Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 17.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5446
OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,5446)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,5446)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,5446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Folgen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Beschwerdegericht; Nachholung des rechtlichen Gehörs im Rechtsbeschwerdeverfahren; Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 7 Abs. 1 InsO
    Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Heilungsmöglichkeiten bei fehlender Beteiligung des Beschwerdegegners in der Vorinstanz; Kostenentscheidungen als typische Begleiterscheinung bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Heilungsmöglichkeiten bei fehlender Beteiligung des Beschwerdegegners in der Vorinstanz; Kostenentscheidungen als typische Begleiterscheinung bei ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Folgen unterbliebenen rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 7 Abs. 1
    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz; keine Nachholung des unterbliebenen rechtlichen Gehörs im Rechtsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 550
  • NZI 2002, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00

    Beschwerdefähigkeit der Postsperre

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem früheren Beschluss vom 06.11.2000 (2 W 109/00, NZI 2001, 147 = Nds.…

    2001, 87 = OLG-Report 2001, 84), in dem er in Übereinstimmung mit dem OLG Zweibrücken (ZInsO 2000, 677) entschieden hat, dass Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör primär durch Gegenvorstellung gegenüber dem Beschwerdegericht geltend zu machen sind.

  • BayObLG, 24.05.2000 - 4Z BR 11/00

    Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie das Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung durch das Beschwerdegericht, das auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, weil das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, sich selbst einen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (dazu BayObLG, ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.; Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rn. 79).
  • OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00

    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Senat weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass eine Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 13 Abs. 2 InsO nicht mehr in Betracht kommt (dazu Senat, Beschl. v. 2.3.2000 - 2 W 15/00, ZIP 2000, 673; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 13 Rz. 19), sodass es auf die Frage, ob der Schuldner dem Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - aber vor Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses - eine Sicherung angeboten hat, das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers bezüglich des Insolvenzantrages in Frage stellen könnte, nicht ankommt.
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie das Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung durch das Beschwerdegericht, das auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, weil das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, sich selbst einen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (dazu BayObLG, ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.; Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rn. 79).
  • OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie das Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung durch das Beschwerdegericht, das auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, weil das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, sich selbst einen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (dazu BayObLG, ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.; Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rn. 79).
  • OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 114/01

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Eröffnungsbeschluss; Insolvenzgrund;

    Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners, mit der dieser sich aus tatsächlichen Gründen gegen die Bestätigung des Eröffnungsbeschlusses des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg vom 22. Februar 2001 wendet (siehe zum Sachverhalt auch bereits den zu diesem Insolvenzverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 18. Juni 2001 zu dem Aktenzeichen 2 W 63/01 ) ist nicht zuzulassen.
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 2 W 11/02

    Anwendung der Übergangsvorschrift des § 26 EGZPO auf die Rechtsmittel der InsO

    Diese Verfahrensfehler sind in ihrer Bedeutung vergleichbar dem Fehlen einer subsumtionsfähigen Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung des Beschwerdegerichts, das nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung zwingend zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss (Vgl. OLG Celle, NZI 2001, 550, 551; BayObLG, NZI 2000, 434; Senat, NZI 2001, 133 und 308, 310; 2000, 480 ff - alle m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12920
OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,12920)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,12920)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,12920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HWG § 10 Abs. 1; UWG § 1
    Umfang des Publikumswerbeverbots für Arzneimittel; Werbung einer Klinik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Das HWG will nach seinem Sinn und Zweck der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder Kontrolle durch den abgebenden Apotheker missbräuchlich angewandt werden könnte oder dass es dem Werbeadressaten ermöglicht würde, auf die Abgabe bestimmter Arzneimittel zu drängen (BGH GRUR 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung; 92, 873 - Pharma-Werbespot; OLG Köln WRP 93, 515, 59; vgl. auch Doepner, HWG . 2. Aufl. [2000], § 10, 9; Ring, HWO, § 10, 1).

    Die für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes danach entscheidende Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) (BGH GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 92, 871, 872 - Femovan; 83, 393, 394 - Novodigal/temagin Doepner a.a.O. § 10, 114).

  • OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91

    Vertrieb eines Taschenbuchs zur Bekämpfung von Schlafstörungen; Inverkehrbringen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Das HWG will nach seinem Sinn und Zweck der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder Kontrolle durch den abgebenden Apotheker missbräuchlich angewandt werden könnte oder dass es dem Werbeadressaten ermöglicht würde, auf die Abgabe bestimmter Arzneimittel zu drängen (BGH GRUR 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung; 92, 873 - Pharma-Werbespot; OLG Köln WRP 93, 515, 59; vgl. auch Doepner, HWG . 2. Aufl. [2000], § 10, 9; Ring, HWO, § 10, 1).

    aa) Das OLO Köln WRP 93, 515, 518/19 (m. zust. Anm. Lutz WRP 93, 520, 521; ebenso zust. Doepner a.a.O. § 10, 15) hat einen Fall, in welchem ein Verlag in einer über Apotheken vertriebenen Broschüre und in einer Taschenbuchreihe "Patienten-Broschüre", in welcher jeder Titel einer anderen Krankheit gewidmet war, auch einzelne Arzneimittel mit ihren Handelsnamen angeführt hat, § 10 Abs. 1 HWG unterstellt.

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Die für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes danach entscheidende Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) (BGH GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 92, 871, 872 - Femovan; 83, 393, 394 - Novodigal/temagin Doepner a.a.O. § 10, 114).

    Die ausdrückliche Nennung eines relevanten Arzneimittels ist grundsätzlich ein zur Absatzförderung geeignetes Mittel und führt daher stets zur Anwendbarkeit von § 10 Abs. 1 HWG (BGH GRUR 83, 393, 394 - Novodigal/ternagin; m. zust Anm. Bauer a.a.O. 395; ebenso Doepner a.a.O. 14; Scheller GRUR 91, 111, 112; Pelchen in Erbs/Kahlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 10 HWG , 4 ;. Ring a.a.O. § 10, 3; vgl. auch BGH a.a.O. 224- Pharma-Hörfunkwerbung, BGH a.a.O. 872-Femovan).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 177/90

    Femovan - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Die für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes danach entscheidende Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) (BGH GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 92, 871, 872 - Femovan; 83, 393, 394 - Novodigal/temagin Doepner a.a.O. § 10, 114).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    cc) Vor diesem Hintergrund mag Unternehmenswerbung wie hier von Kliniken über ihre Behandlungsmethoden unter namentlicher Nennung von dabei zum Einsatz kommenden verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG denkbar sein: Sie ist es auch unter Einbeziehung des weitgehenden Werbe- und Äußerungsrechtes von solchen Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftswerbung jedenfalls dann nicht, wenn das näher bezeichnete oder identifizierbare Heilmittel entweder ohne sachlichen Anlass Erwähnung findet oder übermäßig herausgestellt oder pauschal gelobt wird (vgl.: BGH GRUR 90, 373, 375 - Schönheits-Chirurgie).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Da vorliegend die Gesundheit betroffen ist, ist nach der Rechtsprechung ein Regelfall einer Geeignetheit gegeben, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen (BGH WRP 98, 1071, 1075/76 - Patientenwerbung; 98, 181, 164 = NJW 98, 818, 820 - Warentest für Arzneimittel; NJW 98, 815, 818 - Fachliche Empfehlung III).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    bb) Im vorliegenden Fall der Werbung einer Klinik für eigene Behandlungsmethoden unter Nennung von nicht von ihr hergestellten oder vertriebenen, aber von ihr eingesetzten verschreibungspflichtigen Medikamenten hat ergänzend Beachtung zu finden, dass Kliniken und Sanatorien ein durch Art. 12 GG geschütztes Werberecht zusteht und sie nicht denselben Werbebeschränkungen unterliegen wie etwa zugelassene Ärzte (BGH WRP 01, 28, 31 - dentalästhetika - BVerfG NJW 00, 2734, 2735).
  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    bb) Im vorliegenden Fall der Werbung einer Klinik für eigene Behandlungsmethoden unter Nennung von nicht von ihr hergestellten oder vertriebenen, aber von ihr eingesetzten verschreibungspflichtigen Medikamenten hat ergänzend Beachtung zu finden, dass Kliniken und Sanatorien ein durch Art. 12 GG geschütztes Werberecht zusteht und sie nicht denselben Werbebeschränkungen unterliegen wie etwa zugelassene Ärzte (BGH WRP 01, 28, 31 - dentalästhetika - BVerfG NJW 00, 2734, 2735).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZR 72/96

    Patientenwerbung - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Da vorliegend die Gesundheit betroffen ist, ist nach der Rechtsprechung ein Regelfall einer Geeignetheit gegeben, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen (BGH WRP 98, 1071, 1075/76 - Patientenwerbung; 98, 181, 164 = NJW 98, 818, 820 - Warentest für Arzneimittel; NJW 98, 815, 818 - Fachliche Empfehlung III).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Auch können Unternehmen für Wirtschaftswerbung den Schutz von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG beanspruchen (BVerfG WRP 01, 1160, 161 - Therapeutische Äquivalenz; vgl. auch OLG Köln a.a.O. 518).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

  • KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16

    Botulinumtoxin - Arzneimittelwerbung: Werbung für Schönheitsbehandlungen mit

    Das vom Kläger begehrte Verbot lässt sich auch mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht der Beklagten (vgl. OLG Stuttgart WRP 2002, 131) vereinbaren, für die in der von ihr betriebenen Privatklinik angebotenen Schönheitsbehandlungen zu werben.
  • OLG Köln, 14.10.2002 - 6 W 102/02

    Widerrechtlichkeit des Vorwurfs wahrheitswidrigen Vortrages gegenüber einem

    Denn die Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 19.09.2001 (1 KfH O 205/01) ist in der Tat durch das Oberlandsgericht Stuttgart (Beschluss vom 17.10.2001 - 2 W 63/01 -) abgeändert worden und "besteht nicht mehr".
  • LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für

    Die Möglichkeit, dass der Name eines Arzneimittels im Rahmen einer Aufzählung mehrerer Präparate leicht "überlesen" werden kann, ändert nichts am Vorliegen einer Absatzwerbung (BGH GRUR 1999, 1128 [BGH 03.12.1998 - I ZR 119/96] - Hormonpräparate; OLG Hamm, WRP 2003, 543 [OLG Hamm 28.11.2002 - 4 U 129/02] ; OLG Stuttgart, WRP 2002, 131; LG Berlin WRP 2003, 125).
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