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   OLG Celle, 07.12.2010 - 2 W 389/10   

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https://dejure.org/2010,10472
OLG Celle, 07.12.2010 - 2 W 389/10 (https://dejure.org/2010,10472)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2010 - 2 W 389/10 (https://dejure.org/2010,10472)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 2 W 389/10 (https://dejure.org/2010,10472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei einem Anwaltswechsel nach Niederlegung des Mandats wegen Zusammenschluss mit dem Gegenanwalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels nach Mandatsniederlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels nach Mandatsniederlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 2
    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels nach Mandatsniederlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 485
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2010 - 2 W 389/10
    Auch wenn der von dem Beklagten neu mandatierte Prozessbevollmächtigte die sofortige Beschwerde nicht ausdrücklich im Namen des Beklagten eingelegt hat, ist das Rechtsmittel als sofortige Beschwerde des Beklagten gegen die Zurückweisung des in seinem Namen gestellten Kostenfestsetzungsantrages auszulegen, zumal grundsätzlich die Vermutung gilt, dass ein Rechtsanwalt im Zweifel prozessuale Erklärungen für seine Partei abgeben will (vgl. BGH - VI ZR 257/08 - Urteil vom 5. Oktober 2010, S. 5) .
  • OLG München, 06.06.2007 - 11 W 761/07

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten bei Rückgabe der Zulassung des

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2010 - 2 W 389/10
    Ob die von dem Beklagten zunächst mit seiner Vertretung im ersten Rechtszug beauftragten Rechtsanwälte für ihre geleisteten Dienste von der Partei auch unter Berücksichtigung der §§ 323, 324, 628 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB, 15 Abs. 4 RVG überhaupt die gesetzliche Vergütung verlangen können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen (vgl. OLG München JurBüro 2007, 596).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 183/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Anwaltswechsels nach

    aa) Zu Recht geht das Beschwerdegericht davon aus, dass ein Anwaltswechsel nur dann notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist, wenn er nicht auf ein Verschulden der Partei oder ein ihr nach dem Grundgedanken von § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden ihres Rechtsanwalts zurückzuführen ist (OLG Celle NJW-RR 2011, 485; OLG Köln Beschluss vom 15. Juni 2009 - 17 W 26/09 - juris Rn. 3; OLG Koblenz Rechtspfleger 2004, 184; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 453; KG JW 1934, 3145 f. und JW 1934, 914 f.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rn. 144; Musielak/Wolst ZPO 8. Aufl. § 91 Rn. 22; Zöller/Herget ZPO 29. Aufl. § 91 Rn. 13 "Anwaltswechsel"; MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 91 Rn. 70 mwN).
  • OLG Celle, 19.06.2023 - 2 W 75/23

    Kostenfestsetzung; Anwaltswechsel; Zur Kostenfestsetzung beim Anwaltswechsel

    Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind daher nicht erstattungsfähig, wenn die zum Anwaltswechsel führenden Umstände für die Partei oder ihren Rechtsanwalt vorhersehbar waren oder (willentlich) herbeigeführt worden sind (vgl. BGH, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 12; vgl. OLG Celle NJW-RR 2011, 485 [OLG Celle 07.12.2010 - 2 W 389/10] ; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2011, Az.: 2 W 153/11).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2011 - 18 W 20/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei Vertretung durch zwei

    Denn nach § 85 II ZPO steht das prozessuale Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich (so auch OLG Celle, Beschluss vom 7.12.2010, Az.: 2 W 389/10, juris).
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