Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02   

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https://dejure.org/2002,4137
OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,4137)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.02.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,4137)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,4137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7 Abs. 1 (a. F.) § 287 Abs. 2 § 289 Abs. 1
    Vorlage der Abtretung der laufenden Bezüge; Geltendmachung von Versagungsgründen für die Restschuldbefreiung; Rechtsfolgen unvollständiger Angaben über Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an ein Restschuldbefreiungsverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 287 Abs. 2 § 289 Abs. 1
    Geltendmachung von Versagungsgründen gegen die Restschuldbefreiung durch die Gläubiger; Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe von Einkünften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 323
  • Rpfleger 2002, 326
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiungsverfahren; Beschwerde ; Streitwertfestsetzung;

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Das Landgericht ist zutreffend von einer Gesamtwürdigung des Schuldnerverhaltens ausgegangen (dazu bereits Senat, Beschl. v. 23. Juli 2001 - 2 W 71/01, ZInsO 2001, 757 = NZI 2001, 399 = DZWIR 2001, 516 m. Anm. Ahrens).

    Bei der Festsetzung des Wertes des Beschwerdeverfahrens ist der Senat entsprechend seinem Beschluss vom 29. Oktober 2001 (2 W 71/01, ZInsO 2001, 32) davon ausgegangen, dass im Hinblick auf das Interesse der Beteiligten an der Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung des Schuldners ein Regelstreitwert von 4.000 EUR anzunehmen ist.

  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiung; Verfahrensbeteiligte; Versagungsgründe; Rubrum ;

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Das Landgericht ist zutreffend von einer Gesamtwürdigung des Schuldnerverhaltens ausgegangen (dazu bereits Senat, Beschl. v. 23. Juli 2001 - 2 W 71/01, ZInsO 2001, 757 = NZI 2001, 399 = DZWIR 2001, 516 m. Anm. Ahrens).
  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Der Senat ist für die Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde trotz der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 InsO und der Änderungen der ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz weiter zuständig, weil die Entscheidung des Landgerichts vor dem 1. Januar 2002 ergangen ist (dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 W 96/01).
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Kommt der Schuldner diesem Hinweis nicht innerhalb der Frist des § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO nach, so gilt sein Antrag gemäß § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO als zurückgenommen (s. zur Unverzichtbarkeit der Verbindung von Abtretungserklärung und Restschuldbefreiungsantrag und zu den eingeschränkten Möglichkeiten der Nachreichung der Erklärung Ahrens, in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl., § 287 Rn. 21; Fuchs, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 1679 ff., 1694 Rn. 42; Wenzel, in: Kübler/Prütting, InsO, 11. Lfg. 11/01, § 287 Rn. 7 b; zur Verwerfung des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung bei fehlender Abtretungserklärung OLG Köln, ZInsO 2000, 608, 609).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05

    Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Dementsprechend geht auch die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO nach dem Schlusstermin nicht mehr beantragt werden kann (OLG Celle NZI 2002, 323, 324; LG Hof ZVI 2003, 545, 546; LG Göttingen ZVI 2002, 383, 384; LG München I ZInsO 2001, 767; HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 289 Rn. 7; § 290 Rn. 21; MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 17; Ahrens in Kohte/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren 3. Aufl. § 290 Rn. 59; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 290 Rn. 5; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 290 Rn. 6; § 292 Rn. 18 f; a.A. Bruckmann, Verbraucherinsolvenz in der Praxis § 4 Rn. 24).
  • OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02

    Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung; Kein Ermessen des

    Damit ist nach der Überleitungsvorschrift des § 26 Rn. 10 EGZPO i. d. F. ZPO-RG 2001 das bis zum Inkrafttreten des ZPO-RG gültige Recht weiter anzuwenden (dazu Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 9 W 96/01; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2002 - 2 W 5/02, ZInsO 2002, 230; OLG Köln ZInsO 2002, 236; OLG Köln ZInsO 2002, 238).
  • LG Stade, 21.09.2004 - 7 T 151/04

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen Schuldner

    Es erscheint vielmehr sachgerecht, für das Verfahren der sofortigen Beschwerde entsprechend den für das Beschwerdeverfahren geltenden § 77 Absatz 3 und § 8 Absatz 2 Satz 2 BRAGO a. F. = § 28 Absatz 3 und § 23 Absatz 3 RVG n. F. auf einen Wert von 4.000 Euro abzustellen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2002, Az. 2 W 5/02 = ZInsO 2002, 230; auch OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2001, Az. 2 W 71/01 = ZInsO 2002, 32; auch BGH, Beschluss vom 23.01.2003, Az. IX ZB 227/02 = ZInsO 2003, 91).
  • LG Göttingen, 04.06.2002 - 10 T 38/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Die Versagungsgründe nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 InsO können weder vorher noch nach dem Schlusstermin geltend gemacht werden (Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung/Ahrens 3. Auflage, § 289 Rn. 4 f; Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung/Landfermann 2. Auflage, § 289 Rn. 4; Pape, Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren, 2000 Seite 206 Rn. 434 ff.; Kübler/Prütting/Wenzel, Insolvenzordnung, 11. Lfg. 11/00 § 298 Rn. 1; OLG Celle NZI 2002, 323).
  • LG Freiburg, 12.11.2003 - 4 T 265/03

    Insolvenzverfahren: Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes wurde mit EUR 4.000 festgesetzt (vgl. OLG Celle ZInsO 2002, 230).
  • LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes im

    Die Festsetzung des Streitwerts war auf einen Regelstreitwert vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2002, 2 W 5/02).
  • LG Göttingen, 18.02.2002 - 10 T 10/02

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der

    Die Versagungsgründe nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 InsO können weder vorher noch nach dem Schlusstermin geltend gemacht werden (Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung/Ahrens, 3. Aufl., § 289 Rn. 4 f.; Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung/Landfermann, 2. Aufl., § 289 Rn. 4; Pape, Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren, 2000, S. 206 Rn. 434 ff.; Kübler/Prütting/Wenzel, Insolvenzordnung, § 289 Rn. 1; OLG Celle, Beschluss vom 4.2.2002 - 2 W 5/02 -).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02   

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https://dejure.org/2002,10774
OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,10774)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.12.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,10774)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,10774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zur internationalen Zuständigkeit für Klagen auf Grundbuchberichtigung; Voraussetzungen der wirksamen Bestellung und Abtretung einer Grundschuld; Zur Anfechtung einer dinglichen Abtretung wegen Arglist; Voraussetzungen einer deutschen internationalen Zuständigkeit kraft ...

  • unalex.eu

    Art. 22 Nr. 1, 66, 6 Nr. 4, 5 Nr. 1, 5 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Dienstleistungsvertrag - Gerichtsstand für Deliktsklagen - Unerlaubte Handlung oder einer solchen gleichgestellte Handlung - Vertragsaffine Rechtsverhältnisse - Culpa in contrahendo und ...

  • Judicialis

    ZPO § 24; ; ZPO § ... 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 n. F.; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3 n. F.; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BGB § 1196 Abs. 2; ; BGB § 1154; ; BGB § 1192; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei dinglichen Rechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 05.04.2001 - C-518/99

    Gaillard

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Denn dem Anwendungsbereich von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO unterfallen solche Klagen, die darauf gerichtet sind, Umfang oder Bestand einer unbeweglichen Sache, das Eigentum, den Besitz oder das Bestehen anderer dinglicher Rechte hieran zu bestimmen und den Inhabern dieser Rechte den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern (vgl. zu Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ, EuGH, Beschl. v. 05.04.2001, Rs. C-518/99, Rdn. 15).

    aa) Der Europäische Gerichtshof hat für den mit Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 EuGVVO im Wesentlichen inhaltsgleichen Art. 16 Nr. 1 a des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) entschieden, dass Art. 16 als Ausnahme von der allgemeinen Zuständigkeitsregel des Art. 2 Abs. 1 nicht weiter ausgelegt werden dürfe, als es sein Ziel erfordere, da er bewirke, dass den Parteien die ihnen sonst mögliche Wahl des Gerichtsstands genommen werde und sie in bestimmten Fällen vor einem Gericht zu verklagen wären, das für keine von ihnen das Gericht des Wohnsitzes sei (vgl. nur EuGH, Beschl. v. 05.04.2001, Rs. C-518/99, Rdn. 14).

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Der EuGH subsumiert hierunter nicht Verträge, die zum Zwecke der Ausübung einer gegenwärtigen oder zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen werden (EuGH, Urteil v. 03.07.1997, Rs. C-269/95, Rdn. 18 f.).
  • OLG Hamm, 26.11.1993 - 20 U 214/93

    Beweislast bei unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Der Handelnde muss außerdem wissen, dass der andere Teil durch die Täuschung zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt wird, d.h., dass dieser bei wahrheitsgemäßer Erklärung nicht oder nur zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 286, 287).
  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Bei einer "ins Blaue hinein" abgegebenen objektiv unrichtigen Erklärung liegt allerdings trotz guten Glaubens Arglist vor, wenn der Handelnde das Fehlen einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage nicht offen legt (BGH a.a.O.; BGH NJW 1981, 1441, 1442).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Guter Glaube schließt in der Regel auch bei Leichtfertigkeit des Handelnden Arglist aus (BGH NJW 1980, 2460, 2461).
  • EuGH, 04.03.1982 - 38/81

    Effer Spa / Kantner

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Auch der Streit über die Wirksamkeit eines Vertrages fällt unter Art. 5 Nr. 1 EuGVVO (vgl. EuGH, Urteil v. 04.03.1982, Rs. 38/81; Rdn. 8 zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Auch insoweit genügt bedingter Vorsatz, d.h. die Vorstellung, die unrichtige Erklärung könne möglicherweise für die Willensbildung des anderen Teils von Bedeutung sein (BGH NJW 1971, 1795, 1800).
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    (2) In seinem Urteil vom 27.09.1988 hat der EuGH klargestellt, dass der Begriff "unerlaubte Handlung" im Sinne von Art. 5, Nr. 3 EuGVÜ vertragsautonom zu interpretieren ist (EuGH NJW 1988, 3088, 3089).
  • BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50

    Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
    Denn eine Täuschung ist auch dann ursächlich für eine Willenserklärung, wenn sie für die Abgabe der Willenserklärung nur mitursächlich geworden ist (BGHZ 2, 287, 299).
  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

    (1) Die Einordnung von Bankkreditverträgen als Dienstleistungen im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) 2. Spiegelstrich EuGVVO war in der Vergangenheit nicht unumstritten, wird in der Instanzrechtsprechung und der Literatur aber, anders als zur früheren Regelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ, inzwischen nahezu einhellig bejaht (OLG Naumburg, NJOZ 2003, 2672, 2679; Saenger/Dörner, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO Art. 5 Rn. 20; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., Anh. I Art. 5 EuGVVO Rn. 3; derselbe in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rn. 90; MünchKommZPO/Gottwald, 3. Aufl., EuGVO Art. 5 Rn. 24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., EuGVVO Art. 5 Rn. 9; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., EuGVVO Art. 5 Rn. 8; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., EuGVO Art. 5 Rn. 44; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, Bearb. 2011, Art. 5 Brüssel I-VO Rn. 50a; Looschelders, IPRax 2006, 14, 15; Mankowski, RIW 2006, 321, 323; Micklitz/Rott, EuZW 2001, 325, 328; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., EuGVVO Art. 5 Rn. 10b; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., VO (EG) 44/2001 Art. 5 Rn. 9; aA zuletzt noch Hau, IPRax 2000, 354, 359 sowie ohne nähere Begründung Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl., § 3 Rn. 50).

    (2) Der Ort der vertragscharakteristischen Leistung im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) 2. Spiegelstrich EuGVVO liegt für den streitgegenständlichen Darlehensvertrag in M.    , denn nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts hat die Klägerin als die zur Dienstleistung verpflichtete Partei die charakteristische Leistung der Kredithingabe (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2003, 2672, 2679; MünchKommZPO/Gottwald, 3. Aufl., EuGVO Art. 5 Rn. 14; Looschelders, IPRax 2006, 14; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., VO (EG) 44/2001 Art. 5 Rn. 12; ferner BGH, Urteil vom 26. September 2007 - XII ZR 90/05, NJW 2007, 3564 Rn. 11 zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 EGBGB aF) ausschließlich dort erbracht.

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für

    In dem Urteil des OLG Naumburg (NJOZ 2003, 2672), welches der Bundesgerichtshof in dem genannten Urteil zitiert, wird vielmehr entsprechend der Auffassung des Senates der Ort als maßgeblich angesehen, an dem das Darlehen durch den Darlehensgeber bereitgestellt und sein Konto belastet wird.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 24 U 86/05

    Gerichtsstand für anwaltliche Honorarklage im Geltungsbereich der sogenannten

    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung hat sich dieser Auffassung angeschlossen (vgl. OLG Koblenz aaO; OLG Düsseldorf aaO m.w.N.; OLG Naumburg, Beschl. v. 20. Dezember 2002, 2 W 5/02, zit. nach juris Textdokument Nr: KORE437182003; LG München II IPRax 2005, 143; ebs. Oberster Gerichtshof Wien IPRax 2004, 349).
  • LG Köln, 07.02.2007 - 14 O 562/05

    Zeichnung von Namensaktien durch Täuschung über eine Kapitalanlage in der

    Die Kammer verkennt nicht, dass die obige Norm bzw. die inhaltsgleiche Vorschrift des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Naumburg NJOZ 2003, 2672 ff.; OLG Koblenz IPrax 1991, 241) und Literatur (vgl. Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rz. 22) dahingehend ausgelegt wird, dass es sich um einen Gerichtsstand für außervertragliche Rechtsverletzungen handele.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02   

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https://dejure.org/2002,3844
OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,3844)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,3844)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,3844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Lebenspartner gegen Betreuerbestellung?

Verfahrensgang

  • AG Schleswig - 4 VIII P 3889
  • LG Flensburg - 5 T 328/01
  • OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 645
  • FGPrax 2002, 114
  • FamRZ 2002, 987
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98

    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02
    Sie hat insbesondere keinen Anspruch darauf, selbst zur Betreuerin des Betroffenen bestellt zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1185).
  • OLG Oldenburg, 31.07.1996 - 5 W 127/96

    Beschwerderecht eines Lebenspartners gegen die Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02
    § 69 g Abs. 1 FGG findet dagegen keine - entsprechende - Anwendung auf Lebensgefährten und Verlobte, die mit dem Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben (vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 451).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07

    Betreuungsanordnung: Beschwerderecht eines Lebensgefährten

    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung, die keine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis enthält, sondern die in Betracht kommenden Beschwerdeführer durch eine ins einzelne gehende Aufzählung konkret bezeichnet, gehört die Lebensgefährtin eines Betroffenen nicht zum Kreis der Beschwerdeberechtigten (vgl. OLG Schleswig FPR 2002, 277; BayObLG a.a.O., OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 451; Kayser, a.a.O., § 69 g Rnr. 10 m.w.N.; Bienwald, 4. Aufl., § 69 g RNr. 15; Dammrau/Zimmermann, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rnr. 24).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 19.08.2002 - 2 W 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14077
OVG Saarland, 19.08.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,14077)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,14077)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. August 2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,14077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein als "Neubau einer Kleinbrennerei" bezeichnetes Vorhaben ; Ende der Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags ; Nachbarliche Abwehrrechte im Baurecht

  • ibr-online

    Gebot der Rücksichtnahme am Rand des Außenbereichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 260
  • BauR 2003, 294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Sein Schutzanspruch ist auf das Vertrauen beschränkt, dass im Außenbereich keine mit der Wohnnutzung unverträgliche Nutzung entsteht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 120; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Juni 1998 - 3 L 209/96 - Jurisdokument, Rdnr. 68; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 19. August 2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 LA 309/02 -, Jurisdokument, Rdnr. 9).
  • VG Saarlouis, 08.03.2012 - 5 L 120/12

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des

    Vielmehr könnten sie sich mit Erfolg allein gegen solche Immissionen wehren, die mit einer Wohnnutzung nicht mehr verträglich seien.(BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -) Maßgeblich seien insoweit die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet.(Hess. VGH, Beschluss vom 30.09.2009 - 6 B 2668/09 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 - VG des Saarlandes, Urteil vom 11.05.2011 - 5 K 2143/10 -).

    Wer am Rande eines reinen Wohngebietes im Grenzbereich zum Außenbereich wohnt, kann dort von Rechts wegen nur Immissionen von außerhalb dieses Gebietes abwehren, die mit der Wohnnutzung nicht mehr verträglich sind; maßgeblich für den Lärmschutz von Eigentümern von Grundstücken, die in reinen Wohngebieten im Grenzbereich zum Außenbereich liegen, sind deshalb die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet.(BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Nds. OVG, Beschluss vom 20.01.2004 - 1 LA 309/02 -, RdL 2004, 309; Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, RdL 2010, 7).

  • VG Saarlouis, 16.10.2013 - 5 K 515/13

    Immissionsschutz: Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Vielmehr könnten sie sich mit Erfolg allein gegen solche Immissionen wehren, die mit einer Wohnnutzung nicht mehr verträglich seien.(BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -) Maßgeblich seien insoweit die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet.(Hess. VGH, Beschluss vom 30.09.2009 - 6 B 2668/09 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 - VG des Saarlandes, Urteil vom 11.05.2011 - 5 K 2143/10 -).

    Denn wer wie der Kläger am Rande eines reinen Wohngebietes im Grenzbereich zum Außenbereich wohnt, kann dort von Rechts wegen nur Immissionen von außerhalb dieses Gebietes abwehren, die mit der Wohnnutzung nicht mehr verträglich sind; maßgeblich für den Lärmschutz von Eigentümern von Grundstücken, die in reinen Wohngebieten im Grenzbereich zum Außenbereich liegen, sind deshalb die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet.(BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Nds. OVG, Beschluss vom 20.01.2004 - 1 LA 309/02 -, RdL 2004, 309; Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, RdL 2010, 7).

  • VG Saarlouis, 22.02.2010 - 5 L 9/10

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen den angeordneten Sofortvollzug der

    (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Nds. OVG, Beschluss vom 20.01.2004 - 1 LA 309/02 -, RdL 2004, 309; Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, RdL 2010, 7).
  • VG Weimar, 24.02.2010 - 1 E 66/10

    Baurechtliche Nachbarklage

    Der sog. Gebietsgewährleistungsanspruch vermittelt dem betroffenen Nachbarn einen Anspruch auf Aufhebung einer Baugenehmigung, wenn in einem in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet oder in einem unbeplanten Innenbereich, dessen Eigenart einem der Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 BauGB ), ein Vorhaben genehmigt worden ist, das dort nach der einschlägigen Vorschrift der Baunutzungsverordnung nach der Art der baulichen Nutzung nicht zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28/91 -, [...] = NJW 1994, 1546 ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. August 2002 - 2 W 5/02 -, [...] m.w.N.; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Januar 2008 - 8 S 2748/06 -, [...]; VG München, Urteil vom 10. November 2008 - M 8 K 08.1171 -, [...]; VG Würzburg, Urteil vom 19. September 2008 - W 5 K 08.787 -, [...] m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 12.11.2010 - 5 K 1988/09

    Zulässigkeit eines Bolz- und Spielplatzes unter Lärmschutzaspekten

    (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Nds. OVG, Beschluss vom 20.01.2004 - 1 LA 309/02 -, RdL 2004, 309; Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, RdL 2010, 7) Dementsprechend könnten sich die Kläger allenfalls auf die Richtwerte von 55 dB(A) tagsüber, 50 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten und 40 dB(A) nachts berufen.
  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 5 K 769/11

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im

    Zudem müsse eine direkt am Außenbereich liegende Wohnbebauung Emissionen durch eine landwirtschaftliche Nutzung in der Form von Weidehaltung als typische Außenbereichsnutzung tolerieren.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260) Über die in einem Dorfgebiet zulässigen Maße zu erwartende Beeinträchtigungen gehe von der Pensionspferdehaltung nicht aus und lasse sich auch den Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz nicht entnehmen.
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 2143/10

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Wer am Rande eines reinen Wohngebietes im Grenzbereich zum Außenbereich wohnt, kann dort von Rechts wegen nur Immissionen von außerhalb dieses Gebietes abwehren, die mit der Wohnnutzung nicht mehr verträglich sind; maßgeblich für den Lärmschutz von Eigentümern von Grundstücken, die in reinen Wohngebieten im Grenzbereich zum Außenbereich liegen, sind deshalb die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet.(BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Nds. OVG, Beschluss vom 20.01.2004 - 1 LA 309/02 -, RdL 2004, 309; Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, RdL 2010, 7).
  • VG Saarlouis, 06.06.2012 - 5 K 447/11

    Erfolglose Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 6

    Wer am Rande eines reinen Wohngebietes im Grenzbereich zum Außenbereich wohnt, könne dort von Rechts wegen nur Immissionen von außerhalb dieses Gebietes abwehren, die mit der Wohnnutzung nicht mehr verträglich seien; maßgeblich für den Lärmschutz von Eigentümern von Grundstücken, die in reinen Wohngebieten im Grenzbereich zum Außenbereich liegen, seien deshalb die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet.(BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Nds. OVG, Beschluss vom 20.01.2004 - 1 LA 309/02 -, RdL 2004, 309; Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 -, RdL 2010, 7).
  • VG Gießen, 01.02.2007 - 1 G 173/07

    Vorläufige Ablehnung des Baustoppantrages für den O2-Sendemast in Biebertal

    Lediglich dem in der Vorschrift in Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme kommt nachbarschützende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75] = BRS 32 Nr. 155; Urteil vom 21.01.1983 - 4 C 59.79 -, NVwZ 1983, 609 = BRS 40 Nr. 199; OVG Saarland, Beschluss vom 19.08.2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; VG Gießen, Beschluss vom 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, HessVGRspr.
  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 1829/11

    Verneinte Nachbarrechtswidrigkeit der Baugenehmigung für einen Stall für zwei

  • VGH Hessen, 28.10.2010 - 4 C 2422/09
  • VG München, 14.03.2016 - M 11 SN 15.840

    Nachbarklage gegen eine Kindergartenerweiterung wegen Heranrückens an

  • VG Saarlouis, 08.03.2012 - 5 L 121/12

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des

  • VG Gießen, 26.10.2007 - 1 G 1910/07
  • VG Göttingen, 15.03.2010 - 2 B 139/10

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Basisstation für das

  • VG Saarlouis, 03.08.2005 - 5 K 97/04

    Planungsrechtliche Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Erweiterungsbauten im

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