Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 28.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7935
OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,7935)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,7935)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,7935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten: Erstattungsfähige Verfahrensgebühr bei Sachabweisungsantrag vor Eingang der Berufungsbegründung bei Gericht und Berufungserwiderung vor Ablauf der dem Berufungskläger zur Stellungnahme gesetzten Frist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 3201 VV-RVG; § 91 Abs. 1 ZPO; § 516 ZPO; § 522 ZPO; § 254 BGB
    Anspruch eines Berufungsbeklagten auf Erstattung einer 1,1 Verfahrensgebühr im Falle eines ihm ohne Bestimmung einer Berufungserwiderungsfrist zugestellten Hinweisbeschlusses; Kostenerstattung im Fall eines Sachabweisungsantrags vor Eingang einer Berufungsbegründung und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufungsbeklagten auf Erstattung einer 1,1 Verfahrensgebühr im Falle eines ihm ohne Bestimmung einer Berufungserwiderungsfrist zugestellten Hinweisbeschlusses; Kostenerstattung im Fall eines Sachabweisungsantrags vor Eingang einer Berufungsbegründung und ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104; ; ZPO § 522; ; VV-RVG Nr. 3200

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 104; ZPO § 522; RVG -VV Nr. 1000
    1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 VV-RVG bei Stellung eines Sachabweisungsantrags vor Eingang der Berufungsbegründung bei Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
    Die Berufungsklägerin vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 3. Juli 2007, Az.: VI ZB 21/06, im vorliegenden Fall nur eine 1, 1-Verfahrensgebühr erstattungsfähig sei.

    Zu diesem Zeitpunkt bestand keine Veranlassung, mit der Verteidigungsanzeige zugleich den Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung anzukündigen, weil eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Inhalt und Umfang des Berufungsangriffs mangels Begründung noch gar nicht möglich war und schon deshalb eine verfahrensfördernde Wirkung nicht in Betracht kam (vgl. BGH AGS 2007, 537, 538).

    Eine andere Bewertung kommt auch nicht mit Rücksicht auf die Entscheidung des BGH vom 3. Juli 2007 (AGS 2007, 537 f.) in Betracht.

    Der BGH hat sich in diesem Beschluss nicht dazu geäußert, ob ein Zurückweisungsantrag nebst Begründung auch dann notwendig ist, wenn das Gericht gem. § 522 Abs. 2 ZPO verfährt (vgl. Schneider, Anmerkung zu BGH AGS 2007, 537 f., AGS 2007, 538).

  • OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
    Dies zu Grunde gelegt ist unter Berücksichtigung aller (konkreten) Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1692, 1693) die Erstattungsfähigkeit einer 1, 6 Verfahrensgebühr für die Durchführung der Berufung zu verneinen.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
    Die Abgabe einer eigenen Stellungnahme durch die Beklagte vor Eingang der Stellungnahme des Berufungsführers wäre nur dann "notwendig" gewesen, wenn die Beklagte als Rechtsmittelgegnerin die Abgabe einer Stellungnahme deshalb für erforderlich halten durfte, weil sie die Situation (zu diesem Zeitpunkt) als risikobehaftet empfinden durfte (vgl. BGH Beschluss vom 6. Dezember 2007, Az.: IX ZB 223/06).
  • OLG Dresden, 26.09.2006 - 6 U 889/06

    Kein Prozesskostenhilfeanspruch bei Zurückweisung der Berufung des Gegners

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
    Für diese Bewertung spricht auch die Rechtsprechung mehrerer Obergerichte, die einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Berufung für nicht begründet erachten, sofern das Gericht noch nicht über die Frage entschieden hat, ob nach § 522 Abs. 2 ZPO verfahren werden soll, weil eine anwaltliche Vertretung in zweiter Instanz jedenfalls auf der Basis von Prozesskostenhilfe nicht notwendig ist (vgl. OLG Celle - 4. Zivilsenat - OLGR 2007, 923, 924. OLG Dresden MDR 2007, 423).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
    Die Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie bei einem Obsiegen vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH NJW 2007, 2257. BVerfG NJW 1990, 3072, 3073. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rz. 12).
  • BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89

    Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
    Die Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie bei einem Obsiegen vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH NJW 2007, 2257. BVerfG NJW 1990, 3072, 3073. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rz. 12).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08
    Die Partei darf also ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BGH FamRZ 2004, 866f., zitiert nach JURIS Rdz. 27).
  • OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08

    Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die

    Dies zu Grunde gelegt ist unter Berücksichtigung aller (konkreten) Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1692, 1693) die Erstattungsfähigkeit einer 1, 6 Verfahrensgebühr für die Durchführung der Berufung zu bejahen (im Gegensatz zu der abweichenden Fallkonstellation, die dem zur Veröffentlichung vorgesehen Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - 2 W 41/08 - zu Grunde lag).

    Es entspricht daher dem Gebot einer sparsamen Prozessführung, dass der Rechtsmittelgegner zumindest die Stellungnahme des Berufungsklägers abwartet, ob die Berufung trotz des Hinweises weiter durchgeführt werden soll (vgl. Senat - 2 W 41/08 - Beschluss vom 18. Februar 2008 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OLG Celle, 27.02.2008 - 2 W 45/08

    Anforderungen an die Notwendigkeit einer Maßnahme zur zweckentsprechenden

    Der Ansatz einer 1, 6fachen Verfahrensgebühr scheidet ferner aus, wenn das Berufungsgericht in seinem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausdrücklich nur dem Berufungskläger eine Frist zur Stellungnahme oder Rücknahme des Rechtsmittels von zwei Wochen gesetzt hat, ohne dem Berufungsbeklagten eine Frist zur Berufungserwiderung gemäß § 521 ZPO zu setzen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2008, Az. 2 W 41/08).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 17 W 181/10

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

    Die Entscheidung des OLG Celle (OLGR 2008, 421), auf die die Beschwerde diesbezüglich abhebt, hilft der Klägerin nicht weiter.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16997
OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,16997)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.04.2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,16997)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. April 2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,16997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 91 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Kosten für ein Privatgutachten hinsichtlich der Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; Einbringung "überlegener" Beweismittel durch die Gegenpartei als Voraussetzung der Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens; Unerheblichkeit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Prozessbegleitendes Privatgutachten bei Klage gegen Verkehrsgesellschaft wegen Geräuschimmissionen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08
    Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass die Tätigkeit des Privatgutachters in erster und zweiter Instanz prozessbezogen war; denn sie stand in unmittelbarer, wenn nicht sogar ausschließlicher Beziehung zum Rechtsstreit (vgl. BGHZ 153, 235, 236f.; NJW 06, 2415).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08
    Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass die Tätigkeit des Privatgutachters in erster und zweiter Instanz prozessbezogen war; denn sie stand in unmittelbarer, wenn nicht sogar ausschließlicher Beziehung zum Rechtsstreit (vgl. BGHZ 153, 235, 236f.; NJW 06, 2415).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess 12 Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2023 - 18 W 133/23

    Wann sind die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens

    Des Weiteren kann die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens zu bejahen sein, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen (OLG Bremen, Beschluss v. 28.04.2008 - 2 W 41/08, OLGR Bremen 2008, 675 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 03.04.2007 - 15 W 109/07, IBR 2008, 626.) oder um die Feststellungen eines gerichtlichen Sachverständigen zu überprüfen und zu widerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2019 - 2 W 8/19; OLG Stuttgart, Urteil v. 14.09.1995 - 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 ff; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01, BauR 2002, 665 ff.).
  • OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11

    Kostenfestsetzung: Kosten für elektronische Reproduktion

    Die Einholung eines Privatgutachtens während eines Rechtsstreits kann auch dann ausnahmsweise im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig sein, wenn das Gericht eine Substantiierung des Vortrags verlangt, die ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1995, Az.: 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 - zitiert nach juris), die Partei nur auf der Basis eines Privatgutachtens in der Lage ist, substantiiert und sachgerecht schriftsätzlich im Rechtsstreit vorzutragen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 15 W 109/07, IBR 2008, 626 - zitiert nach juris) oder auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen (HansOLG Bremen, Beschluss vom 28.04.2008, Az.: 2 W 41/08, OLGR Bremen 2008, 675-676 - zitiert nach juris).
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