Bestellung entgegenstehen (OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 1156 ).

  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11

    Anmeldung des GmbH-Geschäftsführers zum Handelsregister: Bestellungshindernis bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Aus dem Beschluss des BGH vom 17.5.2010 ist darüber hinaus teilweise hergeleitet worden, dass die Versicherung nach § 8 Abs. 3, § 39 Abs. 3, § 67 Abs. 3 GmbHG sich auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken dürfe (OLG Stuttgart, GmbHR 2013, 91 , mit zustimmender Anmerkung Oppenländer; Kunkel in jurisPR-HaGesR 3/2013 Anm. 1; Wachter, ZIP 2010, 1339, 1341).
  • BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09

    GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils;

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Insbesondere in Bezug auf das Bestellungshindernis nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbH wird deutlich, dass eine bloße Wiedergabe des Gesetzestextes nicht zur umfassenden Information des Registergerichts führt, weil das Registergericht und nicht der Geschäftsführer/Liquidator die Wertung zu treffen hat, ob der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Berufsverbotes übereinstimmt(OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 1156 ; GmbHR 2010, 918 ; Rowedder/SchmidtLeithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 8 Rdnr. 24).
  • OLG München, 27.04.2009 - 31 Wx 42/09

    Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Unter Berücksichtigung des dargestellten Gesetzeszwecks hat der BGH in dem genannten Beschluss vom 17.5.2010 der bisher ganz herrschenden Meinung, wonach der Erklärende ausdrücklich die einzelnen Straftatbestände des Katalogs in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG zu benennen und zu verneinen habe, eine Absage erteilt (zur früher herrschenden Meinung vgl. aus der Rechtsprechung nur OLG München, NJW-RR 2009, 971 , m. w. N.; aus der Literatur Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., § 67 Rdnr. 12 m. w. N.; MünchKommGmbHG/H. F. Müller, § 67 Rdnr. 18; Michalski/ Nerlich, GmbHG, 2. Aufl., § 67 Rdnr. 15; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, GmbHG, 17. Aufl., § 67 Rdnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 Wx 13/13

    Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung eines Kommanditisten ins Handelsregister

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Es liegt kein Fall vor, in dem der Erlass einer Zwischenverfügung von vornherein sinnlos erscheinen muss, weil der Anmeldende ernsthaft und endgültig zu erkennen gegebenhat, dass er nicht gewillt ist, die Anmeldung anzupassen (vgl. zu einem solchen Fall OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 746 ).
  • OLG Hamm, 14.04.2011 - 27 W 27/11

    Anforderungen an die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Der Beteiligte hat auch keine teilweise auf das Gesetz verweisende Erklärung etwa mit dem Inhaltabgegeben, dass er unter Bezugnahme auf § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbH versichert, er sei wegen keiner der dort genannten Straftaten oder im Ausland wegen vergleichbarer Taten rechtskräftig verurteilt worden (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 2011, 833; Tebben, RNotZ 2008, 441, 449).
  • BGH, 07.06.2011 - II ZB 24/10

    Ausschlussgrund für die Bestellung des GmbH-Geschäftsführers: Versicherung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
    Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH in seinen Beschlüssen vom 17.5.2010 ( FGPrax 2010, 246 ) und vom 7.6.2011 ( FGPrax 2011, 237 ) ist es erforderlich, dass der Geschäftsführer bzw. der Liquidator eine Versicherung abgibt, in der das Vorliegen konkreter Tatsachen verneint wird, die der Bestellung entgegenstehen würden (1).
  • OLG Hamm, 19.05.2021 - 27 W 31/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Handelsregisters; Ablehnung einer

    b) Ob aus dieser Entscheidung herzuleiten ist, dass die Versicherung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG sich auf die Wiedergabe des Gesetzestexts bzw. die Bezugnahme auf die Vorschriften der § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 GmbHG beschränken darf (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 8 W 241/11, ZIP 2013, 671 = juris, Rn. 10; a.A. OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 W 36/14, NJW-RR 2015, 96 = juris, Rn. 21 m. w. N.), muss der Senat nicht entscheiden.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14

    Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom

    Dies ist aber eine gegenüber der vom OLG Stuttgart für zulässig erachteten Versicherung entscheidend abweichende Sachverhaltsgestaltung, die im Hinblick auf ihre Absolutheit gegenüber der Sachverhaltsvariante des OLG Stuttgart gerade keine für das Registergericht noch zu prüfenden Fragen offen lässt (anderer Auffassung als das OLG Stuttgart auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.06.2014, Az. 2 W 36/14, zitiert nach juris, Rn. 21, 22).
  • OLG Celle, 20.03.2023 - 9 W 24/23

    Versicherung Geschäftsführer; Gewerbeuntersagung; Inhaltliche Erfordernisse an

    Im Hinblick auf eine derartige Schlussfolgerung muss die Versicherung der Geschäftsführer jedoch dem Registergericht tatsächlichen Vortrag an die Hand geben, um eine solche rechtliche Würdigung selber treffen zu können (vgl. etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Juni 2014, 2 W 36/14, Rn. 23 f. nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juli 2011, 20 W 246/11 , Rn. 20 ff. nach juris; Servatius in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl. 2022, Rn. 16a zu § 8; Jaeger in BeckOK GmbHG, 54. Edition, Rn. 19 zu § 8; Altmeppen, GmbHG, 11. Aufl. 2023, Rn. 15 zu § 8).
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