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   OLG Bremen, 05.09.2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05   

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https://dejure.org/2005,22682
OLG Bremen, 05.09.2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05 (https://dejure.org/2005,22682)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.09.2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05 (https://dejure.org/2005,22682)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. September 2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05 (https://dejure.org/2005,22682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Tatsächlich geleistete Zahlungen als zu berücksichtigende Belastungen; Berechnung des einzusetzenden Einkommens; Wohnkosten und weitere Verbindlichkeiten als Belastungen; Absetzbarkeit der Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Koblenz, 03.01.2001 - 6 T 134/00

    Abzugsfähigkeit von Kosten für Unterkunft und Heizung

    Auszug aus OLG Bremen, 05.09.2005 - 2 W 70/05
    Wird ein die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss mit der Begründung angegriffen, die Vorinstanz habe zu Unrecht angenommen, der Antragsteller könne die anfallenden Kosten mittels dreier Monatsraten begleichen, weil unberücksichtigt geblieben sei, dass der Antragsteller die von ihm nach dem Mietvertrag zu entrichtenden Mieten nicht zahle, so ist diesem Angriff der Erfolg zu versagen, weil es im Rahmen der nach § 115 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 3 ZPO zu berücksichtigenden Belastungen nur auf tatsächlich geleistete Zahlungen ankommt (wie LG Koblenz FamRZ 2001, 1153/1154 und Zöller-Philippi, § 115 Rand-Nr. 37).

    Damit liegt ein Fall vor, der im Ergebnis demjenigen vergleichbar ist, den das LG Koblenz mit seinem Beschluss vom 3. Januar 2001 - 6 T 134/00 - FamRZ 2001, 1153/1154, zu stimmend zitiert von Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, § 115 Rand-Nr. 37, entschieden hat: Auch hier wohnt der Beklagte, wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss richtig erkannt hat, faktisch mietfrei.

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