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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10   

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https://dejure.org/2010,13819
OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10 (https://dejure.org/2010,13819)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.06.2010 - 2 W 59/10 (https://dejure.org/2010,13819)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 2 W 59/10 (https://dejure.org/2010,13819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 101/06

    Entstehung der Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10
    Eine Terminsgebühr fällt aufgrund dieser Bestimmung immer dann an, wenn ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird, und zwar unabhängig davon, ob dies im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder § 495 a ZPO geschieht oder die Parteien in einem Verfahren, in dem zunächst die mündliche Verhandlung vorgesehen war, durch Abschluss eines schriftlichen Vergleichs auf die mündliche Verhandlung verzichten (BGH, Beschluss v. 03.07.2006 - Az.: II ZB 31/05 -, NJW-RR 2006, 1507 f.; BGH, Beschluss v. 22.02.2007 - Az.: VII ZB 101/06 -, NJW-RR 2007, 1149 ff.).

    Auch in diesem Fall hätten sie die Kostentragung abschließend geregelt und nicht etwa - wie dies § 98 ZPO voraussetzt - einen Gebührentatbestand ausgenommen (s. BGH, Beschluss v. 22.02.2007 - Az.: VII ZB 101/06 -, NJW-RR 2007, 1149 ff.).

  • OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03

    Reichweite einer Vereinbarung der Parteien über Tragung der Kosten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10
    Für einen Verfahrensauftrag genügt es, dass auch über nirgendwo rechtshängige Ansprüche eine Einigung erreicht werden soll, wenn nur von vornherein die Absicht besteht, diese im Erfolgsfall bei Gericht protokollieren oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO feststellen zu lassen (s. Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, RVG, 19. Aufl., 3100 VV, Rdn. 20; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl, VV 3100, Rdn. 45; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss v. 25.03.2003 - Az.: 3 W 7/03 -, MDR 2003, 1142, 1143).
  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 31/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10
    Eine Terminsgebühr fällt aufgrund dieser Bestimmung immer dann an, wenn ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird, und zwar unabhängig davon, ob dies im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder § 495 a ZPO geschieht oder die Parteien in einem Verfahren, in dem zunächst die mündliche Verhandlung vorgesehen war, durch Abschluss eines schriftlichen Vergleichs auf die mündliche Verhandlung verzichten (BGH, Beschluss v. 03.07.2006 - Az.: II ZB 31/05 -, NJW-RR 2006, 1507 f.; BGH, Beschluss v. 22.02.2007 - Az.: VII ZB 101/06 -, NJW-RR 2007, 1149 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Sie entsprechen den anwaltlichen Einigungsgebühren (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2011, 144: "Kosten des Vergleichs" seien im Zweifel allein die Gebühren gemäß Nr. 1000 der Anlage 1 RVG, wohingegen etwa die Terminsgebühren und die allgemeine Verfahrensgebühr zu den sonstigen "Kosten des Rechtsstreits" zählten; siehe auch BGH, Beschl. 22.2.2007 - VII ZB 101/06 - MDR 2007, 917).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10

    Höhe der Verfahrensgebühr bei Erledigung bislang nicht rechtshängiger Ansprüche

    Wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem anhängigen Verfahren zugleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit dem Ziel der Einigung verhandelt, entsteht eine 1, 2 Terminsgebühr aus dem aus den Werten der rechtshängigen und der nicht rechtshängigen Ansprüche gebildeten Gesamtwert (vgl. Leitsatz OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 640 ; siehe auch OLG Naumburg, JurBüro 2010, 644 ).
  • OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18

    Keine Verfahrensgebühr eines Rechtsanwaltes bei Mehrvergleich

    Es genügt aber, wenn der Auftrag darauf gerichtet ist, dass im Sinne des Gebührentatbestands der Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG hinsichtlich nicht rechtshängiger Ansprüche vor Gericht über eine Einigung verhandelt oder eine Einigung protokolliert oder das Zustandekommen einer Einigung festgestellt werden soll (vgl. Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, VV RVG Vorbemerkung 3 Rn. 15, 24 f., VV RVG Nr. 3101 Rn. 84; Mayer in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, VV RVG Nr. 3101 Rn. 25; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.6.2010, 2 W 59/10, NJW-RR 2011, 144, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2011 - I-2 W 59/10   

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https://dejure.org/2011,95898
OLG Düsseldorf, 29.04.2011 - I-2 W 59/10 (https://dejure.org/2011,95898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2011 - I-2 W 59/10 (https://dejure.org/2011,95898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2011 - I-2 W 59/10 (https://dejure.org/2011,95898)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2011 - 2 W 59/10
    Das ist der Fall, wenn der auftraggebenden Partei die notwendige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgemäß zu verteidigen, Beweisangriffe abzuwehren oder Beweisen des Gegners entgegen treten zu können (BGH NJW 2006, 2415).

    Es muss ferner objektiv dazu geeignet sein, die Rechtsstellung der auftraggebenden Partei tatsächlich zu unterstützen (OLG München, NJW-RR 2001, 1723) und es muss in unmittelbarer Beziehung zu dem konkreten Rechtsstreit stehen (vgl. BGH NJW 2006, 2415, 2416).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2011 - 2 W 59/10
    In Patentverletzungsstreitigkeiten kann das der Fall sein, wenn es um komplexe technische Sachverhalte geht, zu denen sachgerecht vorzutragen die Partei mangels eigener Sachkunde nicht in der Lage ist (Senat, OLG-Report 2009, 602) oder wenn ein der Partei ungünstiges Gerichts- oder gegnerisches Privatgutachten zu schwierigen technischen Fragen zu widerlegen ist (BPatG, Mitteilungen 2009, 77; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2010 - I-2 W 32/10).
  • OLG München, 11.04.2000 - 11 W 1298/00

    Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen des europäischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2011 - 2 W 59/10
    Es muss ferner objektiv dazu geeignet sein, die Rechtsstellung der auftraggebenden Partei tatsächlich zu unterstützen (OLG München, NJW-RR 2001, 1723) und es muss in unmittelbarer Beziehung zu dem konkreten Rechtsstreit stehen (vgl. BGH NJW 2006, 2415, 2416).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 2 W 9/09

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2011 - 2 W 59/10
    In Patentverletzungsstreitigkeiten kann das der Fall sein, wenn es um komplexe technische Sachverhalte geht, zu denen sachgerecht vorzutragen die Partei mangels eigener Sachkunde nicht in der Lage ist (Senat, OLG-Report 2009, 602) oder wenn ein der Partei ungünstiges Gerichts- oder gegnerisches Privatgutachten zu schwierigen technischen Fragen zu widerlegen ist (BPatG, Mitteilungen 2009, 77; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2010 - I-2 W 32/10).
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