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   BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13   

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BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13 (https://dejure.org/2014,49012)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 WD 23.13 (https://dejure.org/2014,49012)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 (https://dejure.org/2014,49012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten Fernbleibens vom Dienst

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; WDO § 84 Abs. 1 ; WStG § 15
    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten Fernbleibens vom Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    Diese Voraussetzungen sind von dem früheren Soldaten durch den strafrechtlich relevanten Verstoß gegen die zentrale Dienstleistungspflicht ebenfalls vorsätzlich erfüllt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 52).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - Rn. 54 m.w.N.).

    Die Belastung des früheren Soldaten erfuhr durch diese Faktoren einen so hohen Grad an Zuspitzung, dass ein angemessenes Verhalten von ihm kaum noch erwartet werden konnte (BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63).

    aa) Für Fälle des vorsätzlichen eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit sowie bei Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme - wie vorliegend die Aberkennung des Ruhegehalts - indiziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 70 und vom 26. April 2012 - 2 WD 6.11 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 D 2.11
    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    Ob die erfolgreiche Durchführung einer Alkoholentziehungstherapie dazu führt, dass ein alkoholkranker Soldat im Falle eines Rückfalles für seinen Alkoholkonsum selbst verantwortlich ist und sich aus einer alkoholbedingten Verminderung seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit kein Milderungsgrund ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 D 2.11 - Rn. 13 ff m.w.N. - zur Frage der Dienstpflichtverletzung durch den Rückfall eines alkoholabhängigen Beamten in die Alkoholsucht), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Dies ist aufgrund einer Würdigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, wobei dem Bericht der behandelnden Ärzte über das Verhalten und die Entwicklung des alkoholkranken Menschen während der stationären Behandlung sowie der Länge der abstinenten Phase nach der Entlassung besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 D 2.11 - Rn. 13, 15).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob ein Rückfall eines alkoholabhängigen Soldaten in die Alkoholsucht diesem nur vorwerfbar ist, wenn er zuvor über die Folgen belehrt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 D 2.11 - Rn. 14 für den Beamten).

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    Ist ein Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsums selbst verantwortlich, führt eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit zwar nicht zu einer Milderung der Disziplinarmaßnahme (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 46 m.w.N.).

    Für Art und Umfang seines Alkoholkonsums selbst verantwortlich ist aber nicht, wer alkoholkrank ist (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - Rn. 47).

  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    Die Annahme eines vollständigen Ausschlusses der Schuldfähigkeit, der regelmäßig bei 3 â?° vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 WD 16.11 - juris Rn. 27), verbietet sich hinsichtlich des Anschuldigungspunktes 1, zu dem keine strafgerichtlichen Feststellungen vorliegen, erst recht.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    Er befand sich über einen langen Zeitraum (dazu: BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - juris Rn. 53) in einem psychischen Ausnahmezustand.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    bbb) Erfolgreich beruft sich der frühere Soldat hingegen auf das Vorliegen einer seelischen Ausnahmesituation (BVerwG, Urteile vom 1. September 1997 - 2 WD 13.97 - BVerwGE 113, 128 und vom 27. Januar 2011 - 2 A 5.09 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Berufsförderungsmaßnahme; Fernbleiben vom

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    aa) Für Fälle des vorsätzlichen eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit sowie bei Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme - wie vorliegend die Aberkennung des Ruhegehalts - indiziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 70 und vom 26. April 2012 - 2 WD 6.11 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.):.
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13
    bbb) Erfolgreich beruft sich der frühere Soldat hingegen auf das Vorliegen einer seelischen Ausnahmesituation (BVerwG, Urteile vom 1. September 1997 - 2 WD 13.97 - BVerwGE 113, 128 und vom 27. Januar 2011 - 2 A 5.09 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 2.03

    Körperverletzung, außerdienstliche; Degradierung; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Da er zum Zeitpunkt des Dienstvergehens ausweislich des Sachverständigengutachtens sowie der sonstigen medizinischen Befunde an einer Alkoholerkrankung litt, alkoholisierte er sich nicht schuldhaft (BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 m.w.N. und vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Hiernach ist bei der überwiegenden Zahl der in Rede stehenden Tatzeiten von einer Blutalkoholkonzentration von unter 2 Promille auszugehen, sodass nach den der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch des Senates angewandten Erfahrungswerten allein hiernach eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit noch nicht indiziert ist (vgl. Fischer, StGB Kommentar, 63. Auflage 2016, § 20 Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 50).

    Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).

    Sie vermitteln dem Dienstvergehen insgesamt eine solche Schwere, dass die für den Soldaten sprechenden Umstände nicht ein Gewicht erreichen, um von der Höchstmaßnahme absehen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Die Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile erfasst nur die Feststellungen, die zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Strafnorm gehören und nicht diejenigen, die für die Frage der verminderten Schuldfähigkeit bedeutsam sind (s.o. 4. und BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 42 m.w.N.).

    bb) Dass der Soldat vorher straf- und disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war, ist hingegen kein für ihn sprechender Umstand von Gewicht, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllte (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Bei dieser richterlichen Ermessensentscheidung ist zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen, dass er aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen Alkoholkonsum nur eingeschränkt steuern kann und daher für eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht voll verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495 Rn. 4; BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    bbb) Da der frühere Soldat ausweislich des Entlassungsberichts der Fachklinik ... vom 18. Juni 2009 an einer Alkoholerkrankung litt, ist er für seinen Alkoholkonsum im Zeitraum des Dienstvergehens nicht selbst verantwortlich und eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit kann eine Maßnahmemilderung rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 m.w.N.).

    Dass der frühere Soldat vorher seinen Dienst untadelhaft versehen hat und straf- sowie disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war, ist kein für ihn sprechender Umstand von Gewicht, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllte (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

    Ein Soldat ist für Art und Umfang seines Alkoholkonsums grundsätzlich selbst verantwortlich und eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit bildet nur dann einen Milderungsgrund, wenn diese Verantwortlichkeit unverschuldet - etwa aufgrund einer Alkoholerkrankung - entfällt (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44).

    Dass der Soldat bislang straf- und disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war, ist kein für ihn sprechender Umstand von Gewicht, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllte (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Dass der Soldat vorher seinen Dienst untadelhaft versehen hat und straf- sowie disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war, ist kein für ihn sprechender Umstand von Gewicht, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllt (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19

    Besitz; Chat; Dienstgradherabsetzung; Folgen der Tat; Kinderpornografische

    Zwar kann es grundsätzlich zu Lasten des früheren Soldaten gewichtet werden, wenn er durch sein Verhalten eine vorläufige Dienstenthebung verursacht und dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 38 und vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 29; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 38 Rn. 31).
  • VG Düsseldorf, 14.08.2017 - 35 K 3758/17

    Disziplinarrecht (hier: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23/13 -, juris, Rn. 54; Urteil vom 12. Juli 2012 - 2 WD 31/11 -, juris, Rn. 28; Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20/09 -, juris, Rn. 38.
  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 467/13

    Dienstenthebung eines Studienrats wegen Rückfalls in die Alkoholsucht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris, Rdnr. 44.
  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WD 32.18

    Disziplinarische Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Sodaten vom Dienst

  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

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