Weitere Entscheidung unten: KG, 11.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08   

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OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08 (https://dejure.org/2008,9127)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2008 - 2 W 39/08 (https://dejure.org/2008,9127)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2008 - 2 W 39/08 (https://dejure.org/2008,9127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang des Erstattungsanspruchs; Berücksichtigung einer vom ausländischen Anwalt abgerechneten Umsatzsteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 ZPO; § 2 ; RVG Nr. 3100 VV; § 2 ; RVG Nr. 3400 VV
    Zulässigkeit der Berechnung von Rechtsanwaltskosten anhand der jeweils günstigsten Möglichkeit der Regelungen zweier Staaten; Zulässigkeit der Beschränkung der Vergütung eines ausländischen Rechtsanwaltes auf innerdeutsche Rechsanwaltsvergütung; Notwendigkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berechnung von Rechtsanwaltskosten anhand der jeweils günstigsten Möglichkeit der Regelungen zweier Staaten; Zulässigkeit der Beschränkung der Vergütung eines ausländischen Rechtsanwaltes auf innerdeutsche Rechsanwaltsvergütung; Notwendigkeit der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 301, 302 m. w. N) vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit waren die Kosten des Verkehrsanwalts, insbesondere im Berufungsverfahren nach einhelliger Ansicht grundsätzlich nicht notwendig und nur ausnahmsweise erstattungsfähig.

    Das wird häufig im Hinblick auf das grundsätzlich schützenswerte Interesse der Partei anzuerkennen sein, ihren Prozessbevollmächtigten persönlich kennen zu lernen (vgl. BGH NJW 2006, 301, 303).

    Im Übrigen kam die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 ZPO nicht in Betracht, weil sich die Entscheidung des Senats über die bereits dem Grunde nach zu verneinende Erstattungsfähigkeit der im Berufungsrechtszug entstandenen Verkehrsanwaltskosten an der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1563. NJW 2006, 301) orientiert und zur Begründung darauf abstellt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die nur ausnahmsweise zu bejahende Erstattungsfähigkeit im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Im Berufungsverfahren konnte die Beteiligung eines Verkehrsanwalts überhaupt nur notwendig werden, wenn ein neuer tatsächlich oder rechtlich besonders schwieriger Prozessstoff in das Verfahren eingeführt wird (vgl. BGH a. a. O.. NJW-RR 2006, 1563).

    Im Übrigen kam die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 ZPO nicht in Betracht, weil sich die Entscheidung des Senats über die bereits dem Grunde nach zu verneinende Erstattungsfähigkeit der im Berufungsrechtszug entstandenen Verkehrsanwaltskosten an der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1563. NJW 2006, 301) orientiert und zur Begründung darauf abstellt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die nur ausnahmsweise zu bejahende Erstattungsfähigkeit im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Die Rechtspflegerin hat zutreffend angenommen, dass die zusätzliche Berücksichtigung der abgerechneten Umsatzsteuer auf die Vergütung des ausländischen Verkehrsanwaltes der Beklagten nicht mit der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2005, 1373, 1374) vertretenen Rechtsauffassung in Einklang zu bringen sei, dass die Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts zu erstatten seien.

    Für die Rechtsauffassung des Senats spricht auch das von dem BGH (vgl. BGH NJW 2005, 1373, 1374) für die einheitliche Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts nach deutschem Recht herangezogene Argument, dass in der Kostenfestsetzung häufig nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand entschieden werden könne, ob sich die abgerechnete Tätigkeit des ausländischen Rechtsanwalts auf die reine Vermittlung des Verkehrs mit den deutschen Prozessbevollmächtigten beschränkte oder ob es sich um eine grundsätzlich nicht erstattungsfähige weitergehende Prozessbegleitung und Beratung handelte.

  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Die Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts auf die bei der Beauftragung eines inländischen Verkehrsanwalts anfallenden Gebühren hat zur Folge, dass daneben auch die abgerechnete Umsatzsteuer auf die Vergütung des ausländischen Verkehrsanwalts, der für ein Unternehmen tätig geworden ist, nicht nach § 91 ZPO zu erstatten ist (gegen OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 74).

    Der Senat vermag nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte München (vgl. JurBüro 2004, 380 - 382) und Stuttgart (vgl. OLGR Stuttgart 2008, 74 - 76) zu folgen, wonach zu den bei der Beauftragung eines ausländischen Verkehrsanwaltes erstattungsfähigen Kosten eines deutschen Rechtsanwalts auch die ausländischen Umsatzsteuerbeträge gehören.

  • OLG München, 11.03.2004 - 11 W 2889/02

    Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts einer ausländischen Partei; Grundsatz

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Der Senat vermag nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte München (vgl. JurBüro 2004, 380 - 382) und Stuttgart (vgl. OLGR Stuttgart 2008, 74 - 76) zu folgen, wonach zu den bei der Beauftragung eines ausländischen Verkehrsanwaltes erstattungsfähigen Kosten eines deutschen Rechtsanwalts auch die ausländischen Umsatzsteuerbeträge gehören.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat der BGH (a. a. O.) mit der Bezugnahme auf die vorgenannte Rechtsprechung des OLG München (JurBüro 2004, 380, 381) diese Auffassung nicht ausdrücklich bestätigt.

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 998/06

    Anforderungen an die Herstellung der Öffentlichkeit bei der Auslosung der

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Der Senat interpretiert die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1653), die sich bisher - soweit ersichtlich - nicht ausdrücklich mit der Erstattungsfähigkeit der durch die Tätigkeit des ausländischen Verkehrsanwalts angefallenen Mehrwertsteuer befasst hat, anders als die Oberlandesgerichte Stuttgart (a. a. O.) und München (a. a. O.).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Eine Ausnahme hiervon besteht allerdings nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH a. a. O.. NJW 2003, 898), wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Berufungsverfahrens feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH a. a. O.) So liegen die Dinge hier.
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Bei der Prüfung, ob eine bestimmte Rechtsverteidigungsmaßnahme notwendig ist, soll aber nach Auffassung des BGH (a. a. O.) gerade eine typisierende Betrachtungsweise geboten sein, weil der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen sei, in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen stünde, wenn in zahlreichen Fällen darüber gestritten werden könne, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten seien oder nicht (vgl. auch BGH NJW 2003, 901).
  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08
    Unter diesen Umständen kann dahin stehen, ob eine derartige Erklärung mit Rücksicht auf die oben ausgeführten umsatzsteuerrechtlichen Erwägungen als offensichtlich unrichtig und damit als unbeachtlich zu behandeln wäre (vgl. BGH NJW 2003, 1534).
  • FG Köln, 01.12.2014 - 10 Ko 1901/14

    Kostenfestsetzung: Erstattung ausländischer Umsatzsteuer sowie Nachweis der

    Entweder geht es um andere Fälle (z.B. die Beauftragung eines ausländischen Rechtsanwalts, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.4.2008 - 2 W 39/08, OLGR Celle 2008, 543) oder ohne Problembewusstsein und ohne eigene Begründung wird die Erstattungsfähigkeit ausländischer Umsatzsteuer abgelehnt (vgl. z. B. BPatG München, Beschluss vom 7.1.2009 - 5 W (pat) 432/06, juris) oder um einen "Nicht-EU-Fall" (Thüringer OLG, Beschluss vom 11.7.2011 - 9 W 303/11, juris).
  • OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12

    Consulente in marchi - Markenrechtsstreit: Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Dies gilt auch hier und hat beispielsweise zur Folge, dass die auf die Vergütung entfallende Mehrwertsteuer nicht zu erstatten ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 25.04.2008, 2 W 39/08, OLGR 2008, 543); Mehrwertsteuer haben die italienischen Anwälte jedoch auch nicht abgerechnet.
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Rechtsprechung
   KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9265
KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08 (https://dejure.org/2008,9265)
KG, Entscheidung vom 11.08.2008 - 2 W 39/08 (https://dejure.org/2008,9265)
KG, Entscheidung vom 11. August 2008 - 2 W 39/08 (https://dejure.org/2008,9265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kosten einer Strafanzeige gegen einen nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten als Kosten eines Rechtsstreits; Auswirkungen eines Mangels im Vorlageverfahren auf die Wirksamkeit der Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO §§ 103 ff.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91; ZPO §§ 103 ff.
    Kosten einer Strafanzeige sind keine Kosten des Rechtsstreits

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08
    Sie hätte durch Beschluss ergehen müssen, was ganz herrschender Rechtsmeinung entspricht (OLG Stuttgart MDR 2003, 110, 111; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Auflage, § 572 ZPO Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 W 116/01

    Erstattung von in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entstandene

    Auszug aus KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Vorbereitungskosten, die dadurch entstanden sind, dass die obsiegende Partei gegen ihren Prozessgegner ein Ermittlungsverfahren anregt, im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können (bejahend: OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 136; Kammergericht, AnwBl. 1983, 563; OLG Bamberg, JurBüro 2003, 145; Landgericht Frankfurt, MDR 1982, 759; verneinend: OLG Koblenz, NJW 2006, 1072).
  • KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07

    Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Formanforderungen an

    Auszug aus KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08
    Dieser Auffassung folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Beschluss vom 6. September 2007 - 2 W 147/07 - und RVGreport 2008, 69).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 7/06

    Erstattung der Kosten eines ortsfernen Verkehrsanwalts im Arzthaftungsprozess;

    Auszug aus KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Vorbereitungskosten, die dadurch entstanden sind, dass die obsiegende Partei gegen ihren Prozessgegner ein Ermittlungsverfahren anregt, im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können (bejahend: OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 136; Kammergericht, AnwBl. 1983, 563; OLG Bamberg, JurBüro 2003, 145; Landgericht Frankfurt, MDR 1982, 759; verneinend: OLG Koblenz, NJW 2006, 1072).
  • LG Frankfurt/Main, 05.05.1982 - 9 T 310/82
    Auszug aus KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Vorbereitungskosten, die dadurch entstanden sind, dass die obsiegende Partei gegen ihren Prozessgegner ein Ermittlungsverfahren anregt, im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können (bejahend: OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 136; Kammergericht, AnwBl. 1983, 563; OLG Bamberg, JurBüro 2003, 145; Landgericht Frankfurt, MDR 1982, 759; verneinend: OLG Koblenz, NJW 2006, 1072).
  • LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Aufhebung des

    Sie ist deshalb bei entsprechender Notwendigkeit vom Auftraggeber, dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Auslagen des VV 7001, 7002 gemäß §§ 670, 675 BGB zu erstatten (vgl. KG JurBüro 2009, 93).
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