Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 11.06.1997 - 2 W 37/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,42272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
OLG Bremen, 30.06.1997 - 2 W 37/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,37242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97 …
Weiterhin ist das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers zu berücksichtigen, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 W 37/97, zitiert nach juris, Tz. 4), bzw. des drohenden Lizenzschadens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 2 W 92/11, zitiert nach juris, Tz. 4).Über die Streitwertfestsetzung wird nicht das Verhalten des Verfügungsbeklagten sanktioniert (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O., Tz. 3; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9), weil der Streitwert neben der Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts nur für die sich für das Verfahren errechnenden Kosten maßgeblich ist und sich allein am Interesse des Gläubigers an der Unterlassung der Wiederholung des konkreten widerrechtlichen Eingriffs in sein Urheberrecht orientiert.