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   OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08   

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https://dejure.org/2008,11861
OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08 (https://dejure.org/2008,11861)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.01.2008 - 2 W 8/08 (https://dejure.org/2008,11861)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 2 W 8/08 (https://dejure.org/2008,11861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 RVG; Vorb. 3 Abs. 4 Nr. 2300 VV RVG; Vorb. 3 Abs. 4 Nr. 3100 VV RVG; § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Berücksichtigung der teilweisen Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf eine im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anrechnung nur bei im Hauptverfahren oder anderweitig titulierter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der teilweisen Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf eine im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anrechnung nur bei im Hauptverfahren oder anderweitig titulierter ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO §§ 103 ff; ; RVG-VV Vorb. 3 Abs. 4 Nr. 2300; ; RVG-VV Vorb. 3 Abs. 4 Nr. 3100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Anrechnung - Geschäftsgebühr:

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 86/06) sei die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG um die hälftige Geschäftsgebühr zu reduzieren.

    Die tragenden Gründe der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (AGS 2007, 283), 14. März 2007 (AGS 2007, 289) und 11. Juli 2007 (AGS 2008, 41) stehen der vom Senat vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • OLG Hamm, 27.09.2007 - 23 W 182/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Der Senat tritt insoweit der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. KG AGS 2007, 349; OLG München AGS 2007, 495; OLG Koblenz AGS 2007, 642; OLG Rostock AGS 2008, 46; OLG Hamm AGS 2008, 47; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG Schleswig AGS 2008, 42 OLG Stuttgart AGS 2008 43, zum Meinungsstand zuletzt auch Hansens, AGS 2008, 1).

    Auch wenn in der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die auch vom Senat vertretene Auffassung geteilt wird, lehnen andere Oberlandesgerichte diese Rechtsprechung ab (vgl. OLG Hamburg AGS 2008, 47; OLG Nürnberg AGS 2008, 49; OLG Frankfurt AGS 2007, 477; OLG Oldenburg AGS 2008, 50) und wird auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte überwiegend die gegenteilige Ansicht vertreten.

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei vorherigem Anfallen einer Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Der Senat tritt insoweit der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. KG AGS 2007, 349; OLG München AGS 2007, 495; OLG Koblenz AGS 2007, 642; OLG Rostock AGS 2008, 46; OLG Hamm AGS 2008, 47; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG Schleswig AGS 2008, 42 OLG Stuttgart AGS 2008 43, zum Meinungsstand zuletzt auch Hansens, AGS 2008, 1).
  • BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05

    Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Die für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts angefallene Geschäftsgebühr gehört dagegen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn sie nicht unmittelbar dessen Vorbereitung dient, sondern der außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit (vgl. BGH NJW 2006, 2560. NJW-RR 2006, 501).
  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2006 - 8 KO 11/06

    Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Der Senat tritt insoweit der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. KG AGS 2007, 349; OLG München AGS 2007, 495; OLG Koblenz AGS 2007, 642; OLG Rostock AGS 2008, 46; OLG Hamm AGS 2008, 47; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG Schleswig AGS 2008, 42 OLG Stuttgart AGS 2008 43, zum Meinungsstand zuletzt auch Hansens, AGS 2008, 1).
  • OLG Schleswig, 26.10.2007 - 9 W 114/07
    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Der Senat tritt insoweit der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. KG AGS 2007, 349; OLG München AGS 2007, 495; OLG Koblenz AGS 2007, 642; OLG Rostock AGS 2008, 46; OLG Hamm AGS 2008, 47; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG Schleswig AGS 2008, 42 OLG Stuttgart AGS 2008 43, zum Meinungsstand zuletzt auch Hansens, AGS 2008, 1).
  • OLG Rostock, 11.10.2007 - 10 WF 184/07

    Kostenfestsetzung: Anrechnung einer nicht eingeklagten Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Der Senat tritt insoweit der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. KG AGS 2007, 349; OLG München AGS 2007, 495; OLG Koblenz AGS 2007, 642; OLG Rostock AGS 2008, 46; OLG Hamm AGS 2008, 47; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG Schleswig AGS 2008, 42 OLG Stuttgart AGS 2008 43, zum Meinungsstand zuletzt auch Hansens, AGS 2008, 1).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Die für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts angefallene Geschäftsgebühr gehört dagegen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn sie nicht unmittelbar dessen Vorbereitung dient, sondern der außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit (vgl. BGH NJW 2006, 2560. NJW-RR 2006, 501).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 8 W 442/07

    Kostenfestsetzung: Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Der Senat tritt insoweit der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. KG AGS 2007, 349; OLG München AGS 2007, 495; OLG Koblenz AGS 2007, 642; OLG Rostock AGS 2008, 46; OLG Hamm AGS 2008, 47; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG Schleswig AGS 2008, 42 OLG Stuttgart AGS 2008 43, zum Meinungsstand zuletzt auch Hansens, AGS 2008, 1).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
    Die tragenden Gründe der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (AGS 2007, 283), 14. März 2007 (AGS 2007, 289) und 11. Juli 2007 (AGS 2008, 41) stehen der vom Senat vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

  • OLG München, 30.08.2007 - 11 W 1779/07
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 W 83/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

  • OLG Nürnberg, 10.10.2007 - 3 W 1748/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der vorgerichtlich wegen desselben

  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

  • OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08

    Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Titulierung der

    Der Senat schließt sich der zuletzt dargestellten Auffassung an, wonach eine Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich ausscheidet und nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. etwa jeweils in juris : OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2008, 2 W 08/08. OLG München RPflG 2007, 686 f - juris) .
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