Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 17.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.09.2000 - 2 W 69/00   

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https://dejure.org/2000,3022
OLG Celle, 07.09.2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,3022)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.09.2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,3022)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. September 2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,3022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Öffentliche Bekanntmachung des als unzulässig verworfenen Einstellungsantrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 212 InsO; § 7 Abs. 1 InsO; § 214 InsO
    Unzulässigkeit eines Antrages auf Einstellung des Insolvenzverfahrens ohne öffentliche Bekanntmachung ; Möglichkeit der Erzwingung von Auskünften über die Höhe der Verbindlichkeiten vom Verwalter; Glaubhaftmachung der nachhaltigen Beseitigung aller Insolvenzgründe für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Einstellung des Insolvenzverfahrens ohne öffentliche Bekanntmachung ; Möglichkeit der Erzwingung von Auskünften über die Höhe der Verbindlichkeiten vom Verwalter; Glaubhaftmachung der nachhaltigen Beseitigung aller Insolvenzgründe für ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Antrag auf Verfahrenseinstellung nach 212 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 212 § 214 Abs. 1 Satz 1
    Voraussetzungen der Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes; Darlegungslast des Schuldners über die Beseitigung aller Insolvenzgründe; Zweck der öffentlichen Bekanntmachung des Einstellungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1943
  • NZI 2001, 28
  • NZI 2001, 31
  • NZI 2001, 50
  • Rpfleger 2000, 561
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Hamburg, 26.04.2006 - 67c IN 312/05

    Zum Insolvenzeinstellungsantrag der Komplementärin der Schuldnerin nach

    Zu diesem Aufgabenbereich gehört der hier streitgegenständliche Antrag nicht, denn er zielt auf die Fortsetzung (dazu: OLG Celle, ZInsO 2000, 558 als Antragsziel des Antrages gem. § 212 InsO) der aufgelösten Gesellschaft und der hiesigen Gemeinschuldnerin (Erklärung des Vorstandes der Komplementärin und Geschäftsführers der D. A. AG, ... , gem. FAZ v. 9.3.2006).

    Zwar sind die ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Gemeinschuldnerin antragsbefugt (offengelassen von OLG Celle, ZInsO 2000, 558), da sie durch die Eröffnung nicht vollends aus dem Amt verdrängt werden, jedoch nur, wenn sie gemeinsam handeln (KP-Pape, aaO, § 212 Rz. 3).

    Die Einstellungsgründe gem. § 212 InsO sind vom Antragsteller in der Weise glaubhaft zu machen, daß er konkret darzulegen hat, daß sämtliche in Betracht kommenden Insolvenzgründe einschließlich der drohenden Zahlungsunfähigkeit ausgeschlossen sind (OLG Celle ZInsO 2000, 558 = ZIP 2000, 1943; OLG Dresden DZWIR 2004, 476).

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von

    Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird (BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216; v. 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517; OLG Celle ZInsO 2000, 558, 559; LG Göttingen NZI 2008, 751, 752).
  • OLG Köln, 25.07.2001 - 2 W 139/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer insolvenzrechtlichen sofortigen weiteren

    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; Senat Beschluss vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluss vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluss vom 6. September 2000, 2 W 184/00; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2001, 2 W 228/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • OLG Köln, 22.01.2001 - 2 W 6/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; Senat Beschluß vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluß vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluß vom 6. September 2000, 2 W 184/00; Senat, Beschluß vom 5. Januar 2001, 2 W 228/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • OLG Köln, 03.08.2001 - 2 W 136/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; Senat Beschluss vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluss vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluss vom 6. September 2000, 2 W 184/00; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2001, 2 W 228/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • OLG Köln, 13.10.2000 - 2 W 199/00
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat Beschluß vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluß vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluß vom 6. September 2000, 2 W 184/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • LG München I, 14.08.2001 - 14 T 22947/00

    Zulässigkeit des Antrags auf Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall

    Nach der Entscheidung des OLG Celle vom 07.09.2000 - 2 W 69/00 - (vgl. ZInsO 2000, 558 ) ist Voraussetzung für die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO die Glaubhaftmachung der nachhaltige Beseitigung aller Insolvenzgründe, bei der insbesondere auch ausgeschlossen sein muss, dass auf absehbare Zeit nach Einstellung des Insolvenzverfahrens ein neues Verfahren wegen des Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit in Betracht kommt.
  • LG München I, 14.08.2001 - 14 T 22 947/00

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Nach der Entscheidung des OLG Celle v. 7.9.2000 - 2 W 69/00 - (vgl. ZInsO 2000, 558 ) ist Voraussetzung für die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO die Glaubhaftmachung der nachhaltigen Beseitigung aller Insolvenzgründe, bei der insbesondere auch ausgeschlossen sein muss, dass auf absehbare Zeit nach Einstellung des Insolvenzverfahrens ein neues Verfahren wegen des Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.05.2000 - 2 W 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8749
OLG Schleswig, 17.05.2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,8749)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.05.2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,8749)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,8749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsjahr; Änderung des Geschäftsjahres; Rückwirkender Beschluss; Aktiengesellschaft

  • Judicialis

    HGB §§ 316 ff; ; AktG § 179; ; AktG § 181

  • rechtsportal.de

    AktG §§ 179 181; HGB §§ 316 ff.
    Rückwirkende Änderung der Satzung einer AG hinsichtlich des Geschäftsjahres

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1425
  • BB 2000, 1488
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.03.1999 - 20 W 94/99

    Unzulässigkeit der Änderung des Geschäftsjahrs einer GmbH nach Ablauf des

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2000 - 2 W 69/00
    Die Frage, ob sich ein Satzungsänderungsbeschluß selbst rückwirkende Kraft beilegen, d. h. ein vor dem Eintragungsdatum liegendes Wirksamkeitsdatum bestimmen kann, wird von den Gerichten (sh. nur KG DR 1942, 735; OLG Frankfurt GmbHR 1999, 484; OLG Karlsruhe Rpfleger 1975, 178; LG Mühlhausen GmbHR 1997, 313; BFH GmbHR 1997, 670 f)) und der herrschenden Ansicht im juristischen Schrifttum (vgl. Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kapitalgesellschaften, DB 1999, 2149, 2150 re. Sp. mwN.) verneint.
  • BFH, 18.09.1996 - I B 31/96

    Beteiligung eines Organträgers an der Organgesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2000 - 2 W 69/00
    Die Frage, ob sich ein Satzungsänderungsbeschluß selbst rückwirkende Kraft beilegen, d. h. ein vor dem Eintragungsdatum liegendes Wirksamkeitsdatum bestimmen kann, wird von den Gerichten (sh. nur KG DR 1942, 735; OLG Frankfurt GmbHR 1999, 484; OLG Karlsruhe Rpfleger 1975, 178; LG Mühlhausen GmbHR 1997, 313; BFH GmbHR 1997, 670 f)) und der herrschenden Ansicht im juristischen Schrifttum (vgl. Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kapitalgesellschaften, DB 1999, 2149, 2150 re. Sp. mwN.) verneint.
  • BGH, 14.10.2014 - II ZB 20/13

    Handelsregistersache: Befugnis des Insolvenzverwalters für eine GmbH zur Änderung

    Für den Fall einer Veränderung des Geschäftsjahrs durch Satzungsänderung ist anerkannt, dass die dafür nach § 54 Abs. 3 GmbHG erforderliche Handelsregistereintragung konstitutiv ist, also nur ex nunc wirkt (BFH, GmbHR 1997, 670 f.; OLG Schleswig, AG 2001, 149; OLG Frankfurt am Main, GmbHR 1999, 484; Scholz/Priester, GmbHG, 11. Aufl., § 53 Rn. 187 mwN; a.A. für den Fall, dass die Änderung des Geschäftsjahrs rechtzeitig angemeldet, aber erst nach Ablauf des Geschäftsjahrs eingetragen worden ist: LG Frankfurt am Main, GmbHR 1978, 112 f.; LG Berlin, Rpfleger 1978, 143; Wachter, GmbHR 2014, 596).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 20 W 340/12

    Rückwirkende Eintragung einer Geschäftsjahresänderung

    Danach entspricht es der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, sei es zur Gesellschaftsvertrags- oder aber zur Satzungsänderung, dass die Eintragung einer Geschäftsjahresänderung keine rückwirkende Kraft entfalten kann (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 18.09.1996, Az. I B 31/96, FG Nürnberg, Urteil vom 06.10.1998, Az. I 243/96, OLG Schleswig, Beschluss vom 17.05.2000, Az. 2 W 69/00, jeweils zitiert nach juris; LG Mülhausen, Urteil vom 28.11.1996, Az. 2 HKO 3170/96, GmbHR 1997, 313 f.; LG Essen, Beschluss vom 03.07.2002, Az. 42 T 4/02, GmbHR 2002, 1032; OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2006, Az. 15 W 279/06, zitiert nach juris, zu § 71 BGB; Beschluss des erkennenden Senats vom 09.03.1999, Az. 20 W 94/99 (Unwirksamkeit jedenfalls dann, wenn das gebildete Rumpfgeschäftsjahr im Zeitpunkt der Beschlussfassung und Anmeldung bereits abgelaufen ist); Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 20. Aufl. 2013, § 53, Rn. 65; Priester/Veil in Scholz, GmbH-Gesetz, 10. Aufl., 2010, § 53, Rn. 187; Stein, in Münchner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., 2011, § 181, Rn. 77, m.w.N.; Hüffer, Aktiengesetz, 10. Aufl., 2012, § 179, Rn. 27 f.; Seibt in Schmidt/Lutter, AktG, 2008, § 179, Rn. 41 f. Zöllner, in Kölner Kommentar zum AktG, 2. Auflage, § 179, Rn. 206 f.; Wiedemann, in Großkommentar AktG, § 179, Rn. 163 f., Stand 01.09.1994; Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Aktiengesetz, § 181, Rn. 73 ff., Stand 12/1988; Zilias, "Rückwirkende Satzungsänderungen bei Kapitalgesellschaften?", JZ 1959, 50 ff; a.A .
  • OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06

    Frühester Wirksamkeitszeitpunkt einer Satzungsänderung

    Solange sie nicht erfolgt ist, hat sie im Innenverhältnis zu den Mitgliedern wie im Außenverhältnis zu Dritten keine Wirkung (BGH 23, 122; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1425; Staudinger/Habermann, BGB, Aufl. 2005, § 71 Rn. 1; RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 71 Rn. 1; MünchKomm/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 71 Rn. 1 und 4; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 71 Rn. 1; Erman/Westermann, 11. Aufl., § 71 Rn. 1; Burhoff, Vereinsrecht, 6. Aufl., Rn. 127).
  • FG Sachsen, 16.07.2008 - 1 K 1769/05

    Zahlung einer Abfindung an einen beherrschenden Gesellschafter einer GmbH als

    Denn zumindest für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist davon auszugehen, dass die Schutzvorschriften des § 622 BGB keine Anwendung finden, da dessen Anstellungsvertrag ohnehin nicht gegen seinen Willen gekündigt werden kann (vgl. Bundesarbeitsgericht - BAG - vom 8. Mai 2007 9 AZR 777/06, BB 2007, 2298; OLG Düsseldorf vom 14. April 2000 16 U 106/99, DStZ 2000, 839).
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