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OLG Braunschweig, 26.03.2001 - 2 W 48/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Bestellung eines Dolmetschers zum Betreuer, Vergütung
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02 Es reicht aus, dass hinreichend eindeutig erkennbar ist, wer mit der Klage oder - wie hier - der Antragsschrift als Beklagter oder Antragsgegner tatsächlich gemeint ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - 2 W 48/01, Umdr. Seite 3; Anlage AST 3 im Verfahren 20 W 47/02).
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02 Es reicht aus, dass hinreichend eindeutig erkennbar ist, wer mit der Klage oder - wie hier - der Antragsschrift als Beklagter oder Antragsgegner tatsächlich gemeint ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - 2 W 48/01, Umdr. Seite 3, Bl. 70 ff GA).
- OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 231/06
Anspruch eines Betreuers auf Aufwendungsersatz für berufsspezifische Dienste im …
Mit Recht hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 26.03.2001 - 2 W 48/01 - (Nds.Rpfl. 2001, 262) entschieden, dass die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB für einen Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers für berufsspezifische Dienste dann nicht eingreifen, wenn die Bestellung eines Dolmetschers zum Betreuer gerade wegen seiner besonderen Sprachkenntnisse erfolgt ist, da dann die Dolmetschertätigkeit typische Betreuertätigkeit sei.