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   OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12   

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https://dejure.org/2014,3807
OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12 (https://dejure.org/2014,3807)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.03.2014 - 2 W 415/12 (https://dejure.org/2014,3807)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. März 2014 - 2 W 415/12 (https://dejure.org/2014,3807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 80 ff., 2314, 2325 Abs. 3 S. 2; ZPO § 888
    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bzgl. liechtensteinischen Treuhandvermögens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit einer in der Rechtsform einer in Liechtenstein gegründeten Anstalt über Treuhandverträge zum Nachlass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314
    Zugehörigkeit einer in der Rechtsform einer in Liechtenstein gegründeten Anstalt bestehenden Stiftung zum Nachlass

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Auskunft über liechtensteinisches Treuhandvermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Auskunft über liechtensteinisches Treuhandvermögen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1580
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Bremen, 16.06.2010 - 1 K 18/10

    Erbschaftsteuerpflicht der Auskehrung des Vermögens einer liechtensteinischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12
    Soweit aus dem vorgelegten Reglement der W. Stiftung ersichtlich, erscheint deren Vermögen einem Bankguthaben vergleichbar (ähnlich: FG Bremen, EFG 2010, 1801), über dessen Verteilung der Erblasser durch das Reglement entscheiden durfte, so dass - wie auch bei einem Bankkonto sich die Auskunft nicht auf die schlichte Angabe der Kontoverbindung beschränken darf, sondern gerade der Kontostand zum Todestag anzugeben ist - zu einer vollständigen Auskunft zumindest auch die Angabe des stichtagsbezogenen Stiftungsvermögens der W. Stiftung gezählt hätte (mit Schriftsatz vom 18.9.2012 haben die Schuldnerinnen zwar auch ein Ermittlungsergebnis der Steuerfahndung zum Stiftungsvermögen übermittelt, sich aber gleichzeitig von der Richtigkeit dieser Erkenntnisse distanziert ["soll", "fiktiv"]).

    Das vorgelegte Reglement zeigt indes deutlich auf, dass der Erblasser hinsichtlich des Stiftungsvermögens zu Lebzeiten allein und in unbegrenztem Umfange verfügungsberechtigt geblieben war (vgl. zu einem vergleichbaren Fall FG Bremen, EFG 2010, 1801, wonach das Stiftungsvermögen zwar nicht zum Nachlass gehöre, aber als Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall einzustufen sei).

  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit hier im Hinblick auf die I. Anstalt von einem zur Durchbrechung der rechtlichen Selbstständigkeit der liechtensteinischen Anstalt als juristischer Person führenden Scheingeschäft (vgl. zu einem derartigen Fall OLG Stuttgart, ZEV 2010, 265 ; einen Verstoß gegen Treu und Glauben in der Berufung auf die rechtliche Selbstständigkeit einer liechtensteinischen Anstalt für möglich erachtend auch BGH, WM 1975, 357 ; in der Rechtsprechung des BFH ist schließlich anerkannt, dass liechtensteinische Anstalten in der überwiegenden Zahl der Fälle keine eigene wirtschaftliche Funktion im Bereich des Handelns oder der Produktion erfüllen, sondern als formelle Basisgesellschaften vorgeschaltet sind, BFH/NV 1995, 181) auszugehen ist.
  • BGH, 27.01.1975 - III ZR 117/72

    Stellvertregung - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Beweislast - Konkludentes

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit hier im Hinblick auf die I. Anstalt von einem zur Durchbrechung der rechtlichen Selbstständigkeit der liechtensteinischen Anstalt als juristischer Person führenden Scheingeschäft (vgl. zu einem derartigen Fall OLG Stuttgart, ZEV 2010, 265 ; einen Verstoß gegen Treu und Glauben in der Berufung auf die rechtliche Selbstständigkeit einer liechtensteinischen Anstalt für möglich erachtend auch BGH, WM 1975, 357 ; in der Rechtsprechung des BFH ist schließlich anerkannt, dass liechtensteinische Anstalten in der überwiegenden Zahl der Fälle keine eigene wirtschaftliche Funktion im Bereich des Handelns oder der Produktion erfüllen, sondern als formelle Basisgesellschaften vorgeschaltet sind, BFH/NV 1995, 181) auszugehen ist.
  • OLG Stuttgart, 29.06.2009 - 5 U 40/09

    Testamentsvollstreckung: Zuordnung eines Depotvermögens unter Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit hier im Hinblick auf die I. Anstalt von einem zur Durchbrechung der rechtlichen Selbstständigkeit der liechtensteinischen Anstalt als juristischer Person führenden Scheingeschäft (vgl. zu einem derartigen Fall OLG Stuttgart, ZEV 2010, 265 ; einen Verstoß gegen Treu und Glauben in der Berufung auf die rechtliche Selbstständigkeit einer liechtensteinischen Anstalt für möglich erachtend auch BGH, WM 1975, 357 ; in der Rechtsprechung des BFH ist schließlich anerkannt, dass liechtensteinische Anstalten in der überwiegenden Zahl der Fälle keine eigene wirtschaftliche Funktion im Bereich des Handelns oder der Produktion erfüllen, sondern als formelle Basisgesellschaften vorgeschaltet sind, BFH/NV 1995, 181) auszugehen ist.
  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11

    Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2014 - 2 W 415/12
    Durch Teilurteil des Landgerichts vom 9.6.2011 in der Fassung des Senatsurteils vom 8.11.2012 (FamRZ 2013, 1247), gegen welches die Schuldnerinnen erfolglos Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt haben und welches derzeit im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegt (Az. 1 BvR 2406/13), sind die Schuldnerinnen verurteilt worden, "über den Bestand des Nachlasses des am ... geborenen und am x.x.2006 verstorbenen G. V. durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände, der Nachlassverbindlichkeiten und der Schenkungen des Erblassers an Dritte seit dem x.x.2003 Auskunft zu erteilen.".
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