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   OLG Bremen, 12.09.2003 - 2 W 69/03   

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https://dejure.org/2003,12680
OLG Bremen, 12.09.2003 - 2 W 69/03 (https://dejure.org/2003,12680)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.09.2003 - 2 W 69/03 (https://dejure.org/2003,12680)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. September 2003 - 2 W 69/03 (https://dejure.org/2003,12680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung des selbstständigen Beweisverfahrens; Fehlen einer Kostenentscheidung bezüglich der Zurückweisung

  • Judicialis

    ZPO § 321 Abs. 2; ; ZPO § 490 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 § 490 Abs. 1 § 321 Abs. 2
    Verfahren bei Fehlen einer Kostenentscheidung des die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens ablehnenden Beschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 9 W 34/00

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Zurückweisung des Antrags als

    Auszug aus OLG Bremen, 12.09.2003 - 2 W 69/03
    Wie bereits das OLG Karlsruhe (MDR 2000, 975 f.) ausgeführt hat, besteht kein sachlicher Grund, dem mit einem unzulässigen Verfahren überzogenen Gegner eine Kostenentscheidung analog § 91 Abs. 1 ZPO zu versagen.
  • OLG Nürnberg, 03.11.2021 - 8 W 3833/21

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung eines unzulässigen Antrags auf Einleitung

    Daher wäre die Kostenentscheidung analog § 321 Abs. 1 ZPO auf Antrag nachzuholen und der Beschluss vom 09.02.2021 entsprechend zu ergänzen gewesen (vgl. OLG Bremen, BeckRS 2003, 30327990; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1676).
  • OLG Naumburg, 26.05.2010 - 1 W 27/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Zurückweisung des

    Ist § 321 ZPO vorliegend grundsätzlich anwendbar, so gilt dies auch für die Frist aus § 321 Abs. 2 ZPO (HansOLG Bremen, Beschluss vom 12.9.2003 - 2 W 69/03 - [z.B. OLGR 2003, 491]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 13.01.2016 - 3 W 121/15

    Ergänzung eines selbständigen Beweisverfahrensbeschlusses mit Kostenentscheidung

    Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, dass dem mit einem unzulässigen Verfahren überzogenen Gegner eine Kostenentscheidung analog § 91 ZPO zu versagen wäre (OLG Naumburg, JurBüro 2011, S. 33; OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2003, Az.: 2 W 69/03; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, S. 767; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 91 Rnr. 25).
  • OVG Saarland, 09.05.2007 - 2 B 191/07

    Abschiebung und Schutzmaßnahmen gegen Selbsttötungsgefahr

    Soweit die Antragstellerin vorträgt, dass "eine wesentliche Gefahr für den Gesundheitszustand eintritt bzw. auch unmittelbar vor der Abschiebung gegeben ist", kann die damit wohl angesprochene Gefahr, dass sie nach Kenntnisnahme von der vorliegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Zeit bis zum Beginn der Abschiebung einen Suizidversuch unternimmt, bewältigt werden, wenn ihre Prozessbevollmächtigte, die nicht nur Interessenvertreterin, sondern auch Organ der Rechtspflege ist, ihr die Entscheidung des Senats in einer Weise - etwa unter Hinzuziehung ärztlichen Beistandes - übermittelt, die diesem Gefährdungstatbestand Rechnung trägt (Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.10.2003 - 2 W 5/03 - und vom 13.11.2003 - 2 W 69/03 -), und ggf. zusammen mit dem Ehemann der Antragstellerin für weitere Betreuung sorgt.
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