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   OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10   

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https://dejure.org/2010,3533
OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10 (https://dejure.org/2010,3533)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.2010 - 2 W 79/10 (https://dejure.org/2010,3533)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 2010 - 2 W 79/10 (https://dejure.org/2010,3533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Altfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104; RVG § 15a; RVG § 60
    Anwendbarkeit des § 15a RVG in Altfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 15a RVG gilt auch für Altfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10
    Der Senat hält jedoch an seiner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. AGS 2009, 540, 542 f.) vertretenen Rechtsauffassung, dass § 15 a RVG auf "Altfälle" nicht anzuwenden sei, nicht mehr fest, nachdem sich der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit dem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Dezember 2009 (XII ZB 175/07; AGS 2010, 54= ZIP 2010, 153) der Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (ZIP 2009, 1927) angeschlossen hat, wonach § 15 a RVG lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit der Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klargestellt habe, dass sich die Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten und damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht auswirke.
  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10
    Der Senat hält jedoch an seiner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. AGS 2009, 540, 542 f.) vertretenen Rechtsauffassung, dass § 15 a RVG auf "Altfälle" nicht anzuwenden sei, nicht mehr fest, nachdem sich der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit dem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Dezember 2009 (XII ZB 175/07; AGS 2010, 54= ZIP 2010, 153) der Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (ZIP 2009, 1927) angeschlossen hat, wonach § 15 a RVG lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit der Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klargestellt habe, dass sich die Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten und damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht auswirke.
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 82/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10
    Mit Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 82/08 - hat sich zuletzt auch der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs des Rechtsprechung des XII. Zivilsenats ausdrücklich angeschlossen.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10
    Der Senat hält jedoch an seiner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. AGS 2009, 540, 542 f.) vertretenen Rechtsauffassung, dass § 15 a RVG auf "Altfälle" nicht anzuwenden sei, nicht mehr fest, nachdem sich der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit dem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Dezember 2009 (XII ZB 175/07; AGS 2010, 54= ZIP 2010, 153) der Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (ZIP 2009, 1927) angeschlossen hat, wonach § 15 a RVG lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit der Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klargestellt habe, dass sich die Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten und damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht auswirke.
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2010 - 2 W 79/10
    An dieser Rechtsauffassung hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auch in einem weiteren, die Anfechtung einer Entscheidung des Senats betreffenden Beschluss vom 3. Februar 2010 (XII ZB 177/09) festgehalten.
  • OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Der Senat hat deshalb mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH (a. a. O.) mit Beschluss vom 6. April 2010 - 2 W 79/10 - (NdsRpfl 2010, 332) entschieden, dass er an seiner früheren abweichenden Rechtsprechung nicht mehr festhält.
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

    Dem sind die Obergerichte überwiegend gefolgt (vgl. etwa: OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.02.2010 - 6 W 17/10 -, Nds. Rpfl. 9/2010, 332; OLG Celle, Beschl. v. 06.04.2010 - 2 W 79/10 -, a. a. O.).
  • KG, 30.07.2010 - 2 W 102/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

    Soweit sich der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 und vom 3. Februar 2010 (vgl. - XII ZB 175/07 - und - XII ZB 177/09 - ) sowie zuletzt auch der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 82/08 - ) und der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 38/10 -) der Rechtsprechung des dortigen 2. Zivilsenats angeschlossen und der 12. Zivilsenat dabei auch auf die entgegenstehende oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung einschließlich der des erkennenden Senats hingewiesen hat, hält der Senat auch unter dem Eindruck dieser Entscheidung an seiner Rechtsauffassung fest (anders jetzt: OLG Celle, Beschluss vom 6. April 2010 - 2 W 79/10 - ).
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