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   OLG Frankfurt, 17.02.2003 - 2 W 49/02   

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https://dejure.org/2003,6911
OLG Frankfurt, 17.02.2003 - 2 W 49/02 (https://dejure.org/2003,6911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2003 - 2 W 49/02 (https://dejure.org/2003,6911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 2 W 49/02 (https://dejure.org/2003,6911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 485 ZPO, § 839a BGB
    Selbständiges Beweisverfahren gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen: Zulässigkeit der Einholung eines Gutachtens zu demselben Beweisthema

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 485; ; ZPO § 412; ; ZPO § 355; ; BGB § 839 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens zwecks Begutachtung über den Zustand einer Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahren gegen den einstigen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren gegen den gerichtlich tätig gewesenen Sachverständigen (IBR 2003, 585)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 04.04.2000 - 21 U 92/99

    Ist das Prozessgericht an ein im Beweissicherungsverfahren erstattetes Gutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2003 - 2 W 49/02
    § 412 ZPO findet auf diesen Fall keine Anwendung, da nicht in ein und demselben Verfahren mit denselben Parteien über denselben Streitgegenstand ein weiteres Gutachten erstattet werden soll (anders in den Entscheidungen OLG Düsseldorf, Baurecht 1997, S. 515 - 517; OLG Report Düsseldorf 1998, S. 160; OLG Hamm, Baurecht 2000, S. 1372; BayObLG in NJW-RR 2608).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1996 - 5 W 48/96

    Zulässigkeit eines neuen selbständigen Beweisverfahrens mit umgekehrtem Rumbrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2003 - 2 W 49/02
    § 412 ZPO findet auf diesen Fall keine Anwendung, da nicht in ein und demselben Verfahren mit denselben Parteien über denselben Streitgegenstand ein weiteres Gutachten erstattet werden soll (anders in den Entscheidungen OLG Düsseldorf, Baurecht 1997, S. 515 - 517; OLG Report Düsseldorf 1998, S. 160; OLG Hamm, Baurecht 2000, S. 1372; BayObLG in NJW-RR 2608).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 21 U 39/94

    Verpflichtung zur Herstellung eines Breitbandkabelanschlusses?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2003 - 2 W 49/02
    § 412 ZPO findet auf diesen Fall keine Anwendung, da nicht in ein und demselben Verfahren mit denselben Parteien über denselben Streitgegenstand ein weiteres Gutachten erstattet werden soll (anders in den Entscheidungen OLG Düsseldorf, Baurecht 1997, S. 515 - 517; OLG Report Düsseldorf 1998, S. 160; OLG Hamm, Baurecht 2000, S. 1372; BayObLG in NJW-RR 2608).
  • BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Deswegen ist, solange und soweit die Möglichkeit erfolgversprechenden Primärrechtsschutzes besteht, ein rechtliches Interesse an der Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren, wie § 485 Abs. 2 ZPO es fordert, zu verneinen (a.A. wohl OLG Frankfurt am Main, IBR 2003, 585).
  • OLG Bamberg, 28.12.2005 - 8 W 37/05

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren parallel zu Hauptsacheverfahren?

    Ein rechtliches Interesse für ein selbständiges Beweisverfahren gegen den gerichtlichen Sachverständigen ergibt sich erst nach Beendigung desjenigen Verfahrens, in dem dieser gerichtliche Sachverständige Beweismittel war (gegen OLG Frankfurt IBR 2003, 585).

    Ein rechtliches Interesse für ein selbständiges Beweisverfahren gegen den gerichtlichen Sachverständigen ergibt sich erst nach Beendigung desjenigen Verfahrens, in dem dieser gerichtliche Sachverständige Beweismittel war (gegen OLG Frankfurt IBR 2003, 585).

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