Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 12.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5631
OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,5631)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.12.2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,5631)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,5631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts: Anrechnung gegnerischer Zahlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 RVG; § 58 RVG; § 59 RVG; RVG-VV Nr. 2500
    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 9; RVG § 58; RVG § 59; RVG -VV Nr. 2500
    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einschränkungslose Anrechnung bei der Beratungshilfe

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 58 RVG
    Beratungshilfevergütung wird vollständig - ohne Berücksichtigung von § 58 Abs. 2 RVG - auf die PKH-Vergütung angerechnet. § 58 Abs. 1 ist hier eindeutig.

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Zahlungen des Anspruchgegners auf die RA Vergütung gem. § 58 Abs. 1 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 8
  • NJW-RR 2011, 719
  • MDR 2011, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 16.01.2009 - 4 W 171/08

    Beratungshilfe: Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09

    Anrechnung vom Gegner zu erstattender Kosten auf die Beratungshilfevergütung

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2009 - 5 T 172/09

    Beratungshilfe und Erstattungen des Gegners

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • LG Detmold, 07.07.2011 - 3 T 5/11

    Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG sind auf die

    Der Wortlaut des § 58 Abs. 1 RVG ist insoweit eindeutig (ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 4 W 171/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2009 - 5 W 148/09 - OLG Celle, NJW-RR 2011, Seite 719).
  • OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 30/11

    Beratungshilfe: Anrechnung von Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners

    Hinsichtlich der Anrechenbarkeit schließt sich der Senat der übereinstimmenden Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 29.12.2010 - Az.: 2 W 383/10 -, NJW-RR 2011, 719), des OLG Saarbrücken (Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 5 W 148/09 -, zitiert nach juris, teilweise für die Gegenmeinung angeführt) und des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: 4 W 171/08 -, zitiert nach juris) an (ebenso auch AG Halle, Beschluss v. 09.03.2011 - Az.: 103 II 8727/06 -, zitiert nach juris; AG Mosbach, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 146/10 BHG -, NJW-RR 2011, 698 ff.).
  • AG Halle/Saale, 09.03.2011 - 103 II 8727/06

    Beratungshilfe: Anrechnung der vom Gegner zu ersetzenden Kosten auf die aus der

    Auch das OLG Celle hat mit Beschluss vom 29. Dezember 2010 ( Az. 2 W 383/10, zitiert nach juris) zu Recht betont, dass angesichts des eindeutigen Wortlautes des von § 58 Abs. 1 RVG eine Anrechnung von Zahlungen, die der Rechtsanwalt vom zahlungspflichtigen Gegner erhalten hat, ohne Einschränkungen erfolgt und dass auch eine analoge Anwendung von § 58 Abs. 2 RVG oder § 59 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 RVG nicht in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27365
OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,27365)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.08.2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,27365)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. August 2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,27365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Klage eines Miterben auf Leistung an die Erbengemeinschaft; Voraussetzungen für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorschiebens eines Vermögenslosen

  • rechtsportal.de

    BGB § 2039; ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Klage eines Miterben auf Leistung an die Erbengemeinschaft; Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorschiebens eines Vermögenslosen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen sittenwidriger Armut?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.1991 - VIII ZR 264/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung fremder Rechte

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
    Der Rechtspfleger hat dabei auf die Entscheidung des BGH vom 16.09.1991 - VIII ZR 264/90 (VersR 1992, 594 ) Bezug genommen.

    Der BGH hat hierzu ausgeführt, dass derjenige, der ein fremdes Recht geltend mache, für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darlegen müsse, dass auch der Rechtsinhaber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Prozesskoten nicht aufbringen könne (BGH VersR 1992, 594 unter Bezugnahme auf st. Rspr. des BGH, u.a. BGHZ 96, 151, 153).

  • BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84

    Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
    In diesem Fall ist auf das Vermögen der gesamten Erbengemeinschaft abzustellen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 W 39/09, NJW 2009, 2070 = MDR 2009, 1003 , Juris Rn. 9 unter Hinweis auf Staudinger-Werner, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neukommentierung, § 2039 BGB , Rn. 29 m. w. N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 75; Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung , 27. Auflage, § 114 ZPO , Rn. 9 und ähnlich BGH, Beschluss vom 20.07.1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989 für den Fall der Abtretung eines Anspruchs der Erbengemeinschaft).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06

    Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens bei der Adoption eines Volljährigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
    Ob sich die Verhältnisse geändert haben, darf nur so festgestellt werden, dass die Verhältnisse der Ursprungsentscheidung und diejenige zur Zeit der erneuten Entscheidung miteinander vergleichen werden und dann geprüft wird, ob zwischen beiden ein wesentlicher Unterschied besteht (Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl., § 120 Rn. 19 a; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1551 ).
  • OLG Hamm, 28.08.1990 - 26 W 2/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
    Wesentlich ist nur eine Verbesserung, die den wirtschaftlichen und sozialen Lebensstandard prägt und verändert (Zöller/Geimer, § 120 Rn. 21 m.w.N.; OLG Hamm MDR 1991, 62 ).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
    Der BGH hat hierzu ausgeführt, dass derjenige, der ein fremdes Recht geltend mache, für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darlegen müsse, dass auch der Rechtsinhaber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Prozesskoten nicht aufbringen könne (BGH VersR 1992, 594 unter Bezugnahme auf st. Rspr. des BGH, u.a. BGHZ 96, 151, 153).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2009 - 5 W 39/09

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Maßgeblichlichkeit der Einkommens-und

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
    In diesem Fall ist auf das Vermögen der gesamten Erbengemeinschaft abzustellen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 W 39/09, NJW 2009, 2070 = MDR 2009, 1003 , Juris Rn. 9 unter Hinweis auf Staudinger-Werner, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neukommentierung, § 2039 BGB , Rn. 29 m. w. N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 75; Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung , 27. Auflage, § 114 ZPO , Rn. 9 und ähnlich BGH, Beschluss vom 20.07.1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989 für den Fall der Abtretung eines Anspruchs der Erbengemeinschaft).
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