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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05   

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https://dejure.org/2005,8209
OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05 (https://dejure.org/2005,8209)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.12.2005 - 2 W 6/05 (https://dejure.org/2005,8209)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - 2 W 6/05 (https://dejure.org/2005,8209)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für eine Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von nicht auf eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gestütztes Sondereigentum; Begründung von Sondereigentum durch das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung ...

  • Judicialis

    WEG § 43; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43; BGB § 242
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum aufgrund des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Gemeinschaftsverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der rechtlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    Soweit sachenrechtliche Änderungen betroffen sind - Überführung des auf Gemeinschaftseigentums errichteten Anbaus und der Garage in Sondereigentum sowie Tausch der Kellerräume - ist dies nur nach §§ 873 Abs. 1, 925 BGB, 4 Abs. 1 und 2 WEG durch Einigung und Eintragung möglich (BGH NJW 2003, 2165, 2166; KG FGPrax 1998, 94; BayObLG NJW-RR 1987, 329, 330; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 4 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    Dies folgt allerdings nicht bereits aus der entsprechenden Anwendung des § 17a Abs. 5 GVG, weil es das Landgericht versäumt hat, nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz Rüge der Beteiligten zu 2. über den Rechtsweg vorab zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1995, 2851).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG - sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnisses Treu und Glauben einen Anspruch auf Änderung rechtlicher Verhältnisse begründen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 3413; OLG Hamburg ZMR 1995, 170; BayObLG ZMR 1995, 41; ZMR 2001, 997; vom 7.11.2001 - 2Z BR 10/01; Z 1998, 111, 115).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    Soweit sachenrechtliche Änderungen betroffen sind - Überführung des auf Gemeinschaftseigentums errichteten Anbaus und der Garage in Sondereigentum sowie Tausch der Kellerräume - ist dies nur nach §§ 873 Abs. 1, 925 BGB, 4 Abs. 1 und 2 WEG durch Einigung und Eintragung möglich (BGH NJW 2003, 2165, 2166; KG FGPrax 1998, 94; BayObLG NJW-RR 1987, 329, 330; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 4 Rn. 2 ff.).
  • BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01

    Aufhebung des Sondereigentums nach Abstandnahme vom Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG - sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnisses Treu und Glauben einen Anspruch auf Änderung rechtlicher Verhältnisse begründen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 3413; OLG Hamburg ZMR 1995, 170; BayObLG ZMR 1995, 41; ZMR 2001, 997; vom 7.11.2001 - 2Z BR 10/01; Z 1998, 111, 115).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    Soweit sachenrechtliche Änderungen betroffen sind - Überführung des auf Gemeinschaftseigentums errichteten Anbaus und der Garage in Sondereigentum sowie Tausch der Kellerräume - ist dies nur nach §§ 873 Abs. 1, 925 BGB, 4 Abs. 1 und 2 WEG durch Einigung und Eintragung möglich (BGH NJW 2003, 2165, 2166; KG FGPrax 1998, 94; BayObLG NJW-RR 1987, 329, 330; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 4 Rn. 2 ff.).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG - sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnisses Treu und Glauben einen Anspruch auf Änderung rechtlicher Verhältnisse begründen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 3413; OLG Hamburg ZMR 1995, 170; BayObLG ZMR 1995, 41; ZMR 2001, 997; vom 7.11.2001 - 2Z BR 10/01; Z 1998, 111, 115).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 11/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zur Entscheidung über die Einräumung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
    Indessen folgt die nach allem auch noch vom Rechtsbeschwerdegericht zu überprüfende Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. BGH a.a.O.) insbesondere im Hinblick auf die geltend gemachte Einräumung des Sondereigentums entgegen der Auffassung des Amtsgerichts daraus, dass der Anspruch nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt werden kann (BayObLGZ 1998, 111, 115).
  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    Soweit ein Wohnungseigentümer den anderen auf Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen des jeweiligen Sondereigentums in Anspruch nimmt, sind nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG nämlich die Wohnungseigentumsgerichte zuständig (OLG Schleswig v. 27.12.2005 - 2 W 6/05, OLGReport Schleswig 2006, 432 [433]; v. 24.8.2005 - 2 W 32/03, ZMR 2006, 73 [74]; BayObLG v. 30.4.1998 - 2Z BR 11/98, ZMR 1998, 582 [583]; BayObLG v. 24.1.1985 - BReg …
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.01.2005 - 2 W 6/05 - 2   

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https://dejure.org/2005,14880
OLG Saarbrücken, 19.01.2005 - 2 W 6/05 - 2 (https://dejure.org/2005,14880)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.01.2005 - 2 W 6/05 - 2 (https://dejure.org/2005,14880)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 2 W 6/05 - 2 (https://dejure.org/2005,14880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Weitere Tätigkeit in der Sache als neue Angelegenheit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs nach § 13 Abs. 5 S. 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Weitere Tätigkeit in einer Sache als neue Angelegenheit; Begriff der Erledigung einer Sache

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 5 Satz 2; ; BRAGO § 16; ; BRAGO § 16 Satz 2; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 13 Abs. 5 Satz 2; BRAGO § 16 Satz 2
    Anspruch des Rechtsanwalts auf Mehrvergütung bei weiterer Tätigkeit in der Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1997 - 11 W 111/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.01.2005 - 2 W 6/05
    Maßgebend für den Begriff der "Erledigung" i.S. von § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO ist die Fälligkeit der Vergütung nach § 16 BRAGO (OLG Stuttgart, MDR 2002, 117; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    aa) Eine verbreitete Auffassung stellt für den Begriff der Erledigung im Sinne von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG (bzw. § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO) auf den Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 8 Abs. 1 RVG (bzw. § 16 BRAGO) ab und wendet § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG (bzw. § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO) auch in den Fällen zumindest entsprechend an, in denen die Fälligkeit durch dreimonatiges Ruhen eingetreten ist und seither mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind (OLG Brandenburg AGS 2009, 432 Tz. 21 f.;OLG Stuttgart, MDR 2003, 117; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 26; OLG Saarbrücken AGS 2006, 218; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 15 RVG Rdn. 97; Winkler in Mayer/Kroiß RVG 3. Aufl. § 15 Rdn. 189; Madert in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. § 15 Rdn. 103).
  • BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05

    Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits

    Entgegen einer verbreiteten Auffassung (OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Stuttgart, MDR 2003, 117 = Rpfleger 2002, 574; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 2 W 6/05-2, in juris veröffentlicht; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 15 RVG Rdn. 97; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, aaO., Rdn. 93; a. A. OLG Nürnberg, Rpfleger 2004, 378 = JurBüro 2004, 317) stellen die in § 16 Satz 2 BRAGO genannten Fälle, in denen die Vergütung des Rechtsanwalts fällig wird, ohne dass sein Auftrag erledigt wäre, keine Erledigung im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO dar.
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Rechtsprechung
   KG, 29.06.2005 - 2 W 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14650
KG, 29.06.2005 - 2 W 6/05 (https://dejure.org/2005,14650)
KG, Entscheidung vom 29.06.2005 - 2 W 6/05 (https://dejure.org/2005,14650)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 2 W 6/05 (https://dejure.org/2005,14650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines unverhältnismäßigen Kostenaufwands; Schutzzweck der Prozesswirtschaftlichkeit; Angreifbarkeit des Beschlusses einer Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter; Zumutbarkeit einer Abmahnung

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 349 Abs. 2; ; ZPO § 568 S. 1; ; AktG § 246 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse: Kostentragung durch den Kläger bei Klage ohne vorherige Abmahnung und sofortigem Anerkenntnis der beklagten GmbH?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GmbHG § 48; AktG § 246 Abs. 1; ZPO § 93
    Pflicht eines Gesellschafters zur Abmahnung vor Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2570
  • NZG 2005, 720
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 14.10.1999 - 2 W 6870/99
    Auszug aus KG, 29.06.2005 - 2 W 6/05
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1999 (2 W 6870/99, MDR 2000, 594) die Ansicht vertreten, dass sich ein Gesellschafter, der einen Gesellschafterbeschluss bekämpfen will, über die Notwendigkeit eines Prozesses regelmäßig erst dann Klarheit verschafft, wenn er den möglichen Prozessgegner die Rechtswidrigkeit dessen Tuns und die beabsichtigte Klageerhebung in einem Abmahnschreiben nochmals ausdrücklich vor Augen geführt hat.
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus KG, 29.06.2005 - 2 W 6/05
    Die zulässige sofortige Beschwerde, über die der Senat in Vollbesetzung zu entscheiden hat, weil der nach § 349 Abs. 2 ZPO entscheidende Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter im Sinne von § 568 S. 1 ZPO ist (BGHZ 156, 320 ff.), hat in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 151/03

    Pflicht der Gesellschafter zur Einräumung einer Kleinstbeteiligung

    Auszug aus KG, 29.06.2005 - 2 W 6/05
    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs hat dafür die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG - von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen - als Maßstab zu gelten (BGH Urteil vom 18. April 2005 - II ZR 151/03).
  • OLG Naumburg, 22.10.1997 - 7 W 34/97

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil;

    Auszug aus KG, 29.06.2005 - 2 W 6/05
    Hinreichenden Schutz erlangt der sich beschwert fühlende Gesellschafter, abgesehen von der gerichtlichen Gestaltung - nur durch einen neuerlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung, mit dem der beanstandete Beschluss aufgehoben oder mit dem die Abstandnahme von dessen Vollzug zugesagt wird (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 1998, 1195, 1196).
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