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   OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07   

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OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwürdigkeit des Interesses eines Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs bei zwangsweiser Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung; Umfang der Überprüfung der Unterbringung auf einen entsprechenden ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Problempaket

  • Judicialis

    GG Art. 19; ; PsychKG-SH § 7; ; BGB § 1896 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19; PsychKG -SH § 7; BGB § 1896 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Unterbringung - Vorsorgevollmacht - Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu zivilrechtlicher Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 380
  • FamRZ 2008, 718 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06

    (Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Eine Entscheidung des Betreuers im Rahmen seines Aufgabenkreises und bei Vorliegen etwaiger gerichtlicher Genehmigungen wird nicht deshalb rechtswidrig, weil möglicherweise eine derartige gewillkürte Vertretungsbefugnis Dritter besteht (OLGR München 2006, 191).

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem von dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen mehrfach zitierten Beschluss vom 07.10.1981 (2 BvR 1194/80) ausgeführt, dass das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 GG der Unterbringung eines psychisch kranken Menschen nicht entgegen steht, die ausschließlich den Zweck verfolgt, den psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, wenn er für sich gefährlich oder ohne Anstaltspflege der Gefahr ernster Gesundheitsschädigung ausgesetzt ist.

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 302; OLGR München 2005, 792; OLGR München 2005, 885).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Anordnung der Unterbringung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (OLGR München 2005, 792; OLGR München 2005, 885).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Verbietet ein Betroffener ausdrücklich die Verabreichung von Medikamenten in einer bestimmten Form oder untersagt er eine besondere Art der Behandlung, ist die Vertretungsmacht der Bevollmächtigten insofern eingeschränkt; die nur in eingeschränktem Umfang erteilte Vollmacht ist "als nicht gleichwertig mit den Handlungsbefugnissen eines Betreuers" anzusehen (vgl. KGR Berlin 2006, 359).

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Deshalb muss stets die Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes geprüft werden (BayObLGZ 1980, 23).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Der Rechtsbeschwerdeführer muss nach Kenntniserlangung von den ihm zunächst vorbehaltenen Umständen, darlegen, was er bei Gewährung rechtlichen Gehörs in der Vorinstanz vorgetragen hätte (BayObLGZ 1990, 177; BayObLGR 2004, 352 - IURIS Volltext).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01

    Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (Senat a.a.O.; BayObLG FamRZ 2002, 909).
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

  • OLG München, 08.07.2004 - 1 U 3882/03

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher

  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

  • OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00

    Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage -

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • AG Münster, 03.01.2022 - 27 XVII 1433/21
    Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn die Vollmacht mit dem Ziel erteilt wurde, jede ärztliche Behandlung einer psychischen Erkrankung und eine eventuelle zivilrechtliche Unterbringung zu verhindern und der Bevollmächtigte den geäußerten Willen des Betroffenen ohne Rücksicht auf dessen fehlende Einsichtsfähigkeit und eine konkrete Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über an seinem Wohl auszurichtende Maßnahmen stellt (KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2006, AZ 1 W 448/04); Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.07.2007, AZ 2 W 93/07).
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OLG Celle, 15.10.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,8244)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,8244)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,8244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs; Eingehen eines Beklagten auf weitergehende Verpflichtungen als mit dem ursprünglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geltend gemachten Anspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entstehen einer Einigungsgebühr für einen gerichtlichen Vergleich im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Eingehen weiterer Verpflichtungen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs durch einen Verfügungsbeklagten; Anspruch auf die Unterlassung ...

  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Einigungsgebühr für einen gerichtlichen Vergleich im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Eingehen weiterer Verpflichtungen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs durch einen Verfügungsbeklagten; Anspruch auf die Unterlassung ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 1000; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000; BGB § 779
    Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 RVG -VV bei weitergehender Verpflichtung des Verfügungsbeklagten im gerichtlichen Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 713
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 2 W 93/07
    Nr. 1000 Abs. 1 VVRVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Die Einigungsgebühr entsteht mithin grundsätzlich bei jeder Absprache über ein Verfahren, wobei es im Gegensatz zum alten Recht nicht mehr eines Vergleichs i. S. von § 779 BGB bedarf, d. h. ein gegenseitiges Nachgeben ist - worauf die Rechtspflegerin des Landgerichts zutreffend hingewiesen hat - nicht mehr erforderlich (vgl. BGH AGS 2007, 57 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5; BGH AGS 2007, 366 f., zitiert nach JURIS Rdz. 6).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 2 W 93/07
    Nr. 1000 Abs. 1 VVRVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Die Einigungsgebühr entsteht mithin grundsätzlich bei jeder Absprache über ein Verfahren, wobei es im Gegensatz zum alten Recht nicht mehr eines Vergleichs i. S. von § 779 BGB bedarf, d. h. ein gegenseitiges Nachgeben ist - worauf die Rechtspflegerin des Landgerichts zutreffend hingewiesen hat - nicht mehr erforderlich (vgl. BGH AGS 2007, 57 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5; BGH AGS 2007, 366 f., zitiert nach JURIS Rdz. 6).
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