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   OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - I-2 W 43/04   

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OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - I-2 W 43/04 (https://dejure.org/2004,18970)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2004 - I-2 W 43/04 (https://dejure.org/2004,18970)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - I-2 W 43/04 (https://dejure.org/2004,18970)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 2 W 29/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Entstehung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 2 W 43/04
    Wie der Senat in seinem den Parteien bekannten Beschluss vom 18. Dezember 2002 (GRUR-RR 2003, 125 f. = Mitt. 2003, 339), auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, im einzelnen dargelegt hat, sind Kosten, die auf der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache beruhen und über eine Gebühr in Höhe einer Rechtsanwaltsgebühr nebst Auslagen hinausgehen, nur dann zu erstatten, wenn die Instanz, in der diese Kosten entstanden sind, erst nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 143 Abs. 5 PatG, also nach dem 1. Januar 2002 begonnen hat.
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 2 W 43/04
    Wie der Senat in seinem den Parteien bekannten Beschluss vom 18. Dezember 2002 (GRUR-RR 2003, 125 f. = Mitt. 2003, 339), auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, im einzelnen dargelegt hat, sind Kosten, die auf der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache beruhen und über eine Gebühr in Höhe einer Rechtsanwaltsgebühr nebst Auslagen hinausgehen, nur dann zu erstatten, wenn die Instanz, in der diese Kosten entstanden sind, erst nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 143 Abs. 5 PatG, also nach dem 1. Januar 2002 begonnen hat.
  • OLG Celle, 01.08.2008 - 2 W 160/08

    Übersetzungskosten als erstattungsfähige Kosten eines Rechtsstreits

    Eine Übersetzung sämtlicher in einem Rechtsstreit entstandener schriftlicher Unterlagen ist nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2004, Az.: I - 2 W 43/04, zitiert nach JURIS, Rdz. 7. vgl. Müko/Giebel, a. a. O.).
  • OVG Saarland, 15.09.2006 - 2 R 1/06

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf Inhalt der Gerichtsakten, der Verfahrensakten 10 F 18/04,10 F 28/04, 10 F 54/04, 2 W 23/04, 2 W 43/04 und 2 W 2/05, der staatsanwaltschaftlichen Akten 21 Js 835/97, 21 Js 1128/97, 21 Js 1434/97, 21 Js 851/98, 21 Js 1488/99, 21 Js 1628/99, 21 Js 1748/99, 20 Js 1797/99, 21 Js 208/00, 8 Js 2270/05 und 4 Js 1567/06, des Vollstreckungshefts des Amtsgerichts Ottweiler 14 BRs 10/04 und der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Zur Begründung wird Bezug genommen auf die in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6.4.2004 - 10 F 18/04 - und 30.7.2004 - 10 F 28/04 - und des Senats vom 30.6.2004 - 2 W 23/04 - und 5.11.2004 - 2 W 43/04 -.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2013 - 9 Ta 246/12

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei

    Zwar kann die Erforderlichkeit der Übersetzung solcher Schriftstücke fehlen, die nur einen rein formalen Inhalt haben, wie z.B. Verlängerung von Fristen, Terminsbestimmungen oder Protokollen, die keinerlei inhaltliche Aussagen enthalten (vgl. OLG Düsseldorf 8.12.2004 -I-2 W 43/04-, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - 2 W 20/12

    "Sicherheitsabschlag"; Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im

    Letzteres trifft zum Beispiel auf Schriftsätze oder Gerichtsentscheidungen zu, mit denen lediglich eine Verlängerung von Schriftsatzfristen beantragt oder gewährt wird sowie auf Verhandlungsprotokolle, aus denen lediglich ersichtlich ist, wer erschienen war, dass die angekündigten Anträge gestellt wurden und ein Verkündungstermin bestimmt worden ist (Beschluss vom 08.12.2004 - 1-2 W 43/04).
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