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   OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02   

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OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02 (https://dejure.org/2002,1080)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2002 - 2 W 57/02 (https://dejure.org/2002,1080)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2002 - 2 W 57/02 (https://dejure.org/2002,1080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zivilprozessreform: Wegfall des außerordentlichen Rechtsbehelfs der weiteren Beschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der weiteren Beschwerde; Möglichkeit der Selbstkorrektur bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten mittels fristgebundener Gegenvorstellung; Vorliegen eines Falles der greifbaren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der weiteren Beschwerde; Möglichkeit der Selbstkorrektur bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten mittels fristgebundener Gegenvorstellung; Vorliegen eines Falles der greifbaren Gesetzeswidrigkeit

  • zvi-online.de

    ZPO § 567
    Kein außerordentlicher Rechtsbehelf der "weiteren Beschwerde" nach In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes 2001

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567
    Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsbehelfs gegen unanfechtbare Entscheidungen der Beschwerdegerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3715
  • ZIP 2002, 2058
  • NZI 2003, 55
  • BauR 2003, 138
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    Danach ist ein außerordentliches Rechtsmittel zum BGH auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen ""greifbar gesetzwidrig" ist (s. BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577).

    Der BGH (NJW 2002, 1577) hat insoweit entschieden, dass neben der Rechtsbeschwerde des § 574 Abs. 1 ZPO ein außerordentliches Rechtsmittel zum BGH auch in Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr in Betracht komme, weil eine planwidrige Regelungslücke fehle, die eine solche außerordentliche Beschwerde ermögliche.

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01

    Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten - insbesondere der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verpflichtung, keine Überraschungsentscheidungen zu erlassen - kommt ebenso wie bei den weiteren Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit", in denen bislang die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausnahmsweise zugelassen worden ist (s. etwa BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BGHZ 121, 397 = NJW 1993, 1865 = LM H.7/1993 § 51 ZPO Nr. 26 m. Anm. Pape; BGH, NJW 2000, 960; BGH NJW 2002, 754), nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (wie hier KG, MDR 2002, 1086).
  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten - insbesondere der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verpflichtung, keine Überraschungsentscheidungen zu erlassen - kommt ebenso wie bei den weiteren Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit", in denen bislang die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausnahmsweise zugelassen worden ist (s. etwa BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BGHZ 121, 397 = NJW 1993, 1865 = LM H.7/1993 § 51 ZPO Nr. 26 m. Anm. Pape; BGH, NJW 2000, 960; BGH NJW 2002, 754), nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (wie hier KG, MDR 2002, 1086).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten - insbesondere der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verpflichtung, keine Überraschungsentscheidungen zu erlassen - kommt ebenso wie bei den weiteren Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit", in denen bislang die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausnahmsweise zugelassen worden ist (s. etwa BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BGHZ 121, 397 = NJW 1993, 1865 = LM H.7/1993 § 51 ZPO Nr. 26 m. Anm. Pape; BGH, NJW 2000, 960; BGH NJW 2002, 754), nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (wie hier KG, MDR 2002, 1086).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten - insbesondere der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verpflichtung, keine Überraschungsentscheidungen zu erlassen - kommt ebenso wie bei den weiteren Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit", in denen bislang die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausnahmsweise zugelassen worden ist (s. etwa BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BGHZ 121, 397 = NJW 1993, 1865 = LM H.7/1993 § 51 ZPO Nr. 26 m. Anm. Pape; BGH, NJW 2000, 960; BGH NJW 2002, 754), nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (wie hier KG, MDR 2002, 1086).
  • OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 16/02

    Keine Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im konkursrechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    So wäre es widersprüchlich und verfahrensrechtlich nicht mehr zu erklären, wenn einerseits festgestellt wird, dass es trotz der fehlenden Aufhebung des § 73 Abs. 3 KO für Altverfahren, in denen die Konkursordnung noch gilt, keine sofortige weitere Beschwerde mehr gibt, weil diese nach den zivilprozessualen Regelungen nicht mehr existiert (dazu BGH, ZInsO 2002, 763; Senat, ZInsO 2002, 434; Pape, ZInsO 2002, 249 f.), für außerordentliche sofortige weitere Beschwerden, die sich gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts richten, jedoch auch in Zukunft die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit zulässig sein soll.
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten - insbesondere der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verpflichtung, keine Überraschungsentscheidungen zu erlassen - kommt ebenso wie bei den weiteren Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit", in denen bislang die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausnahmsweise zugelassen worden ist (s. etwa BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BGHZ 121, 397 = NJW 1993, 1865 = LM H.7/1993 § 51 ZPO Nr. 26 m. Anm. Pape; BGH, NJW 2000, 960; BGH NJW 2002, 754), nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (wie hier KG, MDR 2002, 1086).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZB 80/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren nach der Konkursordnung

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
    So wäre es widersprüchlich und verfahrensrechtlich nicht mehr zu erklären, wenn einerseits festgestellt wird, dass es trotz der fehlenden Aufhebung des § 73 Abs. 3 KO für Altverfahren, in denen die Konkursordnung noch gilt, keine sofortige weitere Beschwerde mehr gibt, weil diese nach den zivilprozessualen Regelungen nicht mehr existiert (dazu BGH, ZInsO 2002, 763; Senat, ZInsO 2002, 434; Pape, ZInsO 2002, 249 f.), für außerordentliche sofortige weitere Beschwerden, die sich gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts richten, jedoch auch in Zukunft die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit zulässig sein soll.
  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen;

    Damit ist der Weg für die Rüge nach § 321 a ZPO in der Berufungsinstanz durch § 525 Satz 1 ZPO vorgezeichnet (vgl. auch OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2002, 304, 306).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen

    Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen;

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren

    Ebenso wie zuvor bereits andere Obergerichte (so OLG Celle InVo 2002, 496 u. InVo 2002, 499 = NJW 2002, 3715-3717 = OLGR Celle 2002, 304-307) schließt sich auch der Senat dem Bundesgerichtshof an, und zwar dahingehend, dass nicht nur in Fällen von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, sondern in allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich ist.
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 2 U 205/02

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten und Nichtbeachtung des Anspruchs auf

    Der Senat sieht insoweit in der neuen ZPO das Prinzip des Vorrangs der Selbstkorrektur der Ausgangsinstanz (dazu Kreft, in: Festgabe für Graßhof, 1998, S. 185 ff.) bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten und der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verankert, wie er bereits im Zusammenhang mit der Unzulässigkeit weiterer außerordentlicher Beschwerden wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nach neuen Zivilprozessrecht entschieden hat (s. Senat, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 W 57/02, Nds. Rpfl. 2003, 119).
  • OLG Celle, 09.12.2002 - 16 W 72/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Ermessensspielraum des Gerichts

    Dem steht auch nicht der Beschluss des 2. Zivilsenats des OLG Celle vom 24. September 2002 (Az. 2 W 57/02, OLG-Report 2002, 304 ff.) entgegen, wonach es seit dem Inkrafttreten der ZPO-Reform 2001 eine außerordentliche weitere Beschwerde gegen unanfechtbare Entscheidungen der Beschwerdegerichte im zivilprozessualen Instanzenzug nicht mehr geben könne, denn die Gefahr, dass der Rechtsbehelf hier nicht in das Instanzensystem der ZPO integriert werden kann, besteht bei der erstmaligen Anrufung einer höheren Instanz gerade nicht.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08

    Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 2 WF 35/06

    Gegenvorstellung: Zweiwochenfrist für die Einlegung der Gegenvorstellung

    Nachdem nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht mehr statthaft ist, und zwar selbst dann nicht, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist (vgl. BGH NJW 2002, 1577; BGH FuR 2004, 139; OLG Celle NJW 2002, 3715), ist in einem solchen Fall die Gegenvorstellung als möglich anzusehen.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe: Umdeutung einer Gegenvorstellung in eine

    Die Gegenvorstellung ist ein im Gesetz nicht geregelter, gleichwohl allgemein anerkannter Rechtsbehelf, dessen Anwendungsbereich durch die neuere Rechtsprechung noch erweitert wurde (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 85/03 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03

    Rechtsmittel gegen Berufungsurteil: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 15 W 2/03

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit der Ablehnung

  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen

  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

  • OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 16 WF 106/04

    Verweisung: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Zurückverweisung

  • OVG Sachsen, 15.09.2003 - 1 E 176/03

    Evidenzbeschwerde, außerordentliche Beschwerde

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 B 6/03

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OLG Celle, 28.03.2003 - 11 W 38/02

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Zeitliche Grenze für eine

  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 248/02

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13

    Keine Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen stattgebenden PKH-Beschluss

  • OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04

    Richterablehnungsverfahren: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts

  • OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02

    Unzulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2004 - 16 WF 196/03

    Zulässigkeit der Beschwerde bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach §

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