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   OLG Braunschweig, 13.12.2016 - 2 W 67/16   

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https://dejure.org/2016,48707
OLG Braunschweig, 13.12.2016 - 2 W 67/16 (https://dejure.org/2016,48707)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.12.2016 - 2 W 67/16 (https://dejure.org/2016,48707)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 2 W 67/16 (https://dejure.org/2016,48707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Tragung der Kosten der Zustellung der Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis durch den Vollstreckungsgläubiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung der Kosten der Zustellung der Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis durch den Vollstreckungsgläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsvollzieherkosten: Kostenlast des Vollstreckungsgläubigers für die Zustellung einer Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis

  • rechtsportal.de

    Tragung der Kosten der Zustellung der Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis durch den Vollstreckungsgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14

    Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.12.2016 - 2 W 67/16
    Die Eintragung erfolgt damit von Amts wegen als amtliche Folgemaßnahme aufgrund einer begonnenen oder durchgeführten Zwangsvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2015, Az. I ZB 107/14, Rn. 22 mit weiteren Nachweisen, zit. n. juris).
  • OLG Köln, 25.01.2017 - 17 W 223/16

    Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der Anordnung der Eintragung

    Die weitere Beschwerde hat jedoch aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie unter Bezugnahme auf die - überwiegend umfangreich begründeten - Beschlüsse des OLG Karlsruhe vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 - (DGVZ 2015, 208 ff.), des OLG Koblenz vom 19. Januar 2016 - 14 W 813/15 -, des OLG Frankfurt vom 10. Februar 2016 - 14 W 1/16 - (DGVZ 2016, 82 ff.), des OLG Dresden vom 3. März 2016 - 3 W 22/16 -, des OLG Saarbrücken vom 26. April 2016 - 5 W 22/16 - (BeckRS 2016, 17903), des OLG Stuttgart vom 16. Juni 2016 - 8 W 189/16 - (DGVZ 2016, 182 f. - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 8 W 480/14 -, DGVZ 2015, 91 f.), des OLG Celle vom 22. August 2016 - 2 W 184/16 -, des OLG München vom 20. September 2016 - 11 W 1496/16 -, des OLG Zweibrücken vom 12. Dezember 2016 - 6 W 66/16 - und des OLG Braunschweig vom 13. Dezember 2016 - 2 W 67/16 -keinen Erfolg.
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