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   OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07   

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https://dejure.org/2007,8801
OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07 (https://dejure.org/2007,8801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.04.2007 - 2 W 5/07 (https://dejure.org/2007,8801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. April 2007 - 2 W 5/07 (https://dejure.org/2007,8801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Notwendigkeit der Erweiterung der Betreuung um die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung; Voraussetzungen für eine rechtmäßige Anordnung einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung mit der ...

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung - Betreuung; Gesundheitssorge; Aufenthaltsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erweiterung auf Aufgabenkreis Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung geht nicht ohne weiteres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03

    Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Es müssen dann konkrete krankheitsbedingte Ereignisse feststehen, aus denen sich mit erforderlicher Wahrscheinlichkeit auf die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung oder einer Selbsttötung schließen lässt (Senat Beschluss vom 07.05.2003, 2 W 73/03, OLGR Schleswig 2003, 391 = BtPrax 2003, 223).
  • OLG Schleswig, 30.03.2005 - 2 W 11/05

    Betreuung, Heilbehandlung, Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anordnung einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung mit der Befugnis zur Unterbringung, die auf eine Unterbringung zur Heilbehandlung abzielt, nur erforderlich, wenn eine Behandlung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB überhaupt in Betracht kommt, d. h. diese bei einer vorläufigen Einschätzung Erfolg versprechend und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung abzuwenden (Senat Beschluss vom 23.05.2005, 2 W 11/05, OLGR Schleswig 2005, 546 = BtPrax 2005, 196).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00

    Anforderungen an die Erstattung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99

    Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
  • AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700

    Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des

    Die Betreuung ist auch nicht zu dem Zweck aufrechtzuerhalten, um künftig - mittels der Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung - auf die gesundheitlichen Belange des Betroffenen einwirken und diese positiv beeinflussen zu können - was schon an der mangelnden Kooperation scheitert -, sei es durch eine geschlossene Unterbringung (zu diesem Betreuungszweck und die daran zu stellenden Anforderungen BayObLG, a. a. O., Tz. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009, a. a. O.; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 W 5/07; Beschluss vom 30.05.2005 - 2 W 11/05, zitiert jeweils nach juris).
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