Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.06.2004 - 2 W 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4300
OLG Schleswig, 16.06.2004 - 2 W 49/04 (https://dejure.org/2004,4300)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.06.2004 - 2 W 49/04 (https://dejure.org/2004,4300)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 2 W 49/04 (https://dejure.org/2004,4300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer verbindlichen Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter bei der Bezeichnung "Bodenraum" in der Teilungserklärung; Auslegung des Begriffs "Bodenraum"; Zulässigkeit der Nutzung eines "Bodenraums" als Ferienwohnung, Gästezimmer, Büro oder Gewerberaum; Größe ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Bodenraum" nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bodenraum nicht für Gäste!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gästezimmer im "Bodenraum"? - Wohnungseigentümerin muss sich an die Teilungserklärung halten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1178
  • FGPrax 2004, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.06.2004 - 2 W 49/04
    Die Zulässigkeit der Nutzung der Teileigentumseinheiten der Beteiligten zu 1) als Gästezimmer lässt sich auch nicht mit den Erwägungen bejahen, die das BayObLG in seiner Entscheidung vom 28. Dezember 1995 - 2Z BR 95/95 (FG Prax 1996, 57) angestellt hat.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen

    Eine nutzungsbeschränkende Vereinbarung ließe sich aus der Bezeichnung "Hobbyraum" in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan nur dann herleiten, wenn eine ausdrückliche Nutzungsregelung, wie vorliegend in § 5 der Teilungserklärung, fehlt (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BGH, NJW-RR 2015, 781; BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - V ZA 1/11 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, MDR 2004, 1178).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Entsprechendes gilt auch Teileigentum (Oberlandesgericht Schleswig FGPrax 2004, 272; Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 15 WEG, Rdnr. 17).
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