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   OLG Bremen, 27.07.1993 - 2 W 56/93   

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https://dejure.org/1993,32357
OLG Bremen, 27.07.1993 - 2 W 56/93 (https://dejure.org/1993,32357)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.07.1993 - 2 W 56/93 (https://dejure.org/1993,32357)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93 (https://dejure.org/1993,32357)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen

    (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297 f; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93) Für einen solchen Ausnahmefall sind hier Umstände nicht ersichtlich.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Partei eine Honorarvereinbarung mit ihren Prozessbevollmächtigten geschlossen hat, auf Grund derer sie sich einer Honorarforderung ausgesetzt sehen darf, die die gesetzlichen Gebühren übersteigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05, juris Rn. 9; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93, juris Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Hier allerdings wirkt sich die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes deshalb zum Nachteil der Klägerin aus, weil sie nach der Honorarvereinbarung ohnehin höhere als die gesetzlichen Gebühren an ihren Rechtsanwalt zu vergüten hat und als - zu 90 % - kostenerstattungsberechtigte Partei bei einem höheren Streitwert einen höheren Erstattungsanspruch gegen die Beklagten hat (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993, 2 W 56/93, juris, kore461879400 m.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

    Die sich vor diesem Hintergrund für die Beschwerde der Klägerin stellende Frage, ob ausnahmsweise ein nicht kostenpflichtiger Verfahrensbeteiligter eine Erhöhung des Streitwerts dann begehren kann, wenn er wie vorliegend mit seinem Prozessbevollmächtigten eine über das Gesetz hinausgehende höhere Vergütung vereinbart hat, ist in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 03.09.2010 - 3 E 32/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 20.05.1996 -, NVwZ-RR 1997, 195 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 09.04.1976 - IV TE 4/76 -, juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris; Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005 - I-5 W 13/05, 5 W 13/05 -, MDR 2006, 297 - zitiert nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 27.07.1993 - 2 W 56/93 -, juris) zu bejahen.
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