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   OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - I-2 W 59/06   

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https://dejure.org/2008,5294
OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - I-2 W 59/06 (https://dejure.org/2008,5294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2008 - I-2 W 59/06 (https://dejure.org/2008,5294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - I-2 W 59/06 (https://dejure.org/2008,5294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrechtliche Benutzung von Patenten und Gebrauchsmustern betreffend eine Tintenpatrone und einen diese Patrone verwendenden Drucker; Auskunftserteilung und Rechnungslegung über die Benutzungshandlungen in Bezug auf das verwendete Gebrauchsmuster; Alleinige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 190 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 328 (Ls.)
  • NZG 2009, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    Ein anderes, strikt am Wort haftendes Verständnis des § 888 Abs. 1 ZPO würde angesichts einer gegenüber früher viel stärkeren Arbeitsteilung und einer vielfältigen Abhängigkeit der Handlungsfreiheit des einzelnen von der Mitwirkung anderer zu einer im Ergebnis unerträglichen Lücke in der Vollstreckbarkeit höchstpersönlicher Handlungspflichten führen (BayObLG, NJW-RR 1989, 462, 463).

    Im Interesse der Durchsetzbarkeit gerichtlicher Titel muss dagegen eine Inanspruchnahme Dritter als grundsätzlich geboten angesehen werden, wenn sie ggf. nicht mit letzter Sicherheit, aber jedenfalls mit einiger Wahrscheinlichkeit zum Ziel führen kann (BayObLG, NJW-RR 1989, 462, 463).

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    Die Berufung der Schuldner gegen dieses Urteil hatte keinen Erfolg (Anlage HE 2), die gegen die Entscheidung des Senats eingelegte Revision ist vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 20. Mai 2008 (Az.: X ZR 180/05) zurückgewiesen worden.
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    So hat der Verursacher die fortlaufenden Nachteile, die ein anderes Unternehmen durch sein objektiv rechtswidriges Verhalten erleidet, aktiv zu beenden (BGH, NJW 1978, 1377, 1378 - Fahrradgepäckträger II).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    Im deutschen Recht ist in diesem Sinne seit langem anerkannt, dass aus dem Inverkehrbringen eines gefährlichen Produktes eine als Garantenstellung aus Ingerenz zu qualifizierende Pflicht zur Schadensvermeidung resultiert (BGH, NJW 1987, 1009, 1010 - zur Produktbeobachtungspflicht der Vertriebsgesellschaft), wobei entsprechende Pflichten auch zwischen Unternehmen bestehen und die Gefährlichkeit des Produktes auch aus dessen rechtsverletzender, Ansprüche Dritter hervorrufender Beschaffenheit resultieren kann.
  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 20 W 43/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    Ist er dies - gleich aus welchem Grund - nicht, scheidet die Verhängung eines Zwangsmittels aus (Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 888 Rn. 2; Stein/Jonas-Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rn. 10; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 171, 172).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    Bei einem Handelsvertretervertrag wie er zwischen der Schuldnerin zu 1) und der P. H. I. AG bestanden hat, führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH, NJW 1993, 2753, 2754; NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a.a.O., § 92c Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    Bei einem Handelsvertretervertrag wie er zwischen der Schuldnerin zu 1) und der P. H. I. AG bestanden hat, führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH, NJW 1993, 2753, 2754; NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a.a.O., § 92c Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
    Die bestehende Erkundigungspflicht kann mit den Mitteln des § 888 Abs. 1 ZPO zwangsweise durchgesetzt werden (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 31 - Mitwirkung eines Dritten).
  • OLG Köln, 25.03.2008 - 2 W 16/08

    Inhaltlich unbestimmte Entscheidungsformel eines Vollstreckungstitels bei

    Durch Beschluß vom 27. Juli 2006 - 2 W 59/06 - hat der Senat einen Zwangsgeldbeschluß des Landgerichts vom 14. März 2006 teilweise aufgehoben und gegen den Beklagten zur Erzwingung seiner titulierten Auskunftsverpflichtung ein Zwangsgeld festgesetzt.
  • OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21

    Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie

    2 Z 79/88">NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728; OLG Düsseldorf InstGE 9, 179).
  • LG Düsseldorf, 11.03.2013 - 4a O 150/12

    Abdichtmittel

    Grundsätzlich muss ein Auskunftsschuldner alles ihm Zumutbare unternehmen, um sich diejenigen Informationen von Dritten zu verschaffen, die er zu einer eigenen ordnungsgemäßen Auskunftserteilung benötigt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2008, I ZB 68/08 Rz. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2008, I-2 W 59/06, Rz. 26).
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