Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15436
BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11 (https://dejure.org/2012,15436)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2012 - 2 WD 14.11 (https://dejure.org/2012,15436)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 2 WD 14.11 (https://dejure.org/2012,15436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,15436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 1 Nr 5 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 17 Abs 2 S 2 SG, § 184b Abs 1 Nr 2 StGB
    Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Entfernung aus dem Dienst

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst bei Abspeichern von mehr als 3 000 Filmdateien und Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Computer; "Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr" als ...

  • rewis.io

    Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Entfernung aus dem Dienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst bei Abspeichern von mehr als 3 000 Filmdateien und Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Computer; "Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr" als ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst bei Abspeichern von mehr als 3 000 Filmdateien und Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Computer; "Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr" als ...

  • datenbank.nwb.de

    Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Entfernung aus dem Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 615
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Die guten Leistungen des Soldaten vor dem Dienstvergehen und seine Nachbewährung während des anhängigen Disziplinarverfahrens lassen die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht unangemessen werden: Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N. und vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 40), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können.

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - jeweils juris und jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften an andere (§ 184b Abs. 2 StGB) - also ein Verbreiten - hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. Urteile vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff., vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 23 - Rn. 42 ff., vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 26 und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).

    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - juris Rn. 20 - NZWehrr 2007, 28 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - jeweils juris und jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (Urteile vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Rn. 43 und vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 15).

    Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften an andere (§ 184b Abs. 2 StGB) - also ein Verbreiten - hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. Urteile vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff., vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 23 - Rn. 42 ff., vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 26 und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 WD 41.09

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens durch

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (Urteile vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Rn. 43 und vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 15).

    Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften an andere (§ 184b Abs. 2 StGB) - also ein Verbreiten - hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. Urteile vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff., vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 23 - Rn. 42 ff., vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 26 und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften an andere (§ 184b Abs. 2 StGB) - also ein Verbreiten - hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. Urteile vom 11. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 35.02 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ff., vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 23 - Rn. 42 ff., vom 23. September 2010 - BVerwG 2 WD 41.09 - Rn. 26 und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).

    Hinzu kommt noch, dass auch der hohen Zahl gespeicherter kinderpornografischer Dateien Rechnung zu tragen ist (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - juris Rn. 42

  • BVerwG, 21.09.2004 - 2 WD 11.04

    Unterhaltsbeitrag; Nicht-Würdigkeit.

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Dies kommt insbesondere in Fällen besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dann in Betracht, wenn das Gesamtverhalten des (früheren) Soldaten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und dass es bei ihm bereits seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß an Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (vgl. Urteile vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 = DÖV 2005, 345 = ZBR 2005, 211 m.w.N. und vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1).
  • BVerwG, 27.10.2005 - 2 WD 4.05

    Unterhaltsbeitrag; Unwürdigkeit; Aberkennung des Ruhegehalts.

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Dies kommt insbesondere in Fällen besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dann in Betracht, wenn das Gesamtverhalten des (früheren) Soldaten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und dass es bei ihm bereits seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß an Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (vgl. Urteile vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 = DÖV 2005, 345 = ZBR 2005, 211 m.w.N. und vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - juris Rn. 20 - NZWehrr 2007, 28 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11
    Die guten Leistungen des Soldaten vor dem Dienstvergehen und seine Nachbewährung während des anhängigen Disziplinarverfahrens lassen die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht unangemessen werden: Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N. und vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 40), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 33.09

    Zweck des Wehrdisziplinarrechts zur Bereitstellung einer Bemessungsgrundlage für

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Hintergrund ist, dass das Fehlverhalten höheres Gewicht dadurch erlangt, dass das Unrecht durch die Bereitschaft auch zur Weitergabe der Bilder vertieft und so intensiv an der Schaffung und Aufrechterhaltung eines Marktes für derartige Dateien teilgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 37, juris).

    Gerade die seitens des Klägers beispielhaft angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. S. 21 der Disziplinarklageschrift) betreffen jeweils deutlich höhere Anzahlen besessener und "verbreiteter" Dateien (Sächs. OVG, Urteil vom 8. August 2017 - 8 DO 568/16 -, Rn. 290, juris: Besitz einer Videodatei mit verschiedenen Videosequenzen und 86 Bilddateien mit kinderpornographischen Inhalten, billigende Inkaufnahme der Verbreitung der Videodatei sowie 62 der 86 Bilddateien; Bay. VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, Rn. 40, juris: Besitz und Verbreitung von 105 kinderpornografischen Videofilmen; BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 10, juris: Besitz und "Verbreitung" von über 3.000 Video- und Bilddateien; VG Wiesbaden, Urteil vom 28. März 2011 - 28 K 705/10.WI.D -, Rn. 69, juris: Besitz und "Verbreitung" von 200.000 kinderpornographischen Bild- und Filmdateien; vgl. aber auch: BVerwG, Beschluss vom 3. September 2020 - 2 B 25.20 -, Rn. 2, juris: öffentliches Zugänglichmachen eines Videos mit einer Laufzeit von 21 Minuten, das einen Zusammenschnitt aus einer Vielzahl von Missbrauchsszenarien darstellt, die zumeist Anal- und Vaginalverkehr, teilweise bis zum Samenerguss, zwischen einem erwachsenen Mann und verschiedenen weiblichen Kleinkindern zeigen, wobei in einer Szene der Vaginal- und Analverkehr mit einem gefesselten Kind durchgeführt wird).

  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in der Entscheidung vom 2. Mai 2012 (Az. - 2 WD 14/11 -) in einem vergleichbaren Fall zur Wehrdienstordnung festgestellt, dass im Hinblick auf die Schwere und die disziplinare Einstufung von Fehlverhalten, das den Besitz kinderpornographischer Dateien zum Gegenstand habe, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine nach außen sichtbare Disziplinarmaßnahme bilde.

    Zudem erniedrigt der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5/10 - NVwZ 2011, 303; Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14/11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36).

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind bzw. der Jugendliche wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (BVerwG, Urteile vom 25. September 2007 - 2 WD 19.06 - Rn. 43, vom 23. September 2010 - 2 WD 41.09 - Rn. 15 und vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36 Rn. 21).

    Tritt ein Verschaffen solcher Dateien/Schriften an andere (§ 184b Abs. 1 Nr. 2, § 184c Abs. 1 Nr. 2 StGB) - also ein Verbreiten - hinzu, wird das Fehlverhalten so gravierend, dass der Soldat im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und er nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (BVerwG, Urteil vom 2. Mai 1012 - 2 WD 14.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36, Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind bzw. der Jugendliche wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36 Rn. 21).

    Der höhere Sanktionsrahmen greift beim Zugänglichmachen auch, wenn ein tatsächlicher Zugriff eines Dritten - wie vorliegend - nicht festgestellt worden ist (BVerwG, Urteile vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36 Rn. 37 und vom 5. Juli 2018 - 2 WD 10.18 - Rn. 39).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

    Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, juris Rn. 21 und vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, a.a.O. Rn. 19; Senatsurteil vom 22. August 2013 - OVG 81 D 5.10 -, S. 22 EA).
  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Dies wiegt deutlich weniger schwer als das bei Straftaten nach § 184b Abs. 1 StGB 2017 oftmals vorliegende Zugänglichmachen einer Vielzahl entsprechender Dateien oder als etwa das Zugänglichmachen einer einzigen kinderpornographischen Datei, das notwendig mit der Teilnahme an einer Tauschbörse verbunden ist, in der die Anzahl der Zugriffsmöglichkeiten in keiner Weise beschränkt ist (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Dabei bedroht § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB 2015 schon denjenigen mit einer schärferen Strafe, der es "unternimmt", einem anderen den Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen, und erfasst damit gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB 2015 neben der vollendeten Tat auch den Versuch, bei dem die andere Person keinen tatsächlichen Besitz erlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36 Rn. 37).
  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

    Hintergrund ist, dass das Fehlverhalten höheres Gewicht dadurch erlangt, dass das Unrecht durch die Bereitschaft auch zur Weitergabe der Bilder vertieft und so intensiv an der Schaffung und Aufrechterhaltung eines Marktes für derartige Dateien teilgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 37, juris).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    Daher misst der Senat zwar der in den Strafrahmen des Strafgesetzbuchs zum Ausdruck kommenden Gewichtung des Unrechtsgehalts einer Tat durch den Gesetzgeber eine indizielle Bedeutung für die Schwere auch des Dienstvergehens bei, nicht aber der Höhe einer konkreten strafrechtlichen Sanktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 - juris Rn. 49 m. w. N.).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Der darin liegende sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen ist - wie der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in gefestigter Rechtsprechung immer wieder festgestellt hat - in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da das Kind bzw. der Jugendliche wegen seiner fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann(BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4/19 -, Rn. 13ff, 20, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21/18 -, Rn. 24, juris; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 2 WD 10/18 - Rn. 22 m.w.N., 39, juris; BVerwG, Urteil vom 02. Mai 2012 - 2 WD 14/11 -, Rn. 36, juris).

    In solchen Fällen bildet die Entfernung aus dem Dienstverhältnis den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4/19 -, Rn. 13ff, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21/18 -, Rn. 26, juris; BVerwG, Urteil vom 05. Juli 2018 - 2 WD 10/18 -, Rn. 39, juris; BVerwG, Urteil vom 02. Mai 2012 - 2 WD 14/11 -, Rn. 36, juris).

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 B 59.17

    Umfang der zulässigen Verweisung einer Disziplinarklageschrift auf die bindenden

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527

    Disziplinarrecht; Justizvollzugbeamter (mittlerer Dienst); außerdienstliches

  • VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21

    Disziplinarklage gegen einen Bundespolizeibeamten; Besitz von harter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht